Du denkst da vielleicht nicht viel dran, denn das Thema klingt erst mal trocken: deine Rechte & Pflichten in der Ausbildung. Die sind aber ganz schön wichtig, damit alles in deiner Ausbildung reibungslos funktioniert. Es gibt es bestimmte Rechte, die dir gegenüber eingehalten werden müssen. Es kommen aber auch einige neue Verpflichtungen auf dich zu, die du deinerseits einhalten musst. Mit der Unterschrift unter deinem Ausbildungsvertrag erklären du und dein Arbeitgeber euch dazu bereit, die Zusammenarbeit so gut wie möglich zu gestalten.
Alle Rechte und Pflichten als Azubi kannst du im Detail im Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, im Jugendschutzgesetz, in der Ausbilder-Eignungsverordnung und in der Handwerksverordnung nachlesen. Wir haben dir alles Wichtige verständlich zusammengefasst.
Alle Rechte als Azubi
Alle Pflichten als Azubi
Was passiert, wenn Rechte verletzt werden?
Was passiert, wenn Pflichten nicht eingehalten werden?
Offene Stellen für einen Ausbildungswechsel
Wichtige Gesetze zum Nachlesen
Hast du gewusst, dass du als Azubi bestimmte Rechte hast, die gesetzlich festgelegt sind? Hier stellen wir dir ausführlich die wichtigsten Rechte vor, die du als Azubi unbedingt kennen solltest. Aber zuerst:
Recht auf einen Ausbildungsvertrag
Recht auf Einhaltung des Ausbildungsziels
Recht auf einen geeigneten Ausbilder
Recht auf Ausbildungsmittel
Recht auf Vergütung
Rechtliches zu Arbeitszeiten, Pausenzeiten, Überstunden & Minusstunden
Recht auf Urlaub
Recht, in der Ausbildung krank zu sein
Recht auf ein Ausbildungszeugnis
Recht auf Verkürzung der Ausbildung
Kündigungsrecht
Wenn du eine Ausbildung beginnst, dann muss immer auch ein Ausbildungsvertrag zwischen dir und deinem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen werden. Darin werden alle Rechte und Pflichten festgehalten, damit beide Vertragspartner genau wissen, woran sie sich zu halten haben. Hier wird zum Beispiel beschrieben, ob es sich um eine Vollzeit- oder um eine Teilzeitausbildung handelt. Beachte aber: Der Vertrag muss in schriftlicher Form geschlossen werden, sonst ist er nicht gültig. Das steht in § 11 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).
Das ist im Ausbildungsvertrag festgelegt:
Ziel der Ausbildung, inhaltliche und zeitliche Gliederung
Beginn und Dauer der Berufsausbildung
Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
Dauer der Arbeitszeit
Dauer der Probezeit
Zahlung und Höhe der Vergütung
Dauer des Urlaubs
Voraussetzungen zur Kündigung
Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
Form des Ausbildungsnachweises bzw. Berichtshefts
Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, also noch minderjährig, dann bist du noch nicht dazu berechtigt, selbst Verträge abzuschließen. Das heißt, dass deine Eltern oder eine andere erziehungsberechtigte Person den Ausbildungsvertrag für dich unterschreiben müssen.
Eines der wichtigsten Rechte des Auszubildenden ist die Einhaltung des Ausbildungsziels. Klingt erst mal logisch, dass das Ende deiner Ausbildung mit einem Ziel verbunden ist, heißt aber konkret: Du sollst als Azubi nur die Arbeiten erledigen, die unmittelbar zu deinem Ausbildungsberuf gehören. Wenn du ständig private Besorgungen für deinen Chef erledigen musst, immer nur Kaffee kochen oder putzen sollst, dann ist das nicht im Sinne des Ausbildungsziels und darf von dir im schlimmsten Fall abgelehnt werden. Das nennt man das Arbeitsverweigerungsrecht.
Es darf natürlich auch mal vorkommen, dass du die ein oder andere Aufgabe übernimmst, die nicht so gut zu deinem Beruf passt – das ist aber in Ordnung, solange es nicht ständig passiert. Wenn es mal zu viel werden sollte, dann sprich deinen Ausbilder drauf an und bitte ihn, die Aufgaben ein bisschen besser zu verteilen.
