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#AZUBI-LIFE
5.6.2025

Übernahme nach der Ausbildung – So gelingt dein Start ins Berufsleben!

Ihr habt uns klar und deutlich gesagt, dass ihr nach der Ausbildung gerne übernommen werden würdet. Also haben wir hier einmal alles zusammengefasst, was ihr über die Übernahme nach der Ausbildung wissen müsst.


Wir haben euch bei Instagram gefragt: Wollt ihr nach dem Ende eurer Ausbildung eigentlich übernommen werden? Dazu gehören ja immer zwei – dir muss es im Betrieb auch so gut gefallen, dass du über deine Ausbildungszeit hinaus dort bleiben willst.

Aber anscheinend gefällt es euch in euren Betrieben überwiegend gut: 86 Prozent von euch würden nach dem Abschluss gerne übernommen werden!

Wie ihr merkt, ist die Übernahme nach der Ausbildung ein großes, entscheidendes Thema für euch. Deshalb haben wir auf dieser Seite einmal alles Wichtige zusammengefasst: die rechtlichen Regelungen zu diesem Thema und worauf du bevor oder nachdem du übernommen wurdest achten solltest. Außerdem geben wir nützliche Tipps, wie du deine Übernahmechancen steigerst und was du tun kannst, wenn du eben nicht übernommen wirst.

Aber beginnen wir erstmal mit der grundlegenden Frage:

Was genau bedeutet „Übernahme nach der Ausbildung“ eigentlich?

Also: „Übernahme“ heißt konkret, dass dein Ausbildungsbetrieb dir nach erfolgreichem Abschluss eine feste Stelle anbietet. Du wechselst vom Status des Azubis zu einer vollwertigen Fachkraft.

Deine Vorteile bei einer Übernahme nach der Ausbildung:

  • Sicherheit: Ein fester Arbeitsplatz gibt dir finanzielle und berufliche Stabilität.
  • Mehr Geld: Als Fachkraft erhältst du deutlich bessere Bezahlung.
  • Neue Aufgaben: Mehr Verantwortung und spannende Herausforderungen warten auf dich.
  • Perspektiven: Deine Karriere bekommt Rückenwind und neue Chancen eröffnen sich.

Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf Übernahme nach der Ausbildung?

Auch wenn viele Azubis auf eine Übernahme hoffen, gibt es leider keinen generellen Anspruch darauf. Trotzdem gibt es einige Ausnahmen, die du kennen solltest.

In diesen Fällen besteht trotzdem Anspruch auf eine Übernahme:

  • Wenn es im Tarifvertrag festgelegt ist.
  • Wenn es entsprechende, im Ausbildungsvertrag festgehaltene Regelungen wie eine Übernahmegarantie gibt.
  • Als Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) hast du unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch.

Sonstige rechtliche Grundlagen zur Übernahme nach der Ausbildung

  1. Gibt es eine Mitteilungspflicht des Arbeitgebers?

  • Dein Arbeitgeber muss spätestens drei Monate vor Ausbildungsende schriftlich mitteilen, ob du übernommen wirst oder nicht.
  • Verpasst dein Arbeitgeber diese Frist, verlängert sich dein Ausbildungsverhältnis automatisch, um dir Zeit für die Jobsuche zu verschaffen.

2. Gibt es eine Probezeit nach der Übernahme?

  • Eine erneute Probezeit nach deiner Ausbildung ist erlaubt, aber nicht verpflichtend.
  • Diese Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern und wird oft durch tarifliche Regelungen näher bestimmt.

3. Gibt es eine Verpflichtung, im Betrieb zu bleiben?

  • Grundsätzlich bist du nach Ausbildungsende nicht verpflichtet, im Betrieb zu bleiben.
  • Ausnahmen gibt es bei sogenannten Rückzahlungsvereinbarungen, beispielsweise bei vom Unternehmen finanzierten Weiterbildungen.

Übernahmegarantie in der Ausbildung: Was muss ich darüber wissen?

Unter einer Übernahmegarantie versteht man die vertragliche oder tarifliche Zusicherung des Arbeitgebers, Auszubildende nach dem erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung fest zu übernehmen

So eine Übernahmegarantie bietet dir als Azubi ein enormes Maß an Planungssicherheit. Deshalb hat es uns auch überhaupt nicht gewundert, dass in unserer Instagram-Umfrage 82 Prozent von euch gesagt haben, dass eine Übernahmegarantie für sie ein entscheidender Benefit ist!

