Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Häufige Fragen zur Ausbildung – Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Welche Ausbildungen/Dualen Studiengänge bieten Sie an?

Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) bietet jedes Jahr die folgenden Ausbildungen an:


Berufsausbildung zur/zum „GeomatikerIn (m/w/d)“

  • Dauer: 3 Jahre
  • Berufsschule: Staatliches Berufsschulzentrum Gotha-West (Gotha)
  • Voraussetzungen: mindestens mittlere Reife (empfohlener Schulabschluss)


Duales Studium B. Eng. im Studiengang „Vermessung und Geoinformatik“

  • Dauer: 3,5 Jahre bzw. 7 Semester
  • Hochschule: Hochschule Anhalt - University of Applied Sciences (Dessau)
  • Voraussetzungen:
  1. Hochschulzugangsberechtigung
  2. Interesse an naturwissenschaftlichen Fächern, vor allem Mathematik & Physik


Referendariat (Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst)

  • Dauer: 2 Jahre
  • Voraussetzungen:
  1. Master-, Diplom- oder vergleichbaren (auch ausländischen) Abschluss an einer Universität, technischen Hochschule oder an einer gleichstehenden Hochschule in der Fachrichtung „Vermessung/Geodäsie“, „Vermessung/Geodäsie und Geoinformation“ oder in einem gleichwertigen Studiengang
  2. bei konsekutiven Masterabschlüssen: Bachelorabschluss muss zwingend in der Fachrichtung „Vermessung/Geodäsie“, „Vermessung/Geodäsie und Geoinformation“ absolviert worden sein
Wie sieht der Bewerbungsprozess für eine Ausbildungsstelle bei Ihnen aus?

Nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist für unsere Ausbildungs- und Studienplätze werden alle Bewerber - bei Erfüllen der geforderten Voraussetzungen – zur Durchführung eines schriftlichen Einstellungstest eingeladen.


Je nach Anzahl der eingegangenen Bewerbungen und Teilnehmer an diesem Einstellungstest wird mit ca. der Hälfte aller Bewerber ein Vorstellungsgespräch geführt. Sobald unser Team eine abschließende Auswahl getroffen hat, erhalten Sie eine schriftliche Zusage zu Ihrem Ausbildungs- bzw. Studienplatz.
Bis wann muss man sich für einen Ausbildungsplatz bewerben?

Die Stellenausschreibungen für die unsere Berufsausbildung und unser duales Studium werden in der Regel etwa ein Jahr vor Ausbildungsbeginn veröffentlicht. Es gelten somit die folgenden Fristen:


Berufsausbildung

  • Beginn: 1. September des laufenden Jahres
  • Bewerbungsfrist: 31. Dezember des Vorjahres
  • Veröffentlichung: September/Oktober des Vorjahres


Duales Studium

  • Beginn: 1. Oktober des laufenden Jahres (Wintersemester)
  • Bewerbungsfrist: 31. Dezember des Vorjahres
  • Veröffentlichung: September/Oktober des Vorjahres


Referendariat

  • Beginn: 1. November des laufenden Jahres
  • Bewerbungsfrist: 15. September des laufenden Jahres
  • Veröffentlichung: März / April des laufenden Jahres
Wie viele Ausbildungsstellen werden jährlich bei Ihnen ausgeschrieben?
Seit 2025 werden für die Berufsausbildung jährlich zehn, für das duale Studium 18 und für das Referendariat vier Stellen ausgeschrieben.
Wie werden Ausbildungsstellen bei Ihnen vergütet?

Die Vergütung für die einzelnen Ausbildungsformen ergibt sich aus den jeweils geltenden Tarifverträgen bzw. Gesetzen.


Berufsausbildung (Stand: 1. Februar 2025)[1]

  • im ersten Ausbildungsjahr 1.236,82 Euro
  • im zweiten Ausbildungsjahr 1.290,96 Euro
  • im dritten Ausbildungsjahr 1.340,61 Euro


Duales Studium (Stand: 1. Februar 2025)[2]

  • für den gesamten Studienzeitraum 1.550,00 Euro


Referendariat (Stand: 1. Februar 2025)[3]

  • für den gesamten Vorbereitungsdienst 1.743,92 Euro

[1] vgl. § 8 Abs. 1 Buchst. c) Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG)

[2] vgl. Nr. 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c) Variante 2 des Abschnitt II aus der Anlage zur Verwaltungsvorschrift des Thüringer Finanzministeriums zur Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für duale Studiengänge und Masterstudiengänge

[3] vgl. Anlage 7 des Thüringer Besoldungsgesetz (ThürBesG)

Wie sieht die Betreuung während einer Ausbildung in Ihrem Betrieb aus?
Sowohl für den Bereich der Ausbildung als auch für das Studium und Referendariat stehen feste Ansprechpartner zur Verfügung, welche den gesamten Ablauf betreuen und organisieren. Weiterhin steht der gesamte Fachbereich Aus- und Fortbildung des Personalreferates für alle Anliegen jederzeit gern zur Verfügung.
Gibt es regelmäßig Feedbackgespräche während der Ausbildung?

