Du hattest ein Bewerbungsgespräch für deine Traumausbildung und jetzt eine Zusage bekommen? Herzlichen Glückwunsch! Bevor du aber offiziell verkünden kannst, dass du bald eine Ausbildung startest, musst du noch den Ausbildungsvertrag unterschreiben.
Wenn du eine Ausbildung beginnst, dann muss immer auch ein Ausbildungsvertrag zwischen dir und deinem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen werden. Den bekommst du vom Ausbildungsbetrieb per Post zugeschickt. Darin werden alle Rechte und Pflichten festgehalten, damit beide Vertragspartner genau wissen, woran sie sich zu halten haben. Beachte aber: Der Vertrag muss in schriftlicher Form geschlossen werden, sonst ist er nicht gültig. Das steht in § 11 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).
Es ist wichtig, dass du den Ausbildungsvertrag sorgfältig durchliest, bevor du ihn unterschreibst, um sicherzustellen, dass alles klar und verständlich ist und du deine Rechte und Pflichten kennst.
In Deutschland werden die Begriffe Ausbildungsvertrag und Berufsausbildungsvertrag oft synonym verwendet. Der Berufsausbildungsvertrag bezieht sich nur auf die duale Berufsausbildung. Ein Ausbildungsvertrag beschreibt den Vertrag, der bei schulischen oder dualen Ausbildungen abgeschlossen wird.
Das sind die Mindestinhalte im Ausbildungsvertrag, die laut BBiG unbedingt drinstehen müssen:
In einem Ausbildungsvertrag dürfen keine Bestimmungen enthalten sein, die dich als Azubi benachteiligen oder gesetzlichen Regelungen widersprechen. Das sind die sogenannten nichtigen Vereinbarungen. Dazu zählen beispielsweise:
Der Ausbildungsvertrag muss vor Beginn der Ausbildung von dir und dem Ausbildungsbetrieb unterschrieben werden. Es ist wichtig, dass alle Parteien eine Kopie des Vertrags erhalten und sich die Zeit nehmen, die Details sorgfältig durchzulesen. So werden Missverständnisse vermieden und die Grundlage für eine erfolgreiche Ausbildung ist gelegt.
Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, also noch minderjährig, darfst du selbst keine Verträge abschließen. Das heißt: Deine Eltern oder eine andere erziehungsberechtigte Person müssen den Ausbildungsvertrag für dich unterschreiben.
Nachdem du deinen Ausbildungsvertrag unterschrieben hast, schickt dein Ausbildungsbetrieb ihn zur Prüfung an die zuständige Kammer. Die guckt dann, ob der Vertrag rechtens ist und alle notwendigen Inhalte enthält. Die Kammern sind:
Wenn deine Ausbildung in keine dieser Kammern passt, dann bestimmt das Land die zuständige Kammer. Bei Fragen zu deiner Ausbildung kannst du dich übrigens auch immer an die entsprechende Kammer wenden.
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