Beamter/Beamtin Zoll (mittlerer Dienst) Karriere

Empf. Schulabschluss:
Mittlere Reife
Ausbildungsdauer:
2 Jahre
Arbeitszeit:
Sehr unterschiedlich
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Karrierepfad Beamter/Beamtin Zoll (mittlerer Dienst)

Welche Fort- und Weiterbildungen gibt es für Beamte Zoll (mittlerer Dienst)?

Ausbildung als Beamter/Beamtin Zoll (mittlerer Dienst) bzw. Beamter/Beamtin im mittleren Zolldienst

Nach deiner Ausbildung als Beamter Zoll (mittlerer Dienst) bzw. Beamter im mittleren Zolldienst bist du ein Zollsekretär. Du hast nicht nur einen abwechslungsreichen, spannenden und verantwortungsvollen Beruf, sondern stehst als Beamter auch noch in einem der sichersten Arbeitsverhältnisse, das Deutschland zu bieten hat. Da du gleichzeitig auch noch etwas für den Staat leistest, würden wir mal sagen: Alles richtig gemacht!

Zollobersekretär/-in, Zollhauptsekretär/-in, Zollamtsinspektor/-in

Wenn du deinen Job als Beamter im mittleren Zolldienst eine Zeit lang verantwortungsvoll ausgeführt hast, dann kannst du in eine höhere Entgeltgruppe aufsteigen. Damit ändert sich dann auch deine Berufsbezeichnung. Bist du in der Entgeltgruppe A6 noch Zollsekretär, darfst du dich in A7 schon Zollobersekretär nennen. In A8 bist du dann Zollhauptsekretär und in A9, der höchsten Entgeltgruppe im mittleren Dienst, trägst du den Titel Zollamtsinspektor. Jede Beförderung bedeutet mehr Gehalt, aber auch mehr Verantwortung, zum Beispiel die Leitung einer Gruppe von anderen Zollsekretären.

Gehobener Dienst

Wenn deine Leistungen stimmen, kannst du auch einen sogenannten vertikalen Laufbahnwechsel in Angriff nehmen. Das bedeutet in deinem Fall, dass du vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst aufsteigst. Hierfür musst du ein Aufstiegsverfahren mit Abschlussprüfung durchlaufen. Wenn du das schaffst, dann bekommst du den akademischen Grad Diplom-Finanzwirt/-in verliehen. Im gehobenen Dienst liegt dein Gehalt in den Besoldungsgruppen A9 bis A13 und ist natürlich deutlich höher als im mittleren Dienst. Dafür trägst du aber auch deutlich mehr Führungsverantwortung.

Nach deiner Ausbildung kannst du…

  • ...Zollanträge bearbeiten.
  • ...zollpflichtige Waren erkennen.
  • ...Fahrzeug-, Personen- und Gepäckdurchsuchungen vornehmen.
  • ...nicht gekündigt werden, solange du dir nichts zu Schulden kommen lässt.
  • ...im Innendienst tätig werden.
  • ...bundesweit arbeiten.