Ausbildung im Öffentlichen Dienst
Die Unternehmen und Behörden im öffentlichen Dienst bieten eine Vielzahl von Ausbildungsberufen. Bund, Länder und Gemeinden aber auch Sozialversicherungen und die Bundesbank bieten Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst an. Ehemalige Staatsunternehmen wie zum Beispiel die deutsche Bahn, Post oder Telekom bilden ebenfalls aus und bieten interessante Berufe an.
Absolvierst du eine Ausbildung bei einem öffentlich-rechtlichen Träger, fällst du in den Regelungsbereich des öffentlichen Dienstes. Hier gibt es zwei unterschiedliche Ausprägungen. Zum einen kann nach beendeter Ausbildung eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfolgen, wobei die Anzahl der Übernahmen ins Beamtenverhältnis aufgrund der starken Privatisierung rückläufig ist. Sollte dies der Fall sein und eine Übernahme ins Beamtenverhältnis nicht möglich sein, bekommst du einen Tarifvertrag, der Entgelt- und Urlaubsansprüche für alle Beschäftigten in diesem Beruf regelt. Aufgrund der Vielzahl der Beschäftigten sind die Tarifverträge inhaltlich gut auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmer abgestimmt.
Auch die inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung und die zeitliche Dauer sind verschieden. So dauert eine Ausbildung zum/zur Finanzwirt/in bei einem Finanzamt nur 2 Jahre. Einen Großteil davon verbringst du in speziellen Akademien, um das theoretische Fachwissen zu erlernen.
Träger der Sozialversicherungen (Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Bundesagenturen für Arbeit) legen bei der Ausbildung mehr Wert auf eine Kombination von theoretischem und praktischem Wissen. Du bekommst einen Überblick über alle Zweige der Sozialversicherung, wobei der Schwerpunkt natürlich in deiner gewählten Fachrichtung liegt. Zusätzlich erlernst du Verwaltungs- und Bürokommunikationstechniken und kannst daher auch in anderen Berufen erfolgreich sein. Ergänzend zum Berufsschulunterricht erfolgt theoretischer Unterricht in speziellen Bildungszentren der zuständigen Träger. In der restlichen Zeit durchläufst du die verschiedenen Abteilungen im Unternehmen. Die Ausbildungsdauer zum /zur Sozialversicherungsfachangestellte/n beträgt für Abiturienten zwei Jahre, für Realschüler drei Jahre. Sie kann bei guten Leistungen auf zweieinhalb Jahre verkürzt werden.
Staatskanzleien, Bundes- und Landesämter sowie Gemeinden bilden überwiegend Fachangestellte für Bürokommunikation oder Verwaltungsfachangestellte aus. Die Ausbildungsdauer ähnelt der von Sozialversicherungsfachangestellten, die Ausbildungsinhalte sind abgesehen vom sozialrechtlichen Teil identisch.
Aufgrund der Vielzahl der Ausbildungsberufe empfiehlt sich ein Praktikum oder ein Blick auf die Internetseite des entsprechenden Unternehmens. Dort findest du weitere Informationen zur angebotenen Ausbildung, den Inhalten und den Rahmenbedingungen wie Zugangsvoraussetzungen, Urlaub, Arbeitszeit und Gehalt.

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