Fachschule für Sozialpädagogik am Elisabethstift Berlin

Häufige Fragen zur Ausbildung – Fachschule für Sozialpädagogik am Elisabethstift Berlin

Welche Ausbildungen bieten Sie an?

Wir bilden Erzieher*innen (berufsbegleitend) aus. 

Die berufsbegleitende Ausbildung dauert drei Jahre. Sie besteht aus dem Schulbesuch an zwei Unterrichtstagen pro Woche und der praktischen Tätigkeit in einer Praxisstelle.

Das Ziel der Ausbildung ist, dass Sie Erziehungsaufgaben, Bildungsaufgaben und Betreuungsaufgaben übernehmen und als Erzieher*in selbständig und eigenverantwortlich tätig sind. In der Ausbildung lernen Sie die fachlichen Grundlagen, die Sie befähigen, in allen sozialpädagogischen Arbeitsbereichen mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu arbeiten:

• Tageseinrichtungen für Kinder (Kita)
• Schulischer Bereich
• Hilfen zur Erziehung (Heimerziehung)
• Eingliederungshilfe
• Offene Kinder- und Jugendarbeit

Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte*r Erzieher*in“.

Aufnahmevoraussetzung: Welchen Schulabschluss benötige ich für die Ausbildung?

Die Aufnahmevoraussetzungen unterscheiden sich je nach erreichtem Schulabschluss. Sie können sich bewerben, wenn…

  • Sie die Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik/ Sozialwesen haben
oder
  • Sie die Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife in einem anderen Fachbereich haben und zusätzlich eine für das Fachschulstudium förderliche Tätigkeit von mindestens 8 Wochen nachweisen können
oder
  • Sie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) und zusätzlich eine für das Fachschulstudium förderliche Tätigkeit von mindestens 8 Wochen nachweisen können

oder

  • Sie den Mittleren Schulabschluss (MSA) erworben haben und über eine berufliche Vorbildung* verfügen
    • * d. h. einen Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung im sozialpädagogischen, sozialpflegerischen oder familienpflegerischen Tätigkeitsbereich oder
    • einer mindestens dreijährigen nichteinschlägigen Berufsausbildung oder
    • Berufstätigkeit in einschlägigem Arbeitsfeld von mindestens drei Jahren oder
    • in einem nichteinschlägigen Arbeitsfeld von mindesten vier Jahren.

Das FSJ/ FÖJ oder der Bundesfreiwilligendienst wird mit einem Jahr angerechnet.

Bis wann muss man sich für einen Ausbildungsplatz bewerben?

Da wir beides anbieten - Schulplatz und Praxisstellen - bewerben Sie sich bitte bis zum 15. Juli für das neue Schuljahr (Beginn nach den Berliner Sommerferien).

Praxisstellen

Das Elisabethstift bietet Wohngruppen, teilstationäre und ambulante Hilfen zur Erziehung, Kita, Schule Hort sowie die Freizeitpädagogik.

Wir haben eine begrenze Anzahl an Praxisstellen für die berufsbegleitenden Ausbildung unserer Fachschule frei.

Da es mehr Bewerber*innen als Praxisstellen gibt, empfehlen wir Ihnen sich rechtzeitig zu bewerben und sicherheitshalber parallel eigenständig auf die Suche nach einer Praxisstelle zu gehen. 

Muss ich am Elisabethstift in einer Wohngruppe arbeiten oder geht es auch z.B. in einer externen Kita?
Sie können auch mit einer externen Praxisstelle Ihre theoretische Ausbildung bei uns an der Fachschule absolvieren. Wir bilden in allen sozialpädagogischen Bereichen aus, Sie können auch in einer Kita, im Hort oder in der offenen Kinder- und Jugendarbeit arbeiten.
Kosten der Ausbildung - für Sie kostenfrei!

Die anfallenden Schulgebühren übernimmt laut Schulgeldordnung der Berliner Senat. Sie müssen kein Schulgeld zahlen.


Welche Vergütung gibt es in den Praxisstellen?

Die Vergütung Ihrer Teilzeittätigkeit erfolgt in Absprache mit der jeweiligen Praxisstelle. Wir zahlen nach AVR Tarif.

So bewerben Sie sich auf einen Ausbildungsplatz
  1. Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen der Sozialpädagogikverordnung erfüllen (siehe auch Voraussetzungen).

  2. Sie laden Ihre Unterlagen hier hoch ODER schicken eine vollständige Bewerbung an:

    Berliner Straße 118, 13467 Berlin

    E-Mail: fachschule@elisabethstift-berlin.de

  3. Sie erhalten Rückmeldung von uns.

  4. Bei positiver Rückmeldung laden wir Sie zum persönlichen Gespräch ein.

  5. Bei positivem Ausgang erhalten Sie eine schriftliche Zusage und Ihren Ausbildungsvertrag.

Melden Sie sich jederzeit gerne!

Wie groß sind die Chancen nach fertiger Ausbildung bei Ihnen übernommen zu werden?

Unser Ziel ist es, die ausgebildeten Erzieher*innen direkt bei uns zu übernehmen. Die Chancen sind also sehr hoch.

Was für Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es für Auszubildende in Ihrem Unternehmen?

Als Träger bieten wir jährlich verschiedene und vielfältige Fortbildungen an. Diese können Sie als Auszubildene ebenfalls besuchen. 

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