Corona hat das Leben von uns allen komplett auf den Kopf gestellt. Schulen und Ausbildungsunternehmen kehren zwar nach und nach zu einer neuen „Normalität“ zurück, aber trotzdem gibt es noch jede Menge Fragen: Wie finde ich in dieser schweren Zeit einen Ausbildungsplatz? Wie bewerbe ich mich am besten? Wie läuft die Ausbildung in Zeiten von Corona ab? Fragen über Fragen: Ausbildung.de liefert dir Antworten! Wir haben alle wichtigen Infos für dich gesammelt und dir nützliche Tipps zusammengestellt: Damit weißt du genau was abgeht und bist bestens für deine Ausbildung in und auch nach Corona Zeiten gerüstet.
Du suchst eine Ausbildung? Kein Problem! Viele Betriebe denken jetzt nämlich an die Zeit nach Corona! Selbst die Branchen, die schwer von der Pandemie getroffen wurden, wie zum Beispiel das Hotel- und Gaststättengewerbe, suchen immer noch nach Auszubildenden und blicken optimistisch in die Zukunft. Das Baugewerbe und das Handwerk wurden von der Corona-Krise verschont, weshalb auch dort noch viele Ausbildungsplätze zu vergeben sind.
Vor allem, weil momentan viele Arbeitnehmer in Rente gehen, hast du jetzt in vielen Branchen gute Chancen. Neben dem Handwerk wird besonders im Lebensmittelbereich, in der Gastronomie oder bei Banken und Anwaltskanzleien nach Nachwuchskräften gesucht.
In unserem YouTube-Video erklären wir dir, wie du auch noch außerhalb der regulären Bewerbungsfristen einen Ausbildungsplatz ergattern kannst.
Hier nochmal das Wichtigste in Kurzform:
Such in der richtigen Branche
Informier dich über ähnliche Berufe
Bewirb dich auch bei „kleineren“ Unternehmen
Du hast weitere Fragen zum Thema Corona?
Schreib uns eine DM auf Instagram und folge uns für noch mehr News zum Thema!
Du bekommst: noch mehr Updates zum Thema Corona, direkte Antworten auf deine Fragen an uns und aktuelle Reaktionen aus der Community.
Natürlich kannst du dich auch während der Coronakrise für eine Ausbildung bewerben. Und das solltest du auf jeden Fall auch tun! Klassische Bewerbungsgespräche sind zwar nach wie vor schwierig, aber in Zeiten von Online-Bewerbung und Videointerviews ist das kein Problem.
In unserem ausführlichen Bewerbungsratgeber findest du übrigens wertvolle Infos zum Thema und bekommst hilfreiche Tipps zu Lebenslauf, Anschreiben und Co.
Auch in Zeiten von Corona suchen Ausbildungsbetriebe neue Azubis. Es werden zwar in allen Bereichen Azubis gesucht, jedoch gibt es manche Branchen und Berufe, in denen Auszubildende besonders dringend gebraucht werden. So werden zum Beispiel viele Azubis für eine Pflegeausbildung gesucht. Aber auch in anderen Branchen freuen sich Unternehmen noch über neue Azubis.
Auf Ausbildung.de findest du über 5.000 Unternehmen und mehr als 50.000 Ausbildungsplätze – da ist sicherlich auch was für dich dabei. Schau doch mal auf unserer Seite mit aktuellen Ausbildungsplätzen vorbei.
Grundsätzlich hast du bei der Suche nach deinem Traumausbildungsplatz zwei Suchmöglichkeiten:
Was?: Hier kannst du entweder nach deinen Traumberuf oder deinem Wunschunternehmen suchen.
Wo?: Damit hast du die Möglichkeit, nach Ausbildungsplätzen in einer bestimmten Stadt zu suchen.
Außerdem gibt es noch jede Menge Filtermöglichkeiten. So kannst du zum Beispiel den Suchumkreis einstellen oder ein konkretes Datum für den Ausbildungsbeginn festlegen. Nutze unbedingt die Filter, denn damit bekommst du perfekt auf dich zugeschnittene Ergebnisse.