Egal ob Ausbildung, Studium oder Referendariat: Die zuständigen Ansprechpartner erkundigen sich regelmäßig nach dem aktuellen Stand oder etwaigen Problemen und sind jederzeit offen für persönliche Gespräche.

Unterstützen Sie Ihre Azubis mit irgendwelchen Sonderleistungen wie z.B. einem Zuschuss zum Busticket?

Auszubildende, Studierende und Absolvierende des Referendariats erhalten eine vermögenswirksame Leistung in Höhe von 6,65 Euro monatlich, wenn sie diesen Betrag nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes in seiner jeweiligen Fassung anlegen.

Weiterhin haben Auszubildende und Studierende einen Anspruch auf eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung unter Eigenbeteiligung.

Bei erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung bzw. staatlicher Prüfung im „Erstversuch“ erhalten Auszubildende und Studierende eine Abschlussprämie als Einmalzahlung in Höhe von 400 Euro, welche nicht zusatzversorgungspflichtig ist.

Das TLBG übernimmt als Arbeitsgeber im Rahmen des dualen Studiums alle anfallenden Studiengebühren. Diese umfassen ebenfalls ein etwaiges Semesterticket.

Gibt es die Möglichkeit einen Teil der Ausbildung im Ausland zu absolvieren?
Die Möglichkeit, einen Teil der Ausbildung bzw. ein Studiensemester im Ausland zu absolvieren kann über das TLBG leider nicht angeboten werden.
Wie groß sind die Chancen nach fertiger Ausbildung bei Ihnen übernommen zu werden?

Berufsausbildung:

Auszubildende, die ihre Ausbildung mindestens mit der Gesamtnote „Befriedigend“ abgeschlossen haben, werden bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen, sofern nicht im Einzelfall personen-, verhaltens-, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen. Wird die Ausbildung nicht mindestens mit der Gesamtnote „Befriedigend“ abgeschlossen, erfolgt die Übernahme nach den genannten Voraussetzungen vorerst für zwölf Monate.


Duales Studium:

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums erfolgt in der Regel eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Hieraus ergibt sich für den Absolventen eine sogenannte Bindungsdauer von fünf Jahren an das TLBG, vgl. § 21 Abs. 1 TVdS-L.


Referendariat:

Bei erfolgreichem Abschluss der Laufbahnprüfung sowie persönlicher Eignung wird eine Übernahme beim TLBG angestrebt.

Was für Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es für Auszubildende in Ihrem Unternehmen?
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sind essentiell für ein erfolgreiches Arbeiten in allen Bereichen und werden deshalb für alle Beschäftigten des TLBG angeboten. Der Freistaat Thüringen bietet hierfür in jedem Kalenderjahr einen umfangreichen Jahresfortbildungskatalog an, aus welchem sich Beschäftigte fachliches Wissen, aber auch sogenannte „Soft Skills“ aneignen können.
Wie sieht ein typischer Karriereweg aus?

In der Regel entscheidet man sich beim TLBG für einen Ausbildungsweg in Form einer Berufsausbildung oder eines dualen Studiums. Nach erfolgreichem Abschluss der jeweiligen Ausbildungsform folgt der Berufseinstieg in der jeweiligen Laufbahn. Die klassische Unterteilung der Laufbahnen beim Freistaat Thüringen erfolgt in die Laufbahn des mittleren Dienstes (i. d. R. Berufsausbildung vergleichbarer Abschluss), des gehobenen Dienstes (i. d. R. Bachelor- oder vergleichbarer Abschluss) und des höheren Dienstes (i. d. R. Master-, Diplom- oder vergleichbarer Abschluss).


Besteht nach Ausbildungsabschluss oder einiger Zeit im Beruf das Interesse, in eine höhere Laufbahn aufzusteigen, können notwendige Abschlüsse auch zu einem späteren Zeitpunkt absolviert oder nachgeholt werden.

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