Es gibt die sogenannte Ausbildungsordnung für jeden Ausbildungsberuf, in der zeitlich und thematisch festgelegt ist, welche Skills dir wann vermittelt werden müssen. Zu viele themenfremde Aufgaben sollten nicht dazu gehören. Dein Ausbildungsbetrieb verpflichtet sich, das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit zu erreichen. Außerdem muss dein Arbeitgeber dich für den Berufsschulunterricht, für Prüfungen und für weitere Ausbildungsmaßnahmen und -aktivitäten außerhalb des Betriebs freistellen, wenn es dem Ausbildungsziel dient.
Nicht jeder darf dein Ausbilder sein: Um dein Ausbildungsziel zu erreichen, ist es wichtig, einen geeigneten Ausbilder zu haben. Der Ausbilder muss eine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ablegen und so zeigen, dass er qualifiziert ist, einen Azubi auszubilden. Natürlich muss er genug Berufserfahrung und zwischenmenschliche Fähigkeiten haben, um dich gut durch die Ausbildung zu begleiten. Er sollte ein Auge darauf haben, dass du auch alles Wichtige lernst, was du am Ende in der Abschlussprüfung können und wissen musst. Und natürlich muss er dafür sorgen, dass alles sicher und korrekt abläuft.
Ein weiteres Recht ist das sogenannte Recht auf Ausbildungsmittel. Das bedeutet, dass dein Arbeitgeber dir alle Arbeitsmittel kostenlos zur Verfügung stellen muss. Zu Arbeitsmitteln gehören zum Beispiel:
Arbeitsmaterial und Werkstoffe
Bestimmte Bücher und Schreibmaterialien
Spezielle Computer-Software
Arbeitskleidung
Maschinen und Werkzeuge
Möchtest du zum Beispiel Bäcker werden, dann musst du die Küchenutensilien nicht selbst besorgen, willst du eine Ausbildung zum Fachinformatiker machen, dann musst du die Programmier-Software nicht selber kaufen. Besonders für deine Zwischen- und Abschlussprüfungen müssen alle materiellen Voraussetzungen erfüllt sein, damit alles reibungslosen Ablauf klappt und du dein Ausbildungsziel erreichst.
Als Auszubildender hast du das Recht auf eine angemessene Vergütung, das heißt, auf einen monatlichen Lohn. Den bekommst du automatisch auf dein Konto und der ist im Ausbildungsvertrag festgelegt. Die Höhe richtet sich nach der Branche, der Größe der Firma und nach dem Standort. Auch das Bundesland spielt eine Rolle und ob du im öffentlichen Dienst tätig bist oder nicht. Wenn du einen Tarifvertrag hast, also nach Tarif bezahlt wirst, dann ist dein Gehalt dort festgelegt.
Seit Anfang 2020 gibt es den Mindestlohn für Azubis, das heißt, dass eine bestimmte Summe mindestens im jeweilige Ausbildungsjahr gezahlt werden muss. Im ersten Ausbildungsjahr liegt das Mindestgehalt in 2021 bei 550 Euro brutto monatlich, im zweiten Ausbildungsjahr bei 649 Euro, im dritten bei 743 Euro und im vierten bei 770 Euro brutto pro Monat. In den kommenden Jahren steigt der Mindestlohn für Azubis auch noch weiter an.
Deine Arbeitszeiten werden von deinem Ausbildungsbetrieb vorgeschrieben, es gibt aber ein paar gesetzlichen Regelungen. Hier die wichtigsten Facts:
Als Azubi darfst du nicht länger als acht Stunden pro Tag arbeiten und nur an fünf Tagen pro Woche – bist du volljährig, an sechs Tagen pro Woche.
Insgesamt darf deine wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten – bist du minderjährig, liegt die Grenze bei 40 Stunden.
Unter 18-jährige dürfen nicht zwischen 20 und 6 Uhr arbeiten.
Es gibt aber Sonderregelungen, wenn dein Ausbildungsberuf Schichtdienst oder frühe Arbeitszeiten beinhaltet. In jedem Fall müssen aber festgelegte Pausenzeiten eingehalten werden, die bei 12 Stunden liegen. Für Berufsschulunterricht und Prüfungen musst du natürlich freigestellt werden, also die Zeit muss nicht nachgearbeitet werden.