Falls du dir noch unsicher bist, welche Ausbildung zu dir passt, empfehlen wir dir unseren Berufscheck. Du musst nur 12 kurze Fragen beantworten und wir verraten dir, welche Ausbildung zu dir passt.
Durch Corona hat sich der Bewerbungsprozess bei vielen Unternehmen digitalisiert. Die meisten Firmen bieten mittlerweile Telefon- oder Videointerviews an. Manchmal sind sogar Videobewerbungen möglich.
Viele Stellenanzeigen sind noch nicht auf die aktuelle Situation angepasst: Aber auch, wenn das Unternehmen weder Videobewerbung noch Online-Vorstellungsgespräch anbietet, kannst du es von dir aus tun. Ruf bei deinem Wunschunternehmen an und erkundige dich nach den Möglichkeiten. Sei ruhig mutig!
Übrigens: In unserem ausführlichen Bewerbungsratgeber gibt es jede Menge interessante Infos für dich. Beherzigst du unsere Tipps zu Anschreiben, Lebenslauf und Co. wird deine Bewerbung auch in Zeiten von Corona mit Sicherheit ein Erfolg.
Testpflicht, Schulöffnungen, Prüfungstermine – all das sind Themen, die Schüler und Azubis in ganz Deutschland bewegen. Leider ist es schwierig, hier Infos zu finden, die für alle gelten. Das liegt an der Länderhoheit: Jedes Bundesland darf selbst entscheiden, wie es mit Corona und Schule umgeht. Am besten, du schaust zur Sicherheit auf der Website des Schul- bzw. Bildungsministeriums deines Bundeslands vorbei. Allerdings sieht das Infektionsschutzgesetz eine bundeseinheitliche Notbremse vor, wenn bestimmte Inzidenzwerte überstiegen werden
Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz gibt es eine bundesweite Testpflicht an Schulen. Das heißt, dass nicht mehr jedes Bundesland selbst über eine Testpflicht entscheiden darf, sondern dies von der Bundesregierung verpflichtend für alle Schüler vorgeschrieben wird.
Damit ist es in allen Bundesländern Pflicht, sich bis zu drei Mal pro Woche testen zu lassen – sofern es Präsenzunterricht gibt, also wenn direkt in der Schule gelernt wird. Geimpfte müssen sich nur testen, wenn es eine 3G-plus-Regelung oder 2G-plus-Regelung gibt. In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel NRW, ist der Zutritt zur Schule nur Geimpften, Getesteten oder Genesenen gestattet. Das heißt: Wenn du dich nicht testen lassen willst, dann darfst du nicht am Unterricht teilnehmen und es gibt dann in der Regel auch keinen alternativen Distanzunterricht.
Je nach Inzidenzwert unterrichten die Schulen in Deutschland in unterschiedlichen Modellen: in Präsenz-, Wechsel- oder Distanzunterricht.
Wenn Unterricht vor Ort stattfindet, dann nur unter Einhaltung strenger Hygieneregeln.
In den meisten Bundesländern herrscht auch während des Unterrichts Maskenpflicht. In manchen Bundesländern gibt es aber auch Ausnahmen. Hier ist die Maskenpflicht vom Alter oder der Jahrgangsstufe abhängig.
Du hast noch weitere Fragen zu Corona und den Auswirkungen auf Ausbildung und Schule? Dann schreib uns doch einfach eine Nachricht bei Instagram! Wir helfen dir gern weiter!
Die Corona-Krise hat den Ausbildungsmarkt hart getroffen. Manche Ausbildungsunternehmen mussten ihre Azubis in Kurzarbeit schicken, andere Betriebe sind komplett pleite gegangen. Dadurch haben leider einige Azubis ihren Ausbildungsplatz verloren. Das ist zwar nur ein kleiner Teil, trotzdem ist es für die betroffenen Azubis natürlich eine schlimme Situation. Aber keine Angst: Du bist nicht allein! Bei uns gibt’s jede Menge Infos und Tipps zur aktuellen Situation für Azubis.
