Stadt Cottbus

Häufige Fragen zur Ausbildung – Stadt Cottbus

Welche Ausbildungen und dualen Studiengänge bieten Sie an?

Wir bilden in den verschiedensten Ausbildungs- und Studienrichtungen aus. Einige davon werden jährlich ausgeschrieben. Dazu gehören:

Ausbildungsplätze (m/w/d)
• Verwaltungsfachangestellte/r, Fachrichtung Kommunalverwaltung
• Notfallsanitäter/in
• Werkfeuerwehrleute

Duales Studium (m/w/d)
• Public Management (Öffentliche Wirtschaft), 6 Semester, BA Bautzen
• Soziale Arbeit (Soziale Dienste), 6 Semester, DHGE Gera
• Öffentliche Verwaltung Brandenburg, 7 Semester, TH Wildau
• Verwaltungsinformatik, 7 Semester, TH Wildau oder DHGE Gera
• Bauingenieurwesen, Hoch- oder Tiefbau, Berufsakademie Sachsen in Glauchau
• Geoinformatik, HTW Dresden

Aber darüber hinaus gibt es auch die Ausbildung zum / zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste in den Fachrichtungen Archiv oder Bibliothek, die nicht jährlich angeboten sondern bedarfsorientiert ausgeschrieben wird. Weiterhin sind erstmalig ab dem Ausbildungs- und Studienjahr 2024/25 duale Studienplätze im Studiengang Bauingenieurwesen im Angebot.

Bewerbungen werden zu den jeweiligen Ausschreibungszeiträumen gern entgegen genommen. Diese entnehmen Sie bitte unserer Homepage www.cottbus.de/ausbildung.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab (Bewerbungsfrist, Bewerbungsgespräch, Assessment-Center etc.)?

Die Ausschreibungsfrist ist jährlich im Dezember / Januar für die Dauer von mindestens 4 Wochen. Das Auswahlverfahren ist bei uns dreistufig gegliedert. Im ersten Schritt werden die Bewerbungen gesichtet und entsprechend des festgelegten Notendurchschnitts entschieden, welche Kandidaten zum Einstellungs- oder Praxistest eingeladen werden. Diese standardisierten Tests, ausgerichtet an den jeweiligen Ausbildungsberuf / Studienrichtung, erfolgen fachbezogen. Sie werden schriftlich, im online-Testverfahren oder als Probetag durchgeführt. Nach Auswertung der Testergebnisse werden die potentiellen Kandidaten zum Vorstellungsgespräch eingeladen.

Was verdienen Auszubildende / Dual Studierende bei Ihnen während der Ausbildungszeit?

Auszubildende VFA erhalten Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) (Auszubildende NotSan in Anwendung des TVöD - Pflege).

Alle dual Studierenden erhalten in Anwendung der Richtlinie des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bachelorstudium eine Vergütung in Höhe der jeweils aktuellen Anwärterbezüge des Landes Brandenburg (gehobener Dienst).

Welchen Urlaubsanspruch haben die Auszubildenden / Dual Studierenden?

30 Tage Urlaub, zuzüglich Freistellungen für eine individuelle Ausbildungszeit von fünf Tagen für Prüfungsvorbereitung

Wie gut sind die Chancen, nach der Ausbildung / dem Studium übernommen zu werden?

Jeder Auszubildende und Studierende wird nach einem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung oder des Studiums befristet für ein Jahr übernommen. Bisher haben es alle geschafft, sich innerhalb dieser Zeit auf unbefristete Stellen erfolgreich zu bewerben. Wer seinen Abschluss mit mindestens guten Ergebnisse (2,4) schafft, der wird gleich unbefristet eingestellt.

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