Du möchtest deine Ausbildung verkürzen, bist dir aber nicht noch nicht sicher, was auf dich zukommt? Wir erklären dir, was du beachten musst, um verkürzen zu dürfen und was die Verkürzung mit sich bringt.
Laut unserer Reddit-Umfrage geht das meist sogar reibungslos - fast. Wenn dein Betrieb sich Zeit lässt, dir Bescheid zu geben, ob du darfst oder nicht, dann fordere das ein. Du kommst ansonsten in Verzug und kannst eventuell keine Verkürzung machen. Ein anderer User musste einen Notennachweis einreichen, er wartete aber auf das Zwischenzeugnis und das war schon fast zu spät. In so einem Fall sprich mit deinen Lehrer:innen und dem Sekretariat, dann bekommst du einen Notenzwischenstand ausgestellt.
Es gibt mehrere Wege eine Ausbildung zu verkürzen. Es kommt auf deinen Schulabschluss, deine Vorbildung, deine Noten oder dein Alter an.
Frühzeitig um die Verkürzung kümmern!
Wenn du ein (Fach-) Abi, einen Realabschluss, eine Vorbildung hast oder 21 und älter bist, kannst du bereits vor dem Unterschreiben deines Azubi-Vertrages deutlich machen, dass du verkürzen möchtest. Dann wird das so direkt zu Beginn vertraglich festgehalten.
Es kommt immer darauf an, welchen Bildungsabschluss du hast. Das sind die Abschlüsse und die Möglichkeit auf Verkürzung:
Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung kannst du deine neue Ausbildung in der Regel um bis zu 12 Monate verkürzen (§ 8 BBiG, Kammerregelungen).
Mit einem abgeschlossenen Studium (besonders wenn es inhaltlich zum Ausbildungsberuf passt) ist ebenfalls eine Verkürzung um bis zu 12 Monate möglich.
Wichtig: Die genaue Dauer entscheidet immer die zuständige Kammer (IHK oder HWK), manchmal wird weniger angerechnet, je nachdem, wie ähnlich die Vorbildung zum neuen Beruf ist.
Wenn du in der Berufsschule einen Notendurchschnitt von 2,49 oder besser hast, kannst du die Abschlussprüfung früher ablegen. Das nennt sich „vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung“. Die Verkürzung ist dann meist um ein halbes Jahr möglich.
Voraussetzungen:
Was muss man beachten und wie stellt man so einen Antrag? Wir haben es dir zusammengefasst:
Richtiges Formular wählen!
Für jedes Bundesland gibt es einen anderen Antrag, vergewissere dich, dass du den richtigen Antrag stellst! Dabei kann dir dein Betrieb helfen.
Es ist theoretisch möglich, mehrere Gründe zur Abkürzung der Ausbildungszeit zu kombinieren. Vielleicht hast du ja das Abitur und bereits viel Berufserfahrung in dem Bereich gesammelt. Es gibt allerdings eine Mindestausbildungszeit, die nicht unterschritten werden darf. So darf eine regulär dreijährige Ausbildung sowieso nicht um mehr als 1 Jahr verkürzt werden.
Regelausbildungszeit 3 ½ Jahre: Mindestausbildungszeit 2 ½ Jahre
Regelausbildungszeit 3 Jahre: Mindestausbildungszeit 2 Jahre
Regelausbildungszeit 2 Jahre: Mindestausbildungszeit 1 ½ Jahre
Früher fertig, schneller Karriere machen – eine verkürzte Ausbildung klingt verlockend! Aber check vorher die Vor- und Nachteile, damit du weißt, was auf dich zukommt.
Dein Gehalt unterscheidet sich je nach Verkürzungsart deiner Ausbildung.
🏫 Verkürzung wegen schulischer Vorbildung (Abi, Fachabi, Alter über 21)
Dein Gehalt richtet sich nach den Ausbildungsjahren, nicht nach der Dauer. Auch wenn du nur 2,5 Jahre machst, bekommst du erst im 2. Jahr das 2. Lehrjahresgehalt.
🎓 Verkürzung durch Anrechnung einer Ausbildung oder Studium
Oft wirst du gleich ins 2. Ausbildungsjahr eingestuft.Das heißt: Du startest direkt mit dem höheren Gehalt vom 2. Jahr.
🤓 Vorzeitige Abschlussprüfung (Notendurchschnitt 2,49 oder besser)
Du bekommst während der Ausbildung das normale Azubi-Gehalt. Aber: Du bist früher fertig → bekommst schneller das volle Fachkraft-Gehalt.
Wenn dein Ausbilder oder deine Ausbilderin deinen Antrag ablehnt oder dir keine Verkürzung gestattet, dann kannst du folgendes tun:
In einem Fall, und zwar der Verkürzung aufgrund von guten Noten, darfst du auch ohne die Zustimmung deines Betriebes einen Antrag stellen. In allen anderen Fällen benötigst du auch die Zustimmung deines Betriebes.
Situation | Eigenständiger Antrag durch Azubi möglich? |
---|---|
Vertragliche Verkürzung (Abi, Vorbildung, Alter) | Nein – nur gemeinsam mit dem Betrieb |
Vorzeitige Zulassung (gute Noten) | Ja – auch ohne Zustimmung des Betriebs möglich |
Wenn die Kammer ablehnt, kann das einige Gründe haben.
❌ Fehlende Voraussetzungen: z. B. Notendurchschnitt schlechter als 2,49, kein anerkannter Schulabschluss, keine ausreichende Vorbildung.
❌ Formfehler: Antrag zu spät gestellt, falsches Formular, fehlende Unterlagen (Zeugnisse, Bestätigungen vom Betrieb).
❌ Mindestausbildungszeit: Du kannst nicht unter die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzeit (z. B. bei 3 Jahren → mindestens 2 Jahre).
❌ Betrieb lehnt ab: Bei der „klassischen Verkürzung“ (§ 8 BBiG) muss der Betrieb zustimmen – ohne ihn geht es nicht.
Aber das ist nicht das Ende. Du kannst Widerspruch einlegen oder fehlende Unterlagen nachreichen. Wenn natürlich die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, dann bringt auch ein Neuantrag nichts.
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