Viele Azubis und auch Ausbildungsunternehmen sind mit der Coronakrise überfordert. Insbesondere bei rechtlichen Fragen bleiben oft jede Menge Fragezeichen. Deshalb haben wir für dich kurz und knapp zusammengefasst, was du als Azubi gerade wissen musst.
Ja, gibt es! Seit dem 24. November 2021 gelten in ganz Deutschland schärfere Regeln am Arbeitsplatz. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dürfen den Betrieb nur betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das gilt also auch für dich als Azubi. Eine Ausnahme gibt's nur, wenn du dich vor Ort, also im Betrieb, direkt testen lässt. Wichtig: Ein zu Hause gemachter Schnelltest gilt nicht.
Wo du dich testen lassen kannst:
Testzentrum
Arztpraxis
Betrieb
Bist du nicht geimpft, darf dein negatives Schnelltest-Ergebnis nicht älter als 24 Stunden sein. Ein negatives PCR-Testergebnis ist 48 Stunden lang gültig. Zweimal in der Woche hat dein Chef oder deine Chefin die Pflicht, dir und deinen Kolleginnen und Kollegen Corona-Tests bereitzustellen. Den Test musst du dann unter Aufsicht deines Arbeitgebers oder einer von ihm beauftragten Person machen. Die Zeit, in der du auf dein Testergebnis wartest, zählt übrigens nicht zur Arbeitszeit. Dir steht in der Zeit kein Gehalt zu.
Dein Arbeitgeber ist außerdem dazu verpflichtet, die Nachweise zu kontrollieren und zu dokumentieren. Nachweisen kannst du deine Impfung über eine entsprechende App oder dein Impfbuch. Ob du geimpft bist, darf er offiziell aber nicht abspeichern – es zählt nur, ob du einen Nachweis vorweisen kannst. Ausnahmen gibt es in Einrichtungen wie Kitas, Pflegeheimen und Schulen.
Informier dich auf jeden Fall bei deinem Vorgesetzten, welche Corona-Maßnahmen in deinem Betrieb gelten. Manche Unternehmen verlangen nämlich auch von geimpften Personen tagesaktuelle Schnelltests.
Machst du deine Ausbildung im Büro, muss dir dein Chef oder deine Chefin grundsätzlich die Möglichkeit geben, Homeoffice zu machen. Er oder sie muss dir dafür alle nötigen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Das gilt aber nur, wenn keine "betrieblichen Gründe" dagegen sprechen. Du als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin bist dazu verpflichtet, das Homeoffice-Angebot anzunehmen – es sei denn, du kannst von zu Hause nicht vernünftig arbeiten, weil du zum Beispiel nicht genügend Platz hast. Übrigens: Im Homeoffice gilt die 3G-Regelung am Arbeitsplatz nicht.
Hast du keinen der drei möglichen Nachweise, droht dir eine Abmahnung oder eine Lohnkürzung. Eine Möglichkeit ist auch eine Freistellung ohne Bezahlung. Wenn du dich mehrfach weigerst, dich testen zu lassen, ist auch eine Kündigung möglich.
Ein Verstoß gegen die 3G-Regeln kann ganz schön teuer werden: Laut Infektionsschutzgesetz können Bußgelder bis zu 25.000 Euro auferlegt werden. Das gilt sowohl für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen als auch für Betriebe, die die Nachweise nicht kontrollieren.
Während offiziell am Arbeitsplatz nun 3G herrscht, gelten für andere Bereiche strengere Regeln. Im Freizeitbereich wird oft 2G oder sogar 2G plus gefordert. Das bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene Zugang haben – mit dem Zusatz plus nur mit zusätzlichem negativen Testergebnis.
