Wehrpflicht & Wehrdienst: Das musst du jetzt wissen!

Am 27. August 2025 haben sich SPD und CDU/CSU auf ein neues Wehrdienstgesetz geeinigt. Hier bekommst du einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen und eine Einordnung, was das für dich genau bedeutet – neutral, klar und verständlich!
Kurz & knapp: Aktuelle News
- Neues Wehrdienstgesetz beschlossen (Bundestag stimmt im Herbst darüber ab)
- Wehrpflicht bleibt weiterhin ausgesetzt
- Wehrerfassung ab 2026 (Online-Fragebogen, verpflichtend für Männer)
- Musterung ab Juli 2027 (ärztliche Untersuchung, geplant für alle 18-jährigen Männer)
Wie ist der aktuelle Stand zur Wehrpflicht in Deutschland?
Seit 2011 gibt es in Deutschland keine Wehrpflicht mehr. Sie wurde allerdings nicht abgeschafft, sondern nur „ausgesetzt“. Das bedeutet: die rechtliche Grundlage steht weiterhin im Grundgesetz (Artikel 12a). Der Bundestag kann die Wehrpflicht also wieder einführen.
Mit dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung kam Bewegung in die Sache.
Wir schaffen einen neuen attraktiven Wehrdienst, der zunächst auf Freiwilligkeit basiert. […] Wir werden noch in diesem Jahr die Voraussetzungen für eine Wehrerfassung und Wehrüberwachung schaffen.
Koalitionsvertrag , Zeile 4149 + 4153–4154 (Mai 2025)
Das alte Wehrpflichtgesetz (WPflG) von 2011 kann allerdings nicht einfach wieder „aktiviert“ werden. Es muss an die aktuellen Entwicklungen und Gegebenheiten angepasst werden. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat deshalb einen neuen Gesetzesentwurf erarbeitet, über den am 27. August 2025 diskutiert wurde.
Zwischenstand: Die Bundesregierung ist sich grundsätzlich einig. Es soll (vorerst) keine Rückkehr zur Wehrpflicht geben. Das neue Wehrdienstgesetz setzt auf Freiwilligkeit und soll im Herbst dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden. Dieser muss zustimmen, damit das Gesetz in Kraft tritt.
Klartext: Es ist noch kein offiziell beschlossenes Gesetz!
Worum geht es im neuen Wehrdienstgesetz?
Mit dem neuen Wehrdienstgesetz will die Bundesregierung die Bundeswehr langfristig stärken. Dafür soll der Dienst attraktiver werden – zum Beispiel durch bessere Bezahlung, zusätzliche Qualifikationen und klare Karriereperspektiven.
Ziel ist es, dass sich mehr junge Menschen freiwillig melden. Die Anzahl der Reservekräfte muss ausgebaut werden, um für den Fall der Fälle schnell gerüstet zu sein.
Die Grundlage des Wehrdienstgesetzes ist das sogenannte schwedische Modell, das eingeführt werden soll.
Was ist das schwedische Modell?
Das „schwedische Modell“ ist ein 2-Stufen-Plan und eine Mischung aus Freiwilligkeit und Pflicht. Grundsätzlich sollen sich junge Menschen freiwillig für den Wehrdienst melden – gleichzeitig hält sich der Staat aber die Möglichkeit offen, einen verpflichtenden Wehrdienst einzuführen, wenn nicht genug Freiwillige da sind.
- Freiwilliger Wehrdienst (Stufe 1): Wer will, kann und soll Wehrdienst machen.
- Wehrpflicht (Stufe 2): Reichen die Freiwilligen nicht, kann auf einen verpflichtenden Wehrdienst umgestellt werden.
Fazit: Zunächst bleibt der Wehrdienst freiwillig. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius ist zuversichtlich, dass sich genügend Freiwillige melden, um die ambitionierten Ziele der Bundesregierung bis 2030 zu erreichen:
- 260.000 Soldatinnen und Soldaten (aktuell 180.000)
- 200.000 Reservistinnen und Reservisten (aktuell 100.000)
Wichtig: Das sind nur Ziele und keine rechtlich bindenden Zahlen!
Was passiert, wenn sich nicht genug Freiwillige melden?
Sollten sich nicht genug Freiwillige für den Wehrdienst finden lassen, kann der Bundestag über eine Rückkehr zur Wehrpflicht abstimmen – eine einfache Mehrheit reicht dafür aus.
