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Ausbildung wechseln: So klappt dein Ausbildungswechsel

Manchmal – oder sogar ziemlich oft – läuft das Leben nicht wie geplant. Du hast eine Ausbildung angefangen und merkst nach ein paar Wochen oder Monaten, dass es nicht die richtige für dich ist. Vielleicht merkst du es auch erst nach zwei Jahren. Ist ein Wechsel dann immer noch möglich? Wie gehst du am besten vor? Und unter welchen Voraussetzungen kannst du die Ausbildung oder den Betrieb wechseln? Bei uns bekommst du alle Infos, Inspiration fürs Anschreiben und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung!

Unzufriedene Auszubildende im Gespräch mit Ausbilderin

Darf ich meine Ausbildung wechseln?

Die gute Nachricht: Ja, du darfst deine Ausbildung wechseln. Die schlechte: Nach der Probezeit ist ein Wechsel nicht mehr so einfach. Wichtig ist, dass du schon einen neuen Ausbildungsplatz gefunden hast, bevor dein altes Ausbildungsverhältnis endet. Nur so kannst du deine Ausbildung nahtlos fortsetzen.

  • Während der Probezeit kannst du ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen und deine Ausbildung woanders fortsetzen, solange du schon einen neuen Ausbildungsplatz gefunden hast. Danach müssen bestimmte Gründe vorliegen, die einen Wechsel rechtfertigen. 
  • Liegt ein „wichtiger Grund“ vor, kannst du auch nach der Probezeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist kündigen. Dieser Grund muss es dir unzumutbar machen, die Ausbildung fortzusetzen. 
  • Kannst du keinen dieser Gründe vorweisen, hast du die Möglichkeit, mit vierwöchiger Kündigungsfrist zu kündigen. Das geht aber nur, wenn du den Beruf ganz aufgeben möchtest. Achtung: Dann darfst du die gleiche Ausbildung nicht in einem anderen Betrieb fortsetzen! 
  • Am besten ist es, wenn du mit deinem Ausbildungsbetrieb einen Aufhebungsvertrag abschließt. Dann endet dein Arbeitsverhältnis nämlich in beiderseitigem Einvernehmen und du kannst die Ausbildung woanders fortsetzen.
  • Unterscheide zwischen Ausbildungsplatzwechsel und Ausbildungswechsel – beides ist möglich. Beim Ausbildungsplatzwechsel setzt du die Ausbildung in einem anderen Betrieb fort, beim Ausbildungswechsel beginnst du eine ganz neue Ausbildung. Das geht theoretisch auch im gleichen Betrieb.

Ausbildungsvertrag ist rechtlich bindend

Der Ausbildungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Ausbildungsbetrieb und Azubi. Es ist ein rechtlich bindendes Dokument. Das bedeutet: Beide Parteien sind gesetzlich an die im Vertrag festgelegten Bedingungen gebunden – also zum Beispiel auch an die Kündigungsfristen. Bei Nichteinhaltung der Vertragspflichten können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Wenn du also nur vorgibst, den Beruf aufgeben zu wollen und du die gleiche Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzt, kann es sein, dass dein alter Ausbildungsbetrieb Schadensersatz von dir verlangt.

Kann ich im zweiten oder dritten Lehrjahr noch meine Ausbildung wechseln?

Ja, du kannst auch noch im zweiten oder dritten Ausbildungsjahr deine Ausbildung wechseln! Im Optimalfall setzt du die gleiche Ausbildung in einem anderen Betrieb fort, sodass du dir die bisherige Ausbildungszeit anrechnen lassen kannst. 

Aber auch ein kompletter Neustart in einem anderen Beruf ist vollkommen in Ordnung! Übrigens: 2022 haben ein Drittel der Azubis, die ihre Ausbildung gewechselt oder abgebrochen haben, ihren Betrieb erst im zweiten Lehrjahr oder später verlassen. Stress dich also nicht damit.

