Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) bietet jedes Jahr die folgenden Ausbildungen an:
Berufsausbildung zur/zum „GeomatikerIn (m/w/d)“
Duales Studium B. Eng. im Studiengang „Vermessung und Geoinformatik“
Referendariat (Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst)
Nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist für unsere Ausbildungs- und Studienplätze werden alle Bewerber - bei Erfüllen der geforderten Voraussetzungen – zur Durchführung eines schriftlichen Einstellungstest eingeladen.
Die Stellenausschreibungen für die unsere Berufsausbildung und unser duales Studium werden in der Regel etwa ein Jahr vor Ausbildungsbeginn veröffentlicht. Es gelten somit die folgenden Fristen:
Berufsausbildung
Duales Studium
Referendariat
Die Vergütung für die einzelnen Ausbildungsformen ergibt sich aus den jeweils geltenden Tarifverträgen bzw. Gesetzen.
Berufsausbildung (Stand: 1. Februar 2025)[1]
Duales Studium (Stand: 1. Februar 2025)[2]
Referendariat (Stand: 1. Februar 2025)[3]
[1] vgl. § 8 Abs. 1 Buchst. c) Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG)
[2] vgl. Nr. 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c) Variante 2 des Abschnitt II aus der Anlage zur Verwaltungsvorschrift des Thüringer Finanzministeriums zur Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für duale Studiengänge und Masterstudiengänge
[3] vgl. Anlage 7 des Thüringer Besoldungsgesetz (ThürBesG)
Egal ob Ausbildung, Studium oder Referendariat: Die zuständigen Ansprechpartner erkundigen sich regelmäßig nach dem aktuellen Stand oder etwaigen Problemen und sind jederzeit offen für persönliche Gespräche.
Auszubildende, Studierende und Absolvierende des Referendariats erhalten eine vermögenswirksame Leistung in Höhe von 6,65 Euro monatlich, wenn sie diesen Betrag nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes in seiner jeweiligen Fassung anlegen.
Weiterhin haben Auszubildende und Studierende einen Anspruch auf eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung unter Eigenbeteiligung.
Bei erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung bzw. staatlicher Prüfung im „Erstversuch“ erhalten Auszubildende und Studierende eine Abschlussprämie als Einmalzahlung in Höhe von 400 Euro, welche nicht zusatzversorgungspflichtig ist.
Das TLBG übernimmt als Arbeitsgeber im Rahmen des dualen Studiums alle anfallenden Studiengebühren. Diese umfassen ebenfalls ein etwaiges Semesterticket.
Berufsausbildung:
Auszubildende, die ihre Ausbildung mindestens mit der Gesamtnote „Befriedigend“ abgeschlossen haben, werden bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen, sofern nicht im Einzelfall personen-, verhaltens-, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen. Wird die Ausbildung nicht mindestens mit der Gesamtnote „Befriedigend“ abgeschlossen, erfolgt die Übernahme nach den genannten Voraussetzungen vorerst für zwölf Monate.
Duales Studium:
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums erfolgt in der Regel eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Hieraus ergibt sich für den Absolventen eine sogenannte Bindungsdauer von fünf Jahren an das TLBG, vgl. § 21 Abs. 1 TVdS-L.
Referendariat:
Bei erfolgreichem Abschluss der Laufbahnprüfung sowie persönlicher Eignung wird eine Übernahme beim TLBG angestrebt.
In der Regel entscheidet man sich beim TLBG für einen Ausbildungsweg in Form einer Berufsausbildung oder eines dualen Studiums. Nach erfolgreichem Abschluss der jeweiligen Ausbildungsform folgt der Berufseinstieg in der jeweiligen Laufbahn. Die klassische Unterteilung der Laufbahnen beim Freistaat Thüringen erfolgt in die Laufbahn des mittleren Dienstes (i. d. R. Berufsausbildung vergleichbarer Abschluss), des gehobenen Dienstes (i. d. R. Bachelor- oder vergleichbarer Abschluss) und des höheren Dienstes (i. d. R. Master-, Diplom- oder vergleichbarer Abschluss).
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