Es gibt aber bisher keine klaren Regelungen, wann vom freiwilligen Wehrdienst auf Wehrpflicht umgestellt werden soll oder muss. Das ist ein Punkt, der von einigen Politikerinnen und Politikern kritisiert wird.
Fakt ist: Die Bundesregierung hat die Möglichkeit, die Wehrpflicht jederzeit wieder einzuführen.
Was bedeutet das neue Wehrdienstgesetz für mich konkret?
Ob dich das neue Wehrdienstgesetz betrifft, hängt von deinem Geburtsjahr ab: Wenn du 2008 oder später geboren bist, kommst du automatisch in das neue System. Dann kommen folgende Punkte auf dich zu:
- Wehrerfassung (ab 2026): Zum 18. Geburtstag bekommst du Post von der Bundeswehr und musst einen Online-Fragebogen ausfüllen.
- Musterung: Ab 2027 ist zusätzlich eine Musterung vorgesehen.
Bist du jünger, verschiebt sich alles nach hinten. Der Jahrgang 2009 bekommt den Fragebogen dann 2027 und muss 2028 zur Musterung.
Wichtig: Der Wehrdienst bleibt vorerst freiwillig. Abgesehen vom Fragebogen und der Musterung kommen erstmal keine Verpflichtungen auf dich zu.
Wie läuft die (neue) Wehrerfassung ab?
2026 soll in Deutschland die Wehrerfassung starten. Das bedeutet: Jeder bekommt zu seinem 18. Geburtstag einen Brief von der Bundeswehr. Neben Informationsmaterial enthält dieser einen QR-Code, der zu einem Online-Fragebogen führt. Männer sind verpflichtet, den Fragebogen auszufüllen, Frauen können es freiwillig tun.
Im Fragebogen geht es um persönliche Angaben, die Eignung für den Wehrdienst und das Interesse am Wehrdienst (Bereitschaftserklärung).
Typische Punkte sind zum Beispiel:
- persönliche Daten
- Bildungsabschlüsse
- Motivation und Interesse am Wehrdienst
- körperliche Angaben wie Größe, Gewicht und Fitness
- weitere Qualifikationen, z. B. Führerschein oder Fremdsprachen
Wichtig: Die Wehrerfassung ist keine Verpflichtung zum Wehrdienst! Es geht darum, Informationen über alle „wehrfähigen Bürger“ zu sammeln und abzuklären, ob potenziell Interesse an einem freiwilligen Wehrdienst besteht.
Wenn du kein Interesse an der Bundeswehr hast, kannst du das direkt im Fragebogen angeben. Dann ist das Thema für dich erstmal erledigt. Hast du Interesse, wirst du zu einem Assessment-Center eingeladen, bei dem geprüft wird, ob du für einen freiwilligen Wehrdienst in Frage kommst.
Was bringt die Wehrerfassung?
Die neue Wehrerfassung soll dem Staat einen Überblick verschaffen – eine Art Adress- und Tauglichkeitsliste. So weiß die Bundeswehr, wer grundsätzlich geeignet wäre, wenn sich irgendwann zu wenige Freiwillige melden und über eine Pflicht nachgedacht wird.
Gleichzeitig hat der Fragebogen auch eine Signalwirkung: Junge Menschen sollen sich automatisch mit dem Thema Wehrdienst auseinandersetzen. Die Bundesregierung hofft, dass sich dadurch mehr freiwillig melden – und die Bundeswehr langfristig wieder genug Personal bekommt.
Musterung ab 2027
Ab Juli 2027 ist in Deutschland (wieder) eine Musterung geplant. Damit ist eine ärztliche Untersuchung gemeint, bei der geschaut wird, ob jemand gesundheitlich und körperlich für den Wehrdienst geeignet ist.
Wer muss zur Musterung?
Geplant ist, dass alle Männer im Jahr ihres 18. Geburtstags verpflichtend zur Musterung müssen. Frauen können freiwillig teilnehmen.
Wichtig: Die Musterung bedeutet nicht automatisch, dass du eingezogen wirst. Sie dient nur dazu, deine Tauglichkeit festzustellen.
Was wird bei der Musterung geprüft?
Bei einer Musterung geht es in erster Linie um deine körperliche und gesundheitliche Verfassung.