Eine Kündigung sollte gut überlegt sein

Vielleicht hilft es auch schon, mit dem Ausbildungsleiter oder anderen Mitarbeitern ein offenes Gespräch zu führen. Schildere deine Situation, Probleme oder Sorgen und sucht gemeinsam eine Lösung. Eine Kündigung sollte der letzte Ausweg sein, wenn du es dir wirklich nicht vorstellen kannst, noch bis zum Ende deiner Ausbildung im Betrieb zu bleiben.

Wie kann ich meine Ausbildung wechseln?

Wenn du dir wirklich sicher bist, dass du in deinem aktuellen Ausbildungsbetrieb keine Zukunft für dich siehst, ist der erste Schritt, dich nach einem neuen Ausbildungsbetrieb umzuschauen. Je nach Ausbildungsberuf ist es gar nicht so schwierig, noch im laufenden Ausbildungsjahr einen Platz zu finden. Schließlich gibt es viele Unternehmen, die sich über zu wenige Bewerberinnen und Bewerber beklagen.

Wie läuft ein Ausbildungswechsel in der Probezeit ab?

Hast du bereits einen neuen Ausbildungsplatz in der Tasche, solltest du deinem alten Betrieb kündigen: In der Probezeit reicht es, wenn du schriftlich ohne die Angabe eines Grunds kündigst. Das Wichtigste ist hierbei, dass du dies noch vor Ende der Probezeit machst. Wie lange die bei dir dauert, ist in deinem Ausbildungsvertrag festgelegt. Vom Gesetz her darf sie mindestens nach vier Wochen und spätestens nach vier Monaten enden. Denk dran, deine Kündigung zu unterschreiben. Bist du minderjährig, müssen das deine Eltern machen.

Muster Kündigung Ausbildung in der Probezeit

Sehr geehrte Frau Mustermann,

hiermit kündige ich mein mit Ihnen am xx.xx.202x geschlossenes Ausbildungsverhältnis in der Probezeit, nach §22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz, zum xx.xx.202x.

Viele Grüße

Mila Musterfrau

Der Ausbildungswechsel Schritt für Schritt

  1. Werde dir klar darüber, ob du deinen Betrieb wirklich verlassen möchtest. Lass dich ggf. von deiner Gewerkschaft dazu beraten.
  2. Finde einen Ausbildungsbetrieb, der dich übernimmt oder such dir eine ganz neue Ausbildung.
  3. Sprich mit deinem Ausbildungsbetrieb über deinen Kündigungswunsch: Ist die Probezeit schon vorbei, einigt ihr euch am besten auf einen Aufhebungsvertrag. Lässt sich dein Betrieb nicht darauf ein, brauchst du einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung. Oder du kündigst wegen Aufgabe des Berufs. 
  4. Mach deine restlichen Ansprüche auf Gehalt, Urlaub und ein Arbeitszeugnis geltend!
  5. Informiere deine Krankenkasse und die Berufsschule über deinen Ausbildungswechsel.

Außerordentliche Kündigung

Deine außerordentliche Kündigung ist nur wirksam, wenn die Gründe genau beschrieben werden: Was ist wo und wann durch welche Person vorgefallen? Warum ist es für dich unzumutbar, die Ausbildung im Betrieb fortzusetzen? 

Unser Rat: Bei einer außerordentlichen Kündigung ist es sinnvoll, wenn du dir Hilfe von deiner Gewerkschaft holst. Da bekommst du Infos und rechtlichen Beistand. Auch nach einer Kündigung hast du nämlich noch Ansprüche, die dein alter Arbeitgeber vielleicht nur ungern erfüllt. Dazu gehören dein Arbeitszeugnis, Restgehalt und Urlaubsansprüche.

Alles zu den Gründen für einen Ausbildungswechsel
Chefin und Bewerber beschließen Ausbildungsvertrag mit Handschlag

Wie finde ich einen neuen Ausbildungsplatz?

Auch nach Beginn des regulären Ausbildungsjahrs im August und September suchen Unternehmen nach Azubis. Vielleicht weil ihnen kurzfristig ein Kandidat abgesprungen ist oder weil sie einfach niemand Passendes gefunden haben. 

Einen neuen Ausbildungsplatz findest du zum Beispiel über Ausbildungsportale wie Ausbildung.de. Gute Anlaufstellen sind auch die Bundesagentur für Arbeit, die Handwerkskammer oder die IHK. Du kannst dich auch bei denen Mitschülern in der Berufsschule umhören, ob die von einer freien Stelle gehört haben.