Auch für die Pausenzeiten gibt es ein paar Regeln. Hier bekommst du einen kurzen Überblick:
Beträgt deine Arbeitszeit als Minderjährige zwischen viereinhalb und sechs Stunden, hast du 30 Minuten Pause. Arbeitest du mehr als sechs Stunden, hast du das Recht auf eine Stunde Pause.
Als Volljähriger darfst du bis zu sechs Stunden ohne Pause arbeiten – dann musst du aber gesetzlich eine Pause machen. Wenn du zwischen sechs und neun Stunden arbeitest, hast du Anspruch auf 30 Minuten Pause. Bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit gilt: 45 Minuten Pause. Die meisten Arbeitgeber gestatten aber auch Pausen von einer Stunde.
Nun zu den Überstunden: Du darfst in deiner Ausbildung eigentlich keine Überstunden machen. Aber klar, es lässt sich nicht immer vermeiden, mal länger zu machen. Denk einfach daran, dir die Überstunden aufzuschreiben und sie dir durch Freizeit oder zusätzliches Geld ausgleichen zu lassen. Wenn du gezwungen bist, Minusstunden zu machen, weil zum Beispiel nicht genug Arbeit da ist, dann musst du die nicht nacharbeiten. Das ist dann eine sogenannte bezahlte Freistellung. Natürlich ist es nicht schlimm, mal ein paar Minusstunden zu machen, aber das sollte nicht zu viel werden. Denn: Es dürfen dir offiziell keine Minusstunden aufgeschrieben oder angerechnet werden.
Natürlich hast du als Azubi auch Anspruch auf Urlaub. Wie viele Urlaubstage du hast, ist in deinem Ausbildungsvertrag schriftlich festgehalten. Es muss jedoch das Bundesurlaubsgesetz eingehalten werden, nach dem jeder Arbeitnehmer einen Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen hat. Das gilt auch für dich und darf auf keinen Fall unterschritten oder gekürzt werden.
Gut zu wissen:
Es wird zwischen Arbeitstagen und Werktagen unterschieden: Werktage gelten von Montag bis Samstag, Arbeitstage gelten von Montag bis Freitag. Aber beachte: Wenn du einen Tarifvertrag hast, können andere Urlaubsregelungen in Kraft treten.
Wenn du noch unter 18 Jahre alt bist, also minderjährig, gibt es für dich zusätzliche Besonderheiten – dann stehst du unter einem speziellen Schutz, der im Jugendarbeitsschutzgesetz festgeschrieben ist. Du hast folgende Mindestansprüche:
Unter 16 Jahre: mindestens 30 Werktage (bzw. 25 Arbeitstage)
Unter 17 Jahre: mindestens 27 Werktage (bzw. 23 Arbeitstage)
Unter 18 Jahre: mindestens 25 Werktage (bzw. 21 Arbeitstage)
Urlaub und Probezeit?
Eine Besonderheit gibt es, wenn du noch in der Probezeit bist, denn dann darfst du normalerweise keinen Urlaub nehmen. Laut dem Bundesurlaubsgesetz musst du zusätzlich sogar noch eine Wartezeit einhalten. Die erlaubt es dir frühestens nach den ersten sechs Monaten deiner Ausbildung das erste Mal Urlaub zu beantragen. Sobald du deine Ausbildung anfängst, sammelst du bereits die Urlaubstage für deinen Urlaubsanspruch – für jeden vollen Monat, den du gearbeitet hast, steht dir ein bestimmter Teil deines Jahresurlaubs zu. Manche Unternehmen sehen das aber nicht so streng und lassen Urlaub jederzeit zu.
Urlaub und Berufsschule?
Wenn du in die Berufsschule gehst, musst du dich an die Schulferien wie Oster-, Sommer-, Herbst- und Winterferien halten und da dann auch deinen Urlaub nehmen. In der Regel wird der von deinem Ausbildungsbetrieb auch für diesen Zeitraum genehmigt. Du kannst deinen Urlaub auch zu einem anderen Zeitpunkt nehmen, solltest dann aber bedenken, dass du trotzdem am Berufsschulunterricht teilnehmen musst.
