Bei Instagram wollten wir von dir wissen: „Würdest du zu deiner Ausbildung noch einen Nebenjob machen?“. Überraschung: Rund 70 % haben bei der Community-Umfrage mit „ja“ gestimmt. Deshalb gibt es hier einmal gesammelt alle relevanten Infos dazu.
Ja, das darfst du! Allerdings gibt es ein paar Dinge zu beachten. Bevor du dich jetzt weiter mit dem Thema beschäftigst, solltest du dir unbedingt folgende Fragen stellen: Kriege ich Ausbildung und Nebenjob wirklich unter einen Hut?
Erst wenn du dir da sicher bist, solltest du dir weiter Gedanken zum Thema Nebenjob machen. Jede Ausbildung hat Ziele und die dürfen nicht gefährdet werden!
Das Wichtigste zuerst: Du hast eine Informationspflicht gegenüber deinem Ausbildungsbetrieb. Das heißt, du musst deinen Ausbilder über deinen Nebenjob informieren und das Ganze abklären. Dein Ausbilder kann dir die Nebenbeschäftigung nämlich unter Umständen verbieten – zum Beispiel, wenn es die Ziele deiner Ausbildung gefährdet.
Außerdem musst du auf die Einhaltung folgender Dinge achten:
Als Minderjähriger darfst du maximal 40 Stunden pro Woche an fünf Tagen arbeiten. Das ist im Jugendarbeitsschutzgesetz so festgehalten. Hast du eine “normale” 40-Stunden-Woche, ist das Thema Nebenjob also direkt vom Tisch. Es ist nur möglich, wenn in deinem Ausbildungsvertrag weniger Stunden festgehalten sind. Hast du zum Beispiel eine 36-Stunden-Woche, darfst du in der Woche vier Stunden einem Nebenjob nachgehen.
Bist du über 18 sieht das alles etwas entspannter aus. Dann darfst du nämlich 48 Stunden die Woche arbeiten – verteilt auf sechs Tage. Neben einer 40-Stunden-Woche im Ausbildungsbetrieb kannst du dann beispielsweise noch am Wochenende jobben.
Fazit: Bist du noch minderjährig wird es als Azubi ziemlich schwierig mit einem Nebenjob.
Achte darauf, dass du die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden einhältst. Startet dein Tag im Ausbildungsbetrieb um 7 Uhr morgens, darfst du am Tag davor nur bis 20 Uhr arbeiten. Minderjährige dürfen übrigens generell nicht nach 20 Uhr arbeiten.
Theoretisch darfst du so viel verdienen, wie du möchtest. Es ist aber schon sinnvoll sich hier an die „Minijob-Grenze“ zu halten. Die liegt 2024 bei genau 538 Euro im Monat.
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das Einkommen maximal 538 Euro pro Monat beträgt. Bei einem Minijob fallen keine Steuer- und Sozialabgaben an – du bekommst am Ende des Monats den vollen Betrag ohne Abzüge auf dein Konto überwiesen.
Und wenn ich im Nebenjob mehr als 538 Euro verdiene? Dann werden Steuern und Sozialabgaben fällig. Brutto ist dann nicht mehr gleich netto, was ziemlich schade ist.
Außerdem kann der Nebenjob unter Umständen Folgen für BAB oder Schüler-BAföG haben, sofern du das bekommst.
Also: In der Regel ist es nicht sinnvoll, mit dem Nebenjob mehr als 538 Euro im Monat zu verdienen. Die 538 Euro beziehen sich übrigens auf den Jahresdurchschnitt. Du kannst also auch mal ein paar Monate über der Grenze liegen, sofern du im Jahr nicht mehr als 6.456 Euro mit deinem Nebenjob verdienst.
Ein Nebenjob kann eine tolle Möglichkeit sein, Arbeitserfahrung zu sammeln und dir etwas zum Azubi-Gehalt dazuzuverdienen. Rund 70 % von euch können sich vorstellen, neben der Ausbildung zu jobben. Top-Grund dafür ist – wenig überraschend – das zusätzliche Geld.
Bei den Contra-Punkten fiel die Umfrage etwas ausgeglichener aus. „Zu viel Stress“ und „weniger Zeit“ sind für euch Gründe, die gegen einen Nebenjob sprechen. Das ist absolut verständlich: Deine Ausbildung sollte immer oberste Priorität haben und nicht unter dem Nebenjob leiden.
Du hast dich dazu entschieden, parallel zur Ausbildung noch einen Nebenjob zu machen und alle rechtlichen Fragen geklärt? Dann haben wir hier drei Tipps für dich, wie du Azubi-Alltag und Nebenjob unter einen Hut bekommst.
Hast du weitere Tipps oder Erfahrungen mit Nebenjobs während der Ausbildung? Dann schreib uns bei Instagram und teile deine Geschichte mit uns.
Flo ist seit 2019 Online-Redakteur bei Ausbildung.de.
Sharing is Caring
– teile diesen Artikel