3G = geimpft, genesen oder getestet mit Schnelltest oder PCR-Test
2G = geimpft oder genesen
3G plus = geimpft, genesen oder getestet mit PCR-Test
2G plus = geimpft oder genesen mit zusätzlichem Schnelltest
Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz gibt es eine Testpflicht an allen Schulen in Deutschland – also auch an Berufsschulen und Berufskollegs. Das ist zum Beispiel relevant für Azubis, die in der Abschlussklasse sind und deshalb Präsenzunterricht haben. Die müssen sich zwei bis drei Mal in der Woche testen lassen oder einen negativen Test vorweisen. Geimpfte oder Genesene müssen sich nur testen lassen, wenn sie Erkältungssymptome aufweisen oder wenn ein Bundesland die 2G-plus-Regel oder 3G-plus-Regel aufstellt. Dann wird zusätzlich zu dem Nachweis einer Impfung oder Genesung noch ein aktueller negativer PCR-Test verlangt.
Jein. Nach aktuellem rechtlichen Stand ist eine Impfung nicht verpflichtend. Deshalb kann dein Arbeitgeber eine Impfung, zum Beispiel als Einstellungskriterium, rechtlich nicht voraussetzen. Sollte eine Impfpflicht eingeführt werden, sieht das anders aus: Dann kann eine Impfung zum Einstellungskriterium werden. Momentan ist der Arbeitgeber nur dazu berechtigt, deinen Impfstatus abzufragen. Es gibt aber auch schon jetzt Unternehmen, die geimpfte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bevorzugen und das für eine Einstellung auch fordern. Um immer auf dem neusten Stand zu bleiben, informier dich am besten bei der örtlich zuständigen IKH oder HKW.
Ausnahmen gibt es aber in der Pflege und bei Personal in Gesundheitsberufen. Überall dort, wo Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderung oder Menschen mit hohem Infektionsrisiko betreut werden, herrscht ab dem 15. März 2022 eine Impfpflicht. Durch den engen Kontakt mit den schutzbedürftigen Menschen kommt dem Personal in solchen Berufen nämlich eine besondere Verantwortung für die Gesundheit ihrer Patienten und Patientinnen zu.
Aktuell gibt es noch keine Testpflicht, um an Prüfungen teilzunehmen. Es kann jedoch dazu kommen, dass der Gesetzgeber das in Zukunft vorschreibt. Die IHK beispielweise empfiehlt schon jetzt, einen negativen Corona-Test zur Prüfung mitzubringen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Um auf der sicheren Seite zu sein und um den reibungslosen Ablauf der Prüfung zu gewährleisten, solltest du für alle Prüfungen einen negativen Test mitbringen. Im schlimmsten Fall darfst du ohne den Test nicht an der Prüfung teilnehmen und musst auf den nächsten Prüfungstermin warten.
Aber Achtung: Es reicht in der Regel kein negativer Selbsttest, also ein Test, den man Zuhause selbst machen kann. Du brauchst einen PCR- oder Antigen-Schnelltest, der von geschultem Personal durchgeführt wird. Den kannst du zum Beispiel in Apotheken oder beim Arzt machen.
To do's im Überblick:
Test-Termin frühzeitig machen
Test darf nicht älter als 48 Stunden sein
Antigen-Schnelltest (z.B. in der Apotheke), kein Selbsttest
Frühzeitig zur Prüfung erscheinen (mind. 1 Stunde vorher)
Wenn du zur anstehenden Abschlussprüfung an Corona erkrankt bist, darfst du nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen. Eine Krankheit sowie Quarantäne stellen einen triftigen Grund da, dass du die Abschlussprüfung nicht antreten kannst. Wichtig ist, dass du in dem Fall alle Beteiligten frühzeitig informierst. Sende eine Kopie von deinem Attest oder die Bescheinigung vom Gesundheitsamt an die für dich zuständige IHK, deine Berufsschule und an deinen Arbeitgeber.
Frage aber am besten auch nochmal deinen Ausbilder oder höre dich in der Berufsschule um. Er wird dir sicherlich dabei helfen und weiß genau, was zu tun ist. Deine Prüfung wirst du dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachholen.