Auch wenn du während deiner Ausbildung krank wirst, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. Da stellt sich die Frage, welche Rechte du und dein Arbeitgeber haben. Zunächst einmal musst du den Betrieb und die Berufsschule rechtlich gesehen nicht über die Art deiner Krankheit informieren, sondern nur über die Dauer. Aber keine Panik, es ist ganz normal, dass du mal krank wirst und du musst deshalb nicht direkt negativen Konsequenzen befürchten. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen darf man dir im Krankheitsfall kündigen. Das passiert nur, wenn …
… du übermäßig oft krank bist – das betrifft in einem Zeitraum von 24 Monaten etwa 45 bis 60 Kurzkrankheitstage pro Jahr,
… du auffällig oft immer einen anderen Arzt aufsuchst,
… du immer an denselben Tagen fehlst,
… du trotz Krankschreibung deine Zeit im Freizeitpark verbringst.
Eine andere Sache ist es, wenn du eine Langzeiterkrankung hast, die es dir unmöglich macht weiter in einem bestimmten Arbeitsbereich zu arbeiten oder du innerhalb von 24 Monaten nicht wieder einsatzbereit bist – dann hat der Arbeitgeber das Recht dir zu kündigen. Bei einer normalen Erkrankung brauchst du dir allerdings keine Sorgen machen, da du nur für eine kurze Zeit fehlst. Und die Hauptsache ist, dass du wieder gesund wirst.
Nach deiner Abschlussprüfung willst du es in deiner Hand halten: dein Zeugnis. Nach deiner Ausbildung hast du das Recht auf ein Ausbildungszeugnis. Dein Arbeitgeber muss dir das in schriftlicher Form ausstellen. Darin ist die Dauer, die Art und das Ziel der Ausbildung enthalten. Beachte jedoch, dass es zwei unterschiedliche Formen des Ausbildungszeugnisses gibt: die einfache und die qualifizierte Form. In einem qualifizierten Zeugnis steht zusätzlich noch eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung, die du extra anfragen musst.
Unter bestimmten Voraussetzungen hast du das Recht auf Verkürzung der Ausbildung. Das geht aber nur, wenn das Ausbildungsziel auch ganz sicher in verkürzter Zeit erreicht werden kann. Natürlich muss dein Ausbildungsbetrieb da mitspielen und auch deine Noten und Leistungen sollten stimmen.
Als Azubi hast du das sogenannte Kündigungsrecht. Das heißt, dass du deine Ausbildung mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen darfst. Die Gründe dafür können sehr vielfältig sein. Wenn du unzufrieden mit deiner Ausbildung bist und eine Kündigung oder einen Wechsel in Erwägung ziehst, dann informiere dich genauer in unserem Ratgeber zur Kündigung in der Ausbildung.
Wenn du merkst, dass ein oder gleich mehrere Rechte verletzt wurden, dann hast du erstmal die Möglichkeit ein persönliches Gespräch zu suchen. Mögliche Ansprechpartner sind:
dein Ausbilder,
dein Chef oder Abteilungsleiter,
die Personalabteilung,
eine Vertrauensperson innerhalb des Unternehmens.
Wenn das nichts bringt, kannst du dich im äußersten Notfall an die für dich zuständige Kammer wenden, also die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder ähnliche Stellen.
Wenn dir deine Ausbildung zwar gefällt, aber deine Rechte als Azubi verletzt wurden, also wenn dein Ausbildungsbetrieb seinen Pflichten nicht nachkommt, dann darfst du deinen derzeitigen Ausbildungsvertrag kündigen und deine Ausbildung woanders weitermachen. Wie das genau funktioniert und was du beachten musst, wenn du deine Ausbildung wechseln willst, erfährst du in unserem Ratgeber.
Es ist natürlich schwierig, als Azubi auf sich allein gestellt zu sein und es ist nachvollziehbar, wenn du nicht direkt in einen möglichen Streit mit deinem Ausbildungsbetrieb gehen willst. Im besten Fall findet ihr zusammen eine Lösung. Im schlimmsten Fall verschlimmert sich die Situation noch, was dich aber nicht daran hindern sollte, Missstände oder Ungerechtigkeiten zu äußern. Du hast als letzten Ausweg immer noch das Kündigungsrecht und kannst deine Ausbildung woanders weiterführen. Bei der Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle lassen wir dich natürlich nicht alleine.