Formen der Übernahmegarantie

  1. Tarifvertragliche Übernahmegarantie: In einigen Branchen, wie der Metall- und Elektroindustrie, sind Übernahmegarantien in Tarifverträgen festgelegt. Beispielsweise sieht der Tarifvertrag vor, dass Auszubildende nach bestandener Abschlussprüfung für mindestens zwölf Monate übernommen werden, sofern keine personenbedingten oder betrieblichen Gründe dagegen sprechen .
  2. Betriebsvereinbarungen: Unternehmen können mit dem Betriebsrat Betriebsvereinbarungen treffen, die eine Übernahmegarantie enthalten. Diese Vereinbarungen können spezifische Bedingungen festlegen, wie etwa bestimmte Leistungsanforderungen oder Notendurchschnitte.
  3. Individuelle Übernahmegarantie: Einige Arbeitgeber bieten individuell zugesicherte Übernahmegarantien an, oft abhängig von bestimmten Leistungen oder Verhaltensweisen während der Ausbildung. Solche Garantien sollten schriftlich festgehalten werden, um rechtlich bindend zu sein .

Gut zu wissen!

Eine schriftlich zugesicherte Übernahmegarantie ist erst einmal rechtlich bindend. Selbst bei einer Garantie können aber Ausnahmen bestehen, z. B. bei schweren Pflichtverletzungen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens.

Dein Fahrplan zur erfolgreichen Übernahme nach der Ausbildung

Eine erfolgreiche Übernahme passiert selten zufällig. Wenn du wirklich übernommen werden möchtest, musst du rechtzeitig aktiv werden und deine Chancen gezielt erhöhen. Hier kommen einige nützliche Tipps, wie dir das gelingt.

6 Monate vor Ausbildungsende:

  • Bitte aktiv um ein Übernahmegespräch mit deinen Vorgesetzten. Warte nicht darauf, dass dein Betrieb auf dich zukommt.

Vorbereitung auf das Übernahmegespräch:

  • Mach dir klar, was du möchtest: Willst du unbedingt im Unternehmen bleiben, oder hast du Alternativen im Blick?
  • Erstelle eine Liste konkreter Fragen und Wünsche, zum Beispiel zu:
    • Deinen zukünftigen Aufgabenbereichen und Verantwortlichkeiten
    • Arbeitszeiten und der Vereinbarkeit mit deinem Privatleben
    • Gehalt und weitere Konditionen
    • Entwicklungsmöglichkeiten (Fortbildungen, interne Karrierestufen, langfristige Perspektiven)
    • Team- und Arbeitsumfeld (z. B. Wechsel in eine andere Abteilung, Wunsch nach mehr Verantwortung)

Während des Übernahmegesprächs:

  • Zeige deutlich dein Interesse und dein Engagement. Arbeitgeber schätzen motivierte Mitarbeitende.
  • Kommuniziere offen, aber freundlich und professionell deine Erwartungen.
  • Frage gezielt nach Feedback: Wie zufrieden ist dein Arbeitgeber mit dir? Welche Potenziale sieht er bei dir?
  • Bitte um konkrete Zusagen und schriftliche Vereinbarungen, falls möglich.

Nach dem Übernahmegespräch:

  • Halte Vereinbarungen schriftlich fest, wenn dein Arbeitgeber zustimmt.
  • Frage gegebenenfalls aktiv nach, wenn dein Arbeitgeber sich nicht zeitnah meldet.

Bonus-Tipps!

  • Pflege einen positiven und regelmäßigen Austausch mit deinen Kollegen und Vorgesetzten, um sichtbar zu werden und zu bleiben.
  • Biete proaktiv deine Hilfe bei neuen Projekten oder Aufgaben an, die über deine bisherigen Tätigkeiten hinausgehen.
  • Dokumentiere regelmäßig deine Erfolge und Leistungen, um sie beim Gespräch oder bei Verhandlungen überzeugend darstellen zu können.

Keine Übernahme nach der Ausbildung – Was jetzt?

Wenn keine Übernahme stattfindet, ist das zunächst enttäuschend. Aber keine Sorge, es gibt viele Möglichkeiten für deine berufliche Zukunft.

Hake jeden Punkt auf der folgenden Checkliste ab und du kannst dir ziemlich sicher sein, dass du schon bald eine tolle Stelle an der Angel hast! 🙂

✅ Fordere rechtzeitig dein Ausbildungszeugnis an.

✅ Aktualisiere deine Bewerbungsunterlagen.

✅ Nutze Jobbörsen (z. B. Ausbildung.de!), Firmenwebsites und persönliche Kontakte für deine Jobsuche.

✅ Melde dich rechtzeitig (spätestens 3 Monate vor Ende der Ausbildung) bei der Agentur für Arbeit.

✅ Bewirb dich frühzeitig auf andere Stellen.

✅ Informiere dich über Weiterbildungsmöglichkeiten oder ein anschließendes Studium.

Und in diesem Magazinartikel findest du noch mehr hilfreiche Tipps für die Zeit nach deiner Ausbildung!


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Über den Autor

Tobi schreibt seit 2021 als Redakteur für Ausbildung.de und beschäftigt sich tagtäglich mit den Sorgen und Problemen von Auszubildenden.