Wie für alle Unternehmen gelten auch bei Ausbildungsbetrieben strenge Hygienevorschriften. Dein Betrieb muss auf jeden Fall dafür sorgen, dass der nötige Abstand eingehalten wird. Manche Unternehmen lösen das, indem Schreibtische frei gelassen oder Plexiglasscheiben als Spuckschutz aufgestellt werden. Wenn das nicht möglich ist, gibt es in der Regel eine Maskenpflicht. Die Kosten für medizinische Maske, die du im Betrieb trägst, muss dein Arbeitnehmer zahlen.
Wie die Hygieneregeln bei deinem Betrieb genau aussehen müssen, hängt von verschiedenen Dingen ab. So zum Beispiel von der Art und Größe des Betriebs. Dein Arbeitgeber ist auf jeden Fall verpflichtet, dich ausführlich über die Schutzmaßnahmen zu informieren. Frag also am besten einfach direkt bei deinem Ausbildungsbetrieb nach.
In der Regel dürfen Azubis nicht in Kurzarbeit geschickt werden. Der Ausbildungsbetrieb muss die Ausbildung weiter ermöglichen und den Ausbildungsplan umstellen oder den Auszubildenden in einer anderen Abteilung unterbringen.
Kurzarbeit in der Ausbildung ist der letzte Ausweg und erst erlaubt, wenn wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, um die Ausbildung aufrecht zu erhalten!
Beim Coronavirus handelt es sich um eine Ausnahmesituation. Viele Betriebe kämpfen um ihre Existenz und haben oft kaum eine andere Möglichkeit, als dem Azubi Kurzarbeit zu verordnen. Im Fall der Corona-Krise ist Kurzarbeit also doch eine Option für Azubis.
Wird dir als Azubi Kurzarbeit verordnet, erhältst du mindestens sechs Wochen die volle Ausbildungsvergütung. Je nach Vertragsart, kann der Zeitraum auch länger ausfallen. Nach den sechs Wochen haben Auszubildende Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Das wird dann über die verantwortliche Agentur für Arbeit geregelt.
Ja, du erhältst weiterhin Gehalt, denn du bist ja nach wie vor angestellt.
Hier gibt es keine einheitliche Antwort. Die Quarantäne-Regelungen sind in den Betrieben und je nach Raumsituation verschieden. Die Antwort auf die Frage hängt unter anderem davon ab, wie intensiv der Kontakt mit der infizierten Person war. Dabei gibt es unterschiedliche Einteilungen der Kontaktpersonen bezogen auf das Infektionsrisiko. Die Entscheidung triffst also nicht du selbst, sondern das zuständige Gesundheitsamt. Dein Arbeitgeber darf dich nicht einfach so in Quarantäne schicken. Es kann natürlich sein, dass er Vorkehrungsmaßnahmen trifft und dich vorübergehend ins Homeoffice schickt.
Nein, eine drohende Insolvenz hat keine direkten Auswirkungen auf deinen Ausbildungsvertrag. Erst wenn dein Ausbildungsbetrieb für längere Zeit komplett geschlossen bleibt, kann es zu Problemen kommen. Nach einer bestimmten Zeit verliert das Unternehmen nämlich seine Ausbildungseignung – ohne diese Eignung ist es dem Betrieb nicht mehr gestattet, auszubilden.
Keine Panik: Dein Ausbildungsunternehmen ist dazu verpflichtet, sich mit der zuständigen Agentur für Arbeit rechtzeitig um einen Ausbildungsplatz bei einem anderen Betrieb für dich zu kümmern. Du wirst nach der Insolvenz deines Ausbildungsbetriebs also nicht einfach auf der Straße sitzen.
Keine Sorge! Wenn du dich mit Corona angesteckt hast oder aber in Quarantäne musst, darf dir nicht gekündigt werden.
