Ausbildungssuchend melden

„Man kann sich ausbildungssuchend melden?!“
Das fragen sich über 30 Prozent von euch laut unserer Instagram-Umfrage. Ich wusste das tatsächlich auch nicht, bevor ich mich mit dem Thema beschäftigt habe. Arbeitslos melden war mir da schon eher ein Begriff.
Doch es gibt da tatsächlich einen Unterschied: Wenn du direkt nach der Schule (noch) keine Ausbildung beginnst, meldest du dich nicht arbeitslos, sondern ausbildungssuchend.
Und bevor du die Frage stellst: Leider gibt es nur Arbeitslosengeld, kein Ausbildungssuchendengeld.
Aber es gibt eine Menge anderer guter Gründe, warum du dich ausbildungssuchend melden solltest. Fangen wir mit den Grundlagen an.
Ausbildungssuchend melden: Die Basics
Als Schulabgänger:in solltest du dich bei der Bundesagentur für Arbeit ausbildungssuchend melden, wenn du innerhalb von vier Monaten nach deinem Schulabschluss keine Ausbildung anfängst.
Der Status „ausbildungssuchend“ gilt in der Regel für drei Monate, kann aber immer wieder verlängert werden – du musst nur dranbleiben.
Übrigens: Auch wer nach dem Studium oder einem abgebrochenen Studium/Schule noch keinen Anschluss gefunden hat, kann sich übergangsweise ausbildungssuchend oder alternativ arbeitslos melden.
Wann sollte man sich ausbildungssuchend melden?
Wenn du kurz vor deinem Schulabschluss stehst und weißt, dass du in den nächsten vier Monaten keine Ausbildung anfängst, meldest du dich am besten am ersten Tag nach Schulende ausbildungssuchend. Ja, die Einstellung ist ein bisschen pessimistisch, schließlich könntest du in den vier Monaten noch eine Ausbildung ergattern, aber hat für dich nur Vorteile – Stichwort Kindergeld, Rente und Krankenversicherung.
Die Vorteile, wenn du dich ausbildungssuchend meldest
- Mehr Ausbildungsplätze: Dein Berater bzw. deine Beraterin bei der Agentur für Arbeit versorgt dich regelmäßig mit freien Ausbildungsplätzen, die zu dir passen – darunter sind auch Stellen, die ausschließlich bei der Bundesagentur für Arbeit ausgeschrieben wurden. Das heißt für dich: mehr Auswahl und weniger Konkurrenz!
- Bewerbungsskills schärfen: Du kannst an Bewerbungstrainings oder anderen Kursen teilnehmen, um deine Fähigkeiten zu verbessern und die Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu erhöhen.
- Weiterhin Kindergeld kriegen: Deine Eltern füllen bei der Arbeitsagentur ein Formular aus, damit dein Kindergeldanspruch erhalten bleibt. Du hast nämlich bis zu deinem 25. Geburtstag ein Recht auf Kindergeld, wenn du dich noch in der Ausbildung oder im Studium befindest. Nutz das aus!
- Früher in Rente gehen: Mit dem Status „ausbildungssuchend“ kommst du früher an dein Geld aus der gesetzlichen Rentenversicherung ran. Zwei Bedingungen gibt‘s: Du musst mindestens einen Monat ausbildungssuchend und zwischen 17 und 25 Jahre alt gewesen sein.
- Krankenversicherung gesichert: Solange du dich ausbildungssuchend meldest, bleibst du in der Regel über deine Eltern familienversichert – also weiterhin kranken- und sozialversichert. Das regelt das Krankenversicherungsgesetz.
Kindergeld sichern – so geht’s!
Damit du nach der Schule weiterhin Kindergeld bekommst, müssen zwei Dinge erfüllt sein:
- Du bist offiziell ausbildungssuchend gemeldet – bei der Bundesagentur für Arbeit.
- Deine Eltern reichen das Formular KG 11a („Erklärung für ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz“) bei der Familienkasse ein.
Das Formular KG 11a gibt’s direkt auf der Website der Agentur für Arbeit zum Download. Am besten gleich zum ersten Beratungstermin mitbringen!
Wichtig: Ohne Nachweis geht der Anspruch verloren – also frühzeitig kümmern!
Noch Fragen? Dann wirf mal einen Blick in unseren Ratgeber zum Kindergeld in der Ausbildung.
Wie genau meldet man sich ausbildungssuchend?
Normalerweise sind Behördengänge immer mit super viel Papierkram und ewig langen Wartezeiten verbunden. Glücklicherweise ist es nicht so aufwendig, sich ausbildungssuchend zu melden.
Deine Anlaufstelle ist die Bundesagentur für Arbeit. Du kannst dich da:
- persönlich
- online oder
- telefonisch melden.
Danach bekommst du einen Termin vor Ort und eine feste Ansprechperson, die dich bei der Ausbildungssuche unterstützt.
Ausbildungssuchend melden mit Online-Formular
Spätestens beim persönlichen Termin müssen deine Eltern die Erklärung für ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz der Bundesagentur für Arbeit (KG 11a) ausfüllen und einreichen, damit du offiziell als ausbildungssuchend giltst und weiterhin Kindergeld bekommst. Dieses Dokument kannst du dir easy auf der Seite der Bundesagentur herunterladen, ausfüllen und zum Gespräch mitbringen.

Wirkt sich das negativ auf meine Ausbildung oder mein Berufsleben aus, wenn ich mich ausbildungssuchend melde?
Absolut nicht! Ausbildungsbetriebe haben keinen Zugriff darauf, ob du dich bei der Arbeitsagentur ausbildungssuchend gemeldet hast – du weißt schon, wegen Datenschutz. Du musst dir also keine Sorgen darüber machen, dass dich jemand deswegen verurteilen oder benachteiligen könnte. Am Ende ist es nur wichtig, dass du eine Ausbildung gefunden hast, die zu dir passt!
Auch deinen späteren Arbeitgeber wird es herzlich wenig interessieren, wie du an deinen Ausbildungsplatz gekommen bist. Wichtig ist nur, dass du deine Ausbildung gut abgeschlossen hast und zum Unternehmen passt. Wenn du dabei noch Spaß an der Arbeit hast, haben beide Parteien gewonnen!
Fazit: Ausbildungssuchend melden
Es ist absolut keine Schande, sich ausbildungssuchend zu melden. Ganz im Gegenteil: Der Prozess ist dank Online-Formular der Agentur für Arbeit easy und schnell erledigt – und du sicherst dir:
- Kindergeld,
- Rentenzeiten,
- Versicherungsschutz,
- und mehr Chancen auf eine passende Ausbildung!

Über die Autorin
Alicja ist seit 2023 Online-Redakteurin bei Ausbildung.de. Sie hat sich zwar selbst nie ausbildungssuchend gemeldet, kann aber alle Fragen dazu aus dem Effeff beantworten.
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