Darf ich mich im Bewerbungsgespräch über meinen alten Arbeitgeber beschweren?

Auch wenn die Gründe vielleicht auf der Hand liegen und sich dein alter Ausbildungsbetrieb echt danebenbenommen hat, gilt: Sprich nicht über eine persönliche Abneigung gegenüber deinem alten Team, wenn du dich neu bewirbst. Beschränk dich auf allgemeines Fehlverhalten. Sag: „Ich habe einfach zu wenig gelernt und durfte nicht richtig mitarbeiten“ oder „Das Arbeitsklima hat mir nicht gefallen“ und nicht: „Mein Chef war bescheuert und hat mich immer links liegen lassen …“.

Viele Ausbildungswechsler im Handwerk, wenige im öffentlichen Dienst

Je nach Branche schwankt die sogenannte Lösungsquote, also die Zahl derer, die ihren Ausbildungsvertrag vorzeitig lösen, extrem: Besonders viele Wechsler gibt es im Handwerk, in den freien Berufen und im Bereich Hauswirtschaft. Hier wechselt ungefähr jeder Dritte seine Ausbildung oder gibt diese ganz auf. Das liegt unter anderem daran, dass das Angebot an Ausbildungsstellen oft größer ist als die Nachfrage und Wechsler relativ leicht eine neue Stelle finden. 

In der Branche Industrie und Handel kündigt jeder Vierte vorzeitig. Im öffentlichen Dienst liegt die Quote hingegen nur bei neun Prozent, also etwa jeder Elfte.

Wird meine bisherige Ausbildungszeit angerechnet?

Setzt du deine bisherige Ausbildung in einem anderen Betrieb fort, kannst du deine Ausbildungszeit anrechnen lassen. Sprich das aber am besten direkt bei deinem neuen Arbeitgeber und auch bei deiner neuen Berufsschule an!

Die Probezeit ist schon vorbei: Aufhebungsvertrag ist die beste Option

  • Hast du bereits einen neuen Ausbildungsplatz sicher, solltest du das Gespräch mit deinem aktuellen Betrieb suchen. Im besten Fall vereinbart ihr einen Aufhebungsvertrag. 
  • Ein Aufhebungsvertrag ist eine vertragliche Abmachung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt einvernehmlich beendet wird. Das bedeutet: Deine Firma muss mit deinem Weggang einverstanden sein. 
  • Das hat viele Vorteile: Du bist rechtlich auf der sicheren Seite, kannst die Ausbildung woanders fortsetzen, musst keinen wichtigen Kündigungsgrund nachweisen und keine Kündigungsfrist einhalten.

Was sind Gründe für einen Ausbildungswechsel?

Es gibt viele gute Gründe für einen Ausbildungsabbruch bzw. einen Ausbildungswechsel. Vielleicht hast du dir den Beruf schlicht ganz anders vorgestellt, die Ausbildungsvergütung reicht nicht aus oder dein Arbeitgeber behandelt dich schlecht. Eine vorzeitige Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ist absolut kein Beinbruch – und du bist damit auch auf keinen Fall allein. Laut Statistik wurden 2022 knapp 30 Prozent der Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst. 

Ein Drittel der Vertragslösungen fand in der Probezeit statt, der Rest später. Während man in der Probezeit sehr unkompliziert kündigen kann, ist das nach Ablauf dieser Frist nicht mehr so einfach. Eine Möglichkeit ist, dass du einen „wichtigen Grund“ vorweisen kannst. Das ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG), § 22 Kündigung, festgelegt.

Mobbing darf kein Tabu sein – sprich es an!

Keine Frage: In so extremen Fällen wie Mobbing fällt es sicher nicht leicht, sich zu Wort zu melden. Aber du darfst mit sowas nicht allein bleiben! Wenn du nicht mit Kollegen aus dem Ausbildungsbetrieb über deine Probleme sprechen willst, kann dir dein Lehrer aus der Berufsschule auch hilfreiche Tipps geben. Oder schreib uns eine DM über Instagram!