Grundsätzlich darfst du als Auszubildender deine Arbeit nicht verweigern, weil die Ansteckungsgefahr bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin erhöht sein könnte. Beim Coronavirus ist das inzwischen anders: Gibt es nämlich eine konkrete Gefährdung, muss der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachgehen und kann zum Beispiel dafür sorgen, dass du von zuhause arbeiten kannst. Sprich deinen Ausbilder dazu direkt an und frag, welche Maßnahmen ergriffen werden.
Nein, als Azubi musst du keine Minusstunden machen! Da du im Betrieb beschäftigt bist, um einen Beruf zu erlernen, darfst du nicht einfach so nach Hause geschickt werden. Das steht sogar im BBiG, dem Berufsbildungsgesetz. Schickt dein Betrieb dich trotzdem nach Hause, weil es zum Beispiel gerade nichts zu tun gibt, dann zählt das als bezahlte Freistellung.
Der Ausbildungsbetrieb darf den Azubi nicht gegen seinen Willen in den Urlaub schicken. Sogenannter Zwangsurlaub ist auch in der Corona-Zeit nicht erlaubt.
Viele Unternehmen setzen in der Krise auf Home Office. Bisher gibt es in Deutschland aber noch keine Ausbildung, die du komplett im Home Office absolvieren kannst.
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Du interessierst dich dafür, welche Auswirkungen Corona für die Ausbildungsunternehmen hat? Wir haben auch dazu alle Infos zusammengefasst!
Am 10. Dezember 2021 hat die Bundesregierung ein neues Gesetz zur Corona-Impfung beschlossen. Es wurde in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen und sieht vor, dass bestimmte Berufsgruppen bis zum 15.03.2022 vollständig geimpft sein müssen. Das betrifft alle Berufe, die mit besonders schützenswerten und pflegebedürftigen Menschen zu tun haben, also kranke oder alte Menschen, Kinder oder Menschen mit Behinderung. In allen stationären, teilstationären oder ambulanten Einrichtungen, in denen Menschen behandelt oder gepflegt werden, oder ein enger Kontakt zu Menschen besteht, gilt die Plicht, den Impfnachweis vorzuzeigen.
zuletzt aktualisiert: 12.01.2022
in Krankenhäusern,
in Einrichtungen, in denen ambulant operiert wird,
in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
in Dialyseeinrichtungen,
in Tageskliniken,
in Entbindungseinrichtungen,
in Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der oben genannten Einrichtungen vergleichbar sind,
in Arzt- oder Zahnarztpraxen oder Praxen sonstiger medizinischer Heilberufe,
in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
bei Rettungsdiensten,
in medizinischen Behandlungszentren für Menschen mit geistiger Behinderung,
in voll- und teilstationären Pflegeheimen für ältere, behinderte oder pflegebedürftiger Menschen,
bei ambulanten Pflegediensten.
Wichtig: Die Impfpflicht gilt für alle, in diesen Einrichtungen tätigen Menschen. Dazu zählt auch das Reinigungspersonal, Verwaltungsangestellte, Küchenpersonal, Hausmeister oder Handwerker, die zum Beispiel in Krankenhäusern oder Pflegeheimen arbeiten.
die Impfpflicht in Pflegeberufen eigentlich gar nichts Neues ist? Auch vor der Corona-Pandemie waren Pflegekräfte, die zum Beispiel mit älteren Menschen oder mit Kindern arbeiten, dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber eine aktuelle Röteln- oder Masernimpfung vorzulegen.
Sollten die in diesen Berufen tätigen Fachkräfte keine aktuelle Impfung vorweisen können, gilt das Arbeitsrecht. Dann sind die gesetzlichen Kriterien, die gefordert sind, um den Beruf auszuüben, nicht erfüllt. Der Arbeitgeber kann die Fachkraft dann der Arbeit verweisen. Solltest du also in Betracht ziehen, in einem Pflegeberuf oder einer Einrichtung, bei der du mit pflegebedürftigen Menschen zutun hast, zu arbeiten, musst du das bedenken. Du stehst dann nämlich in der Pflicht, dich und die Menschen, um die du dich kümmerst, vor Krankheiten zu schützen, – zum Beispiel mit einer Röteln-, Masern- oder Corona-Impfung.
