Mit dem Abschluss im dualen Studium Verwaltungsinformatik hast du einen tollen Start ins Berufsleben hingelegt. Immerhin bist du nun Diplom-Verwaltungswirt mit dem Schwerpunkt Verwaltungsinformatik und kannst nicht nur super mit Computern umgehen, sondern kennst dich auch im Bereich der öffentlichen Verwaltungen perfekt aus. So kannst du im Job deiner Leidenschaft nachgehen und mit Computern arbeiten, aber auch all die Vorzüge genießen, die Beamte so haben. Hier klären wir dich auf, was du in und nach deinem dualen Studium Verwaltungsinformatik verdienst.
Der Vorteil an einem dualen Studium ist aber, dass du auch praktisch arbeitest und Erfahrungen im Berufsalltag sammeln kannst. So wirst du nicht nur perfekt auf die Zukunft vorbereitet, sondern bekommst auch ein Gehalt. Außerdem bist du schon während deiner Studienzeit als Beamter auf Probe eingestellt, du verdienst also auch recht gut.
Um mal endlich zu den Zahlen zu kommen: In den meisten Fällen verdienst du in allen drei Jahren deines dualen Studiums Verwaltungsinformatik das Gleiche. Bist du beispielsweise bei einer Stadt, Kommune oder dem Bundesnachrichtendienst angestellt, liegt dein Gehalt monatlich ungefähr zwischen 1000 und 1100 Euro brutto im Monat. Das Tolle: Du bist Beamter auf Widerruf, kannst also alle Vorteile genießen. Beispielsweise musst du im Gegensatz zu anderen Arbeitnehmern und Azubis keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, da bleibt vom Bruttogehalt auch gleich mehr übrig.
Wenn du nach dem dualen Studium Verwaltungsinformatik übernommen wirst, bist du zunächst einmal Regierungsinspektor auf Probe im gehobenen Dienst. Dein Einstiegsgehalt beträgt dann etwa 1800 bis 2200 Euro. Mit der Berufserfahrung steigt auch dein Gehalt an, wenn du aber auch zusätzlich noch eine Führungsposition übernimmst, kann dein Verdienst auf bis zu 4000 Euro wachsen. Das klingt doch schon super, allerdings musst du dich als Beamter auch privat versichern. Insgesamt hast du aber deine Zukunft gesichert, denn du bist praktisch unkündbar und kannst dich auf dein regelmäßiges Gehalt fest verlassen.
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