Was sind „wichtige Gründe“ für einen Wechsel nach der Probezeit?

  • Dein Arbeitgeber verstößt andauernd und in schwerem Maß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. das Arbeitszeitgesetz.
  • Du wirst von einem Arbeitskollegen bzw. einer Arbeitskollegin sexuell bedrängt.
  • Dir wurde mehrfach keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
  • Dein Betrieb behandelt dich systematisch schlecht und beschimpft, beleidigt oder diskriminiert dich.
  • Du musst andauernd Überstunden machen, die nicht bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden.
  • Dein Ausbilder verlangt von dir ständig, ausbildungsfremde Tätigkeiten zu übernehmen.
  • Dein vorgeschriebener Ausbildungslehrplan wird weder zeitlich noch inhaltlich eingehalten, wodurch dein Betrieb der Ausbildungspflicht nicht nachkommt.
  • Dein Betrieb darf gar nicht ausbilden oder ihm wird die Ausbildereignung entzogen.

Kündigung ist Einzenfallentscheidung

Es kann noch weitere Gründe geben, die einen späten Ausbildungswechsel rechtfertigen. Am Ende ist es eine Einzelfallentscheidung, die individuell getroffen wird.

Mehr zu deinen Rechten als Azubi

Zur Erklärung: Dein vorgeschriebener Ausbildungslehrplan wird von deinem Unternehmen nicht eingehalten, wenn du deine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden bei einer Fünf-Tage-Woche überschreitest oder dir zu wenig Urlaubstage zugesprochen werden. Aber auch Urlaubsvertretungen können dazu führen, dass dein Ausbildungslehrplan nicht eingehalten wird. Und zwar wenn du für Kolleginnen oder Kollegen Aufgaben übernimmst, die nicht in deinem Ausbildungslehrplan vorkommen – wie zum Beispiel das Besetzen der Telefonzentrale. 

Du machst ausbildungsfremde Tätigkeiten, wenn du regelmäßig dazu aufgefordert wirst, für das ganze Team Brötchen holen zu gehen oder andere Sachen einzukaufen.

Trifft einer dieser Gründe auf deine Ausbildung zu, kannst du das Ausbildungsverhältnis ohne Frist kündigen. Du musst in deiner Kündigung den Grund angeben und schriftlich kündigen.

Allerdings musst du hier noch einiges beachten:

  • Deine Kündigung aus wichtigem Grund ist nur dann wirksam, wenn der Kündigungsgrund nicht länger als zwei Wochen bekannt war. 
  • Bei bestimmten Gründen muss dein Betrieb die Chance gehabt haben, sein Verhalten zu ändern. Machst du zum Beispiel zu viele Überstunden oder ständig ausbildungsfremde Tätigkeiten, musst du deinen Arbeitgeber im Vorfeld auf die Pflichtverletzung hinweisen. Das machst du in Form einer schriftlichen Abmahnung, in der du deinen Betrieb aufforderst, die Situation zu ändern. 
  • Ist es absolut unzumutbar für dich, im Betrieb zu bleiben, zum Beispiel nach einer sexuellen Belästigung, kannst du sofort unter Angabe der Gründe fristlos kündigen.

Kündigung wegen Aufgabe des Berufs

Kannst du keinen wichtigen Grund vorweisen und weigert sich dein Betrieb, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, hast du nur noch die Möglichkeit, wegen der Aufgabe des Berufs zu kündigen. Möchtest du deinen bisherigen Ausbildungsberuf aufgeben, weil du zum Beispiel eine Ausbildung in einem anderen Beruf oder ein Studium beginnst, kannst du mit einer vierwöchigen Frist und unter Angabe des Kündigungsgrunds kündigen. 

Aber Achtung: Kommt raus, dass du die Ausbildung doch im gleichen Beruf und nur in einem anderen Betrieb fortsetzt, kann dein alter Ausbildungsbetrieb Schadenersatz von dir verlangen.

Musterkündigung wegen Aufgabe des Berufs
Wichtig: Unsere Muster sollen dir als Orientierung dienen – pass die Kündigung auf jeden Fall noch an deine genaue Situation an!