Du musst dich impfen lassen, wenn du einen Beruf in der Pflege ausübst, also zum Beispiel Pflegefachkraft, Altenpflegehelferin oder Kinderpfleger bist. Aber auch Angestellte in medizinischen Berufen zum Beispiel der Rettungsassistent, der Notfallsanitäter oder die Rettungssanitäterin brauchen eine Impfung. Im OP-Bereich arbeitet man auch unmittelbar am Menschen, dazu zählen zum Beispiel der Chirurgisch-technische Assistent oder die Anästhesietechnische Assistentin. Dasselbe gilt für Angestellte in Arztpraxen, zum Beispiel die Zahnmedizinischen Fachangestellten. Auch Hebammen oder Praxisanleiter müssen mit der Corona-Schutzimpfung geimpft sein.
Wie geht es nach Corona mit meiner beruflichen Zukunft weiter? Das ist eine Frage, die immer wichtiger wird – immer mehr Menschen sind geimpft und die Arbeitswelt wird sich schon bald wieder weiterdrehen. Corona hat auch die Jobwahl verändert: Welche Jobs sind krisensicher? Wo habe ich auch in Zukunft die Chance, mich zu entwickeln? Welche Berufe werden wichtiger oder welche bleiben relevant, auch wenn mal wieder eine Krise die Welt auf den Kopf stellt?
In der letzten Zeit hast du bestimmt öfter was von den sogenannten systemrelevanten Berufe gehört. Dazu gehören zum Beispiel kaufmännische Berufe, Berufe in den Branchen Heilung, Pflege, Pädagogik und Soziales oder Berufe in der öffentlichen Verwaltung. Auch viele Jobs in den Medien sind systemrelevant, genauso wie Berufe in der Versorgung, wie zum Beispiel in Wasser- oder Stromkraftwerken oder im Umwelt- und Lebensmittelsektor. Aber auch in anderen Branchen wirst du nach der Pandemie gute Chancen auf einen Job haben – weil einige Berufe quasi auf Eis lagen und bald wieder zum Leben erwachen.
Gute Nachrichten!
Es ist schon mal sehr gut, wenn du das Kriterium Zukunftsperspektive bei deiner Suche nach einem Ausbildungsplatz mit bedenkst. Und klar, einigen Branchen hat die Pandemie ganz schön zugesetzt. Das ist aber noch lange kein Grund aufzugeben!
IT, Technik, Elektro
Handwerk, Tragsport, Logistik
Soziale Berufe, Verwaltung, Versorgung
Online-Marketing, Digitaler Handel
Gesundheitswesen, Pharmaindustrie, Chemie
Corona hat die Arbeitsprozesse digitalisiert. Es werden neue Programme benötigt, die viele Arbeitsschritte automatisieren. Da braucht man Leute, deren Kenntnisse über die Nutzung von Chatprogrammen hinausgehen. Auch ein duales Studium in dem Bereich bringt dir Vorteile, vor allem bei Unternehmen, die auf Digitalisierung spezialisiert sind. Wenn du technikaffin bist und IT-Kenntnisse hast, verschafft dir das auf jeden Fall einen großen Vorteil. Zum Beispiel Ausbildungen zum IT-Systemelektroniker, zur Fachinformatikerin zum Elektroniker oder zum Kaufmann für Digitalisierungsmanagement sind für den Arbeitsmarkt in den nächsten Jahren erfolgsversprechend.
Die geschlossenen Grenzen im Lockdown haben gezeigt, wie schnell es zu Versorgungsengpässen kommen kann. Das Online-Shopping ist in der Pandemie stark angestiegen. Und die online angebotenen Produkte müssen schließlich auch zu den Menschen kommen. Wichtig ist deshalb auch eine funktionierende Infrastruktur. Wenn du gerne an der frischen Luft arbeitest, schau dir doch mal den Beruf des Straßenwärters an. Besonders benötigt werden in Zukunft daher auch Fachkräfte in der Logistik, wie zum Beispiel der Kaufmann oder die Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung. Natürlich wird auch im Handwerk immer nach Verstärkung gesucht.
