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Ausbildungsvertrag – Das steht drin!

Du hattest ein Bewerbungsgespräch für deine Traumausbildung und jetzt eine Zusage bekommen? Herzlichen Glückwunsch! Bevor du aber offiziell verkünden kannst, dass du bald eine Ausbildung startest, musst du noch den Ausbildungsvertrag unterschreiben.

Was ist ein Ausbildungsvertrag?

Wenn du eine Ausbildung beginnst, dann muss immer auch ein Ausbildungsvertrag zwischen dir und deinem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen werden. Den bekommst du vom Ausbildungsbetrieb per Post zugeschickt. Darin werden alle Rechte und Pflichten festgehalten, damit beide Vertragspartner genau wissen, woran sie sich zu halten haben. Beachte aber: Der Vertrag muss in schriftlicher Form geschlossen werden, sonst ist er nicht gültig. Das steht in § 11 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).

Es ist wichtig, dass du den Ausbildungsvertrag sorgfältig durchliest, bevor du ihn unterschreibst, um sicherzustellen, dass alles klar und verständlich ist und du deine Rechte und Pflichten kennst.

Rechte und Pflichten als Azubi

Rechte und Pflichten als Azubi

Als Azubi gibt es Rechte und Pflichten, die du berücksichtigen musst. Das gilt natürlich auch für den Ausbildungsbetrieb. Welche Rechte und Pflichten das sind, erklären wir dir hier!
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Unterschied: Ausbildungsvertrag und Berufsausbildungsvertrag

In Deutschland werden die Begriffe Ausbildungsvertrag und Berufsausbildungsvertrag oft synonym verwendet. Der Berufsausbildungsvertrag bezieht sich nur auf die duale Berufsausbildung. Ein Ausbildungsvertrag beschreibt den Vertrag, der bei schulischen oder dualen Ausbildungen abgeschlossen wird.

Was steht in einem Ausbildungsvertrag?

Das sind die Mindestinhalte im Ausbildungsvertrag, die laut BBiG unbedingt drinstehen müssen:

  • Name und Anschrift von Azubi und Ausbildungsbetrieb
  • Infos zur Ausbildung, wie Berufsbezeichnung, Art und Ziel der Ausbildung sowie inhaltliche und zeitliche Gliederung
  • Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte 
  • Dauer der Arbeitszeit und Probezeit
  • Zahlung und Höhe der Vergütung
  • Dauer des Urlaubs
  • Art des Überstundenausgleichs
  • Voraussetzungen zur Kündigung
  • Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  • Form des Ausbildungsnachweises bzw. Berichtshefts

Was darf nicht in einem Ausbildungsvertrag stehen?

In einem Ausbildungsvertrag dürfen keine Bestimmungen enthalten sein, die dich als Azubi benachteiligen oder gesetzlichen Regelungen widersprechen. Das sind die sogenannten nichtigen Vereinbarungen. Dazu zählen beispielsweise: 

  • unangemessen lange Probezeit
  • unrechtmäßige Vertragsstrafen 
  • Kostenübernahme für die Berufsschule durch den Azubi
  • Bindung an das Unternehmen nach Ausbildungsende 
  • unangemessene Aufgaben, die nicht dem Ausbildungszweck dienen
  • unzulässige Arbeitszeiten
  • fehlende Angaben zu wesentlichen Ausbildungsbedingungen

Ausbildungsvertrag unterschreiben

Der Ausbildungsvertrag muss vor Beginn der Ausbildung von dir und dem Ausbildungsbetrieb unterschrieben werden. Es ist wichtig, dass alle Parteien eine Kopie des Vertrags erhalten und sich die Zeit nehmen, die Details sorgfältig durchzulesen. So werden Missverständnisse vermieden und die Grundlage für eine erfolgreiche Ausbildung ist gelegt.

Ausbildung unter 18 Jahre

Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, also noch minderjährig, darfst du selbst keine Verträge abschließen. Das heißt: Deine Eltern oder eine andere erziehungsberechtigte Person müssen den Ausbildungsvertrag für dich unterschreiben.

Die Kammern für die Ausbildung

Nachdem du deinen Ausbildungsvertrag unterschrieben hast, schickt dein Ausbildungsbetrieb ihn zur Prüfung an die zuständige Kammer. Die guckt dann, ob der Vertrag rechtens ist und alle notwendigen Inhalte enthält. Die Kammern sind:

  • Handwerkskammer
  • Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Landwirtschaftskammer
  • Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer
  • Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkammer
  • Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer

Wenn deine Ausbildung in keine dieser Kammern passt, dann bestimmt das Land die zuständige Kammer. Bei Fragen zu deiner Ausbildung kannst du dich übrigens auch immer an die entsprechende Kammer wenden.

Ausbildungsvertrag: Die 6 Schritte bis zum Ausbildungsstart

  1. Zusage vom Ausbildungsbetrieb.
  2. Ausbildungsbetrieb setzt den Ausbildungsvertrag auf, unterschreibt ihn und schickt ihn an dich.
  3. Du unterschreibst den Ausbildungsvertrag und schickst ihn zurück zum Ausbildungsbetrieb. Wenn du Fragen zum Vertrag hast, klärst du sie mit dem Ausbildungsbetrieb, bevor du unterschreibst. 
  4. Der Ausbildungsbetrieb schickt den Ausbildungsvertrag an die zuständige Kammer. 
  5. Die Kammer prüft den Vertrag, stempelt ihn ab und schickt ihn zurück zum Ausbildungsbetrieb.
  6. Du erhältst den abgesegneten Ausbildungsvertrag vom Ausbildungsbetrieb für deine Unterlagen. Glückwunsch, du hast nun offiziell einen Ausbildungsplatz!