Als Azubi hast du gewisse Pflichten, die du einhalten musst, damit deine Ausbildung auch reibungslos klappt. Wir haben dir diese Verpflichtungen im Detail zusammengefasst, damit du auch weißt, worauf du dich mit einer Ausbildung einlässt.
Allgemeine Pflichten
Berichtsheft schreiben
Plicht zur Krankmeldung
Teilnahmepflicht und Lernpflicht
Sorgfaltspflicht und Bewahrungspflicht
Schweigepflicht
Wenn du eine Ausbildung machst, dann gibt es bestimmte allgemeine Pflichten, die von dir immer eingehalten werden sollten. Zunächst einmal verpflichtest du dich, auf deinen Ausbilder zu hören – klingt jetzt erst mal komisch, heißt aber, dass er sowas wie dein Lehrer in der Schule für dich ist. Dein Ausbilder ist eine sogenannte weisungsberechtigte Person, die dir Arbeitsaufgaben zuteilt und dich anleitet. Zusätzlich musst du immer die Betriebsordnung einhalten, in der bestimmte Regeln und Verhaltensweisen vorgeschrieben sind. Die kann folgendes beinhalten:
das Tragen von Schutzkleidung
eine Kleiderordnung
ein Rauchverbot
Sicherheits- oder Unfallverhütungsvorschriften
Wenn du nicht genau weißt, wie du dich als Azubi während deiner Berufsausbildung verhalten musst, dann google mal den Artikel §13 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und lies dort deine Pflichten in ganz offizieller Form nach.
Du hast die Pflicht einen Ausbildungsnachweis zu erbringen und zwar in Form eines Berichtshefts. Da schreibst du rein, welche Tätigkeiten du ausgeführt und welche Kenntnisse du in deiner Ausbildung erworben hast. Was genau dort alles reingehört, wie man ein Berichtsheft schreibt und warum es so wichtig ist, erfährst du in unserem Ratgeber.
Natürlich kann es passieren, dass du während deiner Ausbildung mal krank wirst. Das ist nicht schlimm und zieht keine negativen Konsequenzen nach sich, wenn du dann richtig reagierst. Informiere deinen Ausbildungsbetrieb schon vor Arbeitsbeginn, dass du krank fehlen wirst. Solltest du voraussichtlich länger krank sein, dann teile das sofort mit.
Achte darauf, dass du dich nicht selbst krankmelden kannst, wenn du noch nicht volljährig bist. Das muss dann dein gesetzlicher Vertreter machen, zum Beispiel deine Eltern.
Im ersten Schritt meldest du dich direkt morgens bei deinem Arbeitgeber und sagst, dass und für wie lange du in etwa krank bist. Das kannst du telefonisch machen oder per Mail. Schau sonst auch nach, ob es dazu eine besondere Regelung in deinem Ausbildungsvertrag gibt.
Fällst du länger aus, brauchst du einen Krankenschein. Meistens benötigst du den ab dem zweiten oder dritten Tag, manche Unternehmen verlangen aber auch schon ab dem ersten Tag einen Krankenschein. Auch hier solltest du dich vorher informieren, wie das in deinem Betrieb geregelt ist.
Wenn du so krank bist, dass du nicht selbst zum Arzt gehen kannst, weil du zum Beispiel eine ansteckende Krankheit hast, kannst du dich auch telefonisch krankmelden (Stand: September 2022). Aber Achtung: Diese Regelung kann sich auch schnell wieder ändern und dein Arzt braucht trotzdem deine Krankenkassenkarte.
Info von CosmosDirekt: Wusstest du, dass Samstage und Sonntage in manchen Firmen auch gezählt werden? Das heißt für dich: Wenn du dich freitags krankmeldest, dich montags aber immer noch nicht besser fühlst, muss spätestens dann eine Krankmeldung vorliegen.