Durch Impfungen erholen sich bald aber auch wieder Branchen, die von der Pandemie schwer getroffen wurden.
Viele Betriebe mussten Kurzarbeit anmelden oder Mitarbeiter entlassen, wie zum Beispiel die Veranstaltungs- Tourismus- oder Freizeitbranche. Insbesondere im Bereich der Dienstleistungen, zum Beispiel in den Bereichen Reisen oder Gastronomie, werden Jobs gefragt sein. Mit einer Ausbildung in diesen Bereichen bist du gut aufgestellt, wenn die Nachfrage nach Fachkräften wieder steigt.
In Corona-Zeiten sind wir viel Zuhause geblieben. Was dabei aber nicht vergessen werden darf: Auch im eigenen Haushalt brauchen viele Menschen Hilfe, zum Beispiel pflegebedürftige, alte oder kranke Menschen. Das wird auch nach Corona so bleiben. Deshalb hast du mit einer Ausbildung, bei der du dich auf gemeinnützige Tätigkeiten oder verschiedene Arten der Betreuung spezialisierst, gute Karten für die Zukunft.
Um herauszufinden, welche Berufe systemrelevant sind, musst du dir einfach vorstellen, was los wäre, wenn sie wegfallen. Verbrechen geschehen trotz Corona, Brände lassen sich nicht von einem Virus abschrecken, Ausweisdokumente verlieren nicht einfach wegen einer Pandemie ihre Gültigkeit und Wasser und Strom braucht man auch weiterhin …
Zu den systemrelevanten Berufen gehören deshalb auch Berufe wie Kraftwerker in Wasser- oder Stromkraftwerken, Angestellte im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik oder auch die Polizei, Justiz und Feuerwehr.
Technikaffinität und technisches Verständnis
IT-Kenntnisse
Handwerkliches Können
Soziale Ader
Empathie
Wir haben alle gemerkt, wie wichtig Menschen sind, die in Jobs im Gesundheitswesen arbeiten. Das Besondere an dieser Branche: Hier werden so oder so viele Azubis gesucht, auch ohne Corona. Deine Chancen sind also doppelt gut, etwas zu finden. Besonders wichtig werden aber in Zukunft Jobs in der medizinischen Forschung und in der Pharmaindustrie, wenn es zum Beispiel um die Entwicklung neuer Medikamente oder Behandlungsmethoden geht. Erste Hilfe und Gesundheitsversorgung werden aber immer benötigt, mit einer Ausbildung zum Rettungsassistenten oder zur Medizinischen Fachangestellten bist du daher für die Zukunft gut aufgestellt.
Erfahre alles rund um den Pflegeberuf
Entdecke Berufe im medizinischen Bereich
Alle Berufe mit Sport auf einen Blick
Finde deine Ausbildung in der Pharma- und Chemiebranche
Die Tarifverträge für systemrelevante Berufe sollen weiter aufgestockt werden. 4,5 Prozent mehr Gehalt sollen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den Bereichen Gesundheit und Soziales bis Ende 2022 bekommen.
Vor allem im Bereich des Marketings und im digitalen Handel werden nach Corona Ausbildungsberufe gefragt sein. Auch das ist nicht verwunderlich, schließlich waren viele Geschäfte wegen der Pandemie monatelang geschlossen. Natürlich boomt dann der Online-Handel. Ein duales Studium BWL mit dem Schwerpunkt Digitaler Handel bringt dir gute Zukunftsaussichten. Da immer mehr Menschen online shoppen, müssen die Produkte auch digital beworben werden. Experten oder Expertinnen für digitale Vermarktung sind deshalb sehr gefragt auf dem Arbeitsmarkt. Daher empfiehlt sich zum Beispiel eine Ausbildung zur Kauffrau für Marketingkommunikation oder ein duales Studium Marketing.
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