Dabei wird unter anderem Folgendes gecheckt:
- allgemeiner Gesundheitscheck (Blutdruck, Herz, Lunge)
- Messung von Größe, Gewicht und Fitness
- Fragen zu Vorerkrankungen oder Medikamenten
- manchmal auch einfache Belastungstests (z. B. Ausdauer oder Kraft)
Wie geht es nach der Musterung weiter?
Das Ergebnis der Musterung wird in sogenannte Tauglichkeitsstufen eingeteilt – von „voll tauglich“ bis „nicht tauglich“. Erst wenn später tatsächlich eine Pflicht eingeführt werden sollte, würde dieses Ergebnis darüber entscheiden, ob du eingezogen wirst oder nicht.
Ganz egal wie das Ergebnis deiner Musterung lautet und ob jemals eine Wehrpflicht eingeführt wird: Du hast immer das Recht, den Wehrdienst zu verweigern.
Kann ich den Wehrdienst verweigern?
Ja! In Deutschland gilt ein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung. Das heißt: Niemand kann gezwungen werden, gegen seinen Willen mit der Waffe zu dienen. Dieses Recht steht in Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes.
Wichtig: Das Thema wird erst relevant, wenn die Wehrpflicht tatsächlich wieder eingeführt werden sollte. Dann kannst du offiziell erklären, dass du den „Dienst an der Waffe“ verweigerst.
Was passiert, wenn ich den Wehrdienst verweigere?
Bis 2011 gab es für Kriegsdienstverweigerer den Zivildienst als Ersatz. Wie das in Zukunft bei einer Wiedereinführung der Wehrpflicht geregelt werden soll, ist aktuell unklar. Eine Idee ist die Schaffung eines neuen Pflicht-Ersatzdienstes.
Klar ist: Dein Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist verfassungsrechtlich garantiert – egal, wie ein möglicher Ersatzdienst in Zukunft geregelt wird.
Was bedeutet der Wehrdienst für Ausbildung oder Studium?
Solange der Wehrdienst freiwillig bleibt, kannst du selbst entscheiden, ob und wann du ihn machst. Das heißt: Du kannst den Dienst zwischen Schule und Ausbildung oder Studium einplanen – oder ihn ganz weglassen, wenn du nicht möchtest.
Spannend wird es nur, falls in Zukunft tatsächlich die Wehrpflicht kommen würde. Das hat dann Auswirkungen auf Ausbildung und Studium. Früher mussten Ausbildungs- und Studienplätze freigehalten werden. Wie das in Zukunft geregelt werden könnte, ist offen. Klar ist nur, dass es neue Regeln geben muss.
Fazit: Stand heute hat das neue Wehrdienstgesetz keine Auswirkungen auf deine Ausbildung, dein Studium und dein Berufsleben.
FAQ
Wann wurde die Wehrpflicht abgeschafft?
Die Wehrpflicht wurde nicht abgeschafft, sondern 2011 „ausgesetzt“.
Kann die Wehrpflicht einfach so wieder eingeführt werden?
Das sogenannte Wehrpflichtgesetz (WPflG) wurde 2011 „nur" ausgesetzt. Es ist weiterhin im Grundgesetz verankert (Artikel 12a), wodurch die Wehrpflicht jederzeit wieder „aktiviert“ werden kann. Dafür reicht eine einfache Mehrheit im Bundestag aus. Das WPflG muss allerdings an die aktuellen Entwicklungen angepasst und modernisiert werden.
Warum gibt es keine Wehrpflicht für Frauen?
Im Grundgesetz bezieht sich die Wehrpflicht ausschließlich auf Männer (Art. 12a GG). Um diese auf Frauen auszuweiten, muss das Grundgesetz geändert werden. Das ist gar nicht so einfach, denn dafür ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen Wehrpflichtgesetz und Wehrdienstgesetz?
Das Wehrpflichtgesetz (WPflG) gibt es seit vielen Jahrzehnten und es regelt die allgemeine Wehrpflicht in Deutschland. Das sogenannte neue Wehrdienstgesetz ist kein komplett eigenes Gesetz, sondern eine Modernisierung und Erweiterung des alten Wehrpflichtgesetzes. Damit sollen neue Regelungen wie die Wehrerfassung ab 2026 oder die geplante Musterung ab 2027 rechtlich abgesichert werden.
Kurz gesagt: Das Wehrpflichtgesetz bleibt die Grundlage. Mit dem neuen Wehrdienstgesetz wird es angepasst und an die aktuellen Pläne der Bundesregierung angepasst.
Sharing is Caring
– teile diesen Artikel