Berufsbegleitende Weiterbildung zur Betreuungskraft
Du arbeitest bereits in einer Einrichtung und nimmst an Betreuungs- und Aktivierungsaufgaben teil? Du interessierst dich dafür, dich in diesem Bereich professionell weiterzubilden? Mit dieser berufsbegleitenden Qualifizierung erwirbst du die notwendigen Kompetenzen für diese Tätigkeit. Die Ausbildung zur Betreuungskraft befähigt dich, Anspruchsberechtigte in ihrem Alltag zu unterstützen, zu motivieren und zu betreuen. Zu deinen Aufgaben können folgende Tätigkeiten gehören:
- Förderung des Wohlbefindens der betreuten Personen
- Unterstützung bei der Verbesserung des physischen Zustands
- Beitrag zur positiven psychischen Stimmung
In enger Zusammenarbeit und fachlichem Austausch mit Pflegekräften und Pflegeteams gestaltest du als Betreuungskraft die Umsetzung von Betreuungskonzepten und entwickelst tagesstrukturierende Angebote sowie Alltagsaktivitäten.
Auf Grundlage der neuen Regelungen im zweiten Pflegestärkungsgesetz hat der GKV-Spitzenverband der Pflegekassen die Richtlinien aktualisiert. Es ist neu, dass die Förderung von „zusätzlichen Betreuungskräften“ auf alle Leistungsberechtigten, unabhängig vom Erkrankungsbild, ausgeweitet wird. Die Maßstäbe und Grundsätze (MuG) für Qualität und Qualitätssicherung beinhalten ab dem 01.02.2024 unter anderem die Qualifikationsanforderungen für Betreuungskräfte in der ambulanten Pflege.
Die berufsbegleitende Qualifizierung „Betreuungskraft § 53b (in Verbindung mit § 43b) SGB XI“ vermittelt dir die erforderlichen fachlichen Kompetenzen für die Tätigkeit in Pflegeheimen und teilstationären Pflegeeinrichtungen, einschließlich Tages- und Nachtpflege.