Solltest du während der Berufsschulzeit krank sein, dann musst du das der Berufsschule noch vor Unterrichtsbeginn melden und zusätzlich deinem Ausbildungsbetrieb Bescheid sagen. Die Bescheinigung vom Arzt kannst du per Post senden, einscannen oder jemanden bitten, sie persönlich zur Arbeit zu bringen. Bei einigen Krankenkassen geht das auch schon per App. Zusätzlich muss der Schein bei deiner Krankenkasse eingereicht werden. Wenn du dein Kranksein gar nicht mitteilst oder deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gar nicht oder zu spät abgibst, dann kann das eine Abmahnung zur Folge haben. Achte also immer darauf, fristgerecht zu handeln.
Hab keine Angst, auf Ansprechpartner*innen zuzukommen. Bei einer Erkrankung, die im Zusammenhang mit der Ausbildung steht, wird dann gemeinsam eine Lösung gefunden. Es soll dir schließlich über deine gesamte Ausbildung und auch darüber hinaus gutgehen.
Wenn du noch weitere Fragen zum Thema Krankmelden in der Ausbildung hast, dann schreib uns auf Instagram und folge uns, wenn du keine Infos rund um die Ausbildung mehr verpassen willst – so bleibst du immer auf dem Laufenden!
Um deine Ausbildung auch mit Erfolg abzuschließen, gibt es die Teilnahmepflicht. Die bezieht sich nicht nur auf die Anwesenheit im Betrieb, sondern auch auf die Teilnahme am Berufsschulunterricht – inklusive vorgeschriebene Ausbildungsmaßnahmen wie Schulungen. Da werden dir wichtige theoretische Kenntnisse vermittelt, die du in der Ausbildung brauchst. Natürlich hat auch dein Ausbildungsbetrieb ein großes Interesse daran, dass du dir umfangreiches Wissen anlernst.
Genauso sieht es mit der Lernpflicht aus. Du solltest das Lernen für Prüfungen und auch das tägliche Lernen nicht als unliebsame Quälerei ansehen, sondern als weiteren Schritt für dein Ausbildungsziel – du machst die Ausbildung ja schließlich freiwillig und für dich selbst.
Mit der Sorgfaltspflicht verpflichtest du dich dazu, alle Tätigkeiten innerhalb deines Ausbildungsbetriebs und deiner Berufsschule zu jeder Zeit gewissenhaft und zuverlässig auszuführen. Das gilt im Sinne der Bewahrungspflicht auch für den Umgang mit Arbeitsmitteln wie Werkzeugen, Maschinen, Computern und so. Unter die Sorgfaltspflicht fällt auch der Ausbildungsnachweis, also das ordentliche Führen des Berichtshefts.
Mit der Unterschrift von deinem Ausbildungsvertrag verpflichtest du dich zum Stillschweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Deine Schweigepflicht gilt aber nicht nur für die Zeit der Ausbildung, sondern auch danach. Du darfst nichts ausplaudern, was innerhalb deines Betriebs besprochen wird – seien es Betriebsgeheimnisse, Erfolgsrezepte, finanzielle Details oder Personalia. Meistens wird dir deine Intuition sagen, worüber du mit anderen sprechen darfst und was eher vertraulich ist – wenn du dir nicht sicher bist, dann frag lieber nach.
Sollte es mal dazu kommen, dass du deine Pflichten gegenüber deinem Ausbildungsbetrieb nicht eingehalten hast, dann ist das erstmal nicht schlimm – so lange es eine Ausnahme bleibt. Es kann jedem mal passieren, dass das ärztliche Attest versehentlich zu spät abgegeben wird, dass während der Arbeit etwas kaputt geht oder du eine Meinungsverschiedenheit mit deinem Ausbilder hast. Viele Betriebe sind da sehr nachsichtig und kleinere, unabsichtliche Vergehen können in einem persönlichen Gespräch und mit einer Entschuldigung gut aus der Welt geschafft werden.
Anders sieht es jedoch aus, wenn du mutwillig Arbeitsmittel beschädigst, dein Berichtsheft nicht führst, ständig fehlst oder deine Arbeit verweigerst. Solche groben Verstöße können viele Konsequenzen nach sich ziehen und im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen.
Als Azubi ist es wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen, damit die Ausbildung ein Erfolg wird. So weißt du von Anfang an, was auf dich zu kommt und kannst dich vor unangenehmen Situationen schützen. Die wichtigsten Gesetze sind:
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Ausbilder-Eignungsverordnung (AusbEignV bzw. AEVO)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFZG)
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
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