Finanzwirt (mittlerer Dienst) bzw. Beamter im mittleren Steuerdienst
Hast du deine Ausbildung oder, wie es richtig heißt, deine Zeit als Anwärter im Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen, kannst du dich nun Finanzwirt (mittlerer Dienst) bzw. Beamter im mittleren Steuerdienst nennen. Hier bist du für die unterschiedlichsten Aufgaben von der Erhebung von Steuern bis hin zu der Bearbeitung von Steuererklärungen zuständig.
Beamter im gehobenen Steuerdienst
Um in den gehobenen Steuerdienst aufzusteigen, musst du überdurchschnittlich gute Leistungen erzielen – es sei denn, du wählst den direkten Einstieg. In der Fachsprache ist dabei von einem „Vertikalen Laufbahnwechsel“ die Rede, da du in die nächsthöhere Laufbahngruppe aufsteigst. Während der direkte Einstieg über eine dreijährige Ausbildung mit einem Diplomabschluss führt, musst du für den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst ein Aufstiegsverfahren durchlaufen. Arbeitest du dann im gehobenen Steuerdienst, beschäftigst du dich nicht nur mit Einkommens-, Lohn- und Umsatzsteuer, sondern auch mit der Körperschaft-, Grunderwerb- und Erbschaftssteuer.
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