Corona hat das Leben von uns allen komplett auf den Kopf gestellt. Schulen und Ausbildungsunternehmen kehren zwar nach und nach zu einer neuen „Normalität“ zurück, aber trotzdem gibt es noch jede Menge Fragen: Wie finde ich in dieser schweren Zeit einen Ausbildungsplatz? Wie bewerbe ich mich am besten? Wie läuft die Ausbildung in Zeiten von Corona ab? Fragen über Fragen: Ausbildung.de liefert dir Antworten! Wir haben alle wichtigen Infos für dich gesammelt und dir nützliche Tipps zusammengestellt: Damit weißt du genau was abgeht und bist bestens für deine Ausbildung in Corona Zeiten gerüstet.
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Natürlich kannst du dich auch während der Coronakrise für eine Ausbildung bewerben. Und das solltest du auf jeden Fall auch tun! Klassische Bewerbungsgespräche sind zwar nach wie vor schwierig, aber in Zeiten von Online-Bewerbung und Videointerviews ist das kein Problem.
In unserem ausführlichen Bewerbungsratgeber findest du übrigens wertvolle Infos zum Thema und bekommst hilfreiche Tipps zu Lebenslauf, Anschreiben und Co.
Auch in Zeiten von Corona suchen Ausbildungsbetriebe neue Azubis. Auf Ausbildung.de findest du über 5.000 Unternehmen und mehr als 50.000 Ausbildungsplätze – da ist sicherlich auch was für dich dabei. Schau doch mal auf unserer Seite mit aktuellen Ausbildungsplätzen vorbei.
Grundsätzlich hast du bei der Suche nach deinem Traumausbildungsplatz zwei Suchmöglichkeiten:
Was?: Hier kannst du entweder nach deinen Traumberuf oder deinem Wunschunternehmen suchen.
Wo?: Damit hast du die Möglichkeit, nach Ausbildungsplätzen in einer bestimmten Stadt zu suchen.
Außerdem gibt es noch jede Menge Filtermöglichkeiten. So kannst du zum Beispiel den Suchumkreis einstellen oder ein konkretes Datum für den Ausbildungsbeginn festlegen. Nutze unbedingt die Filter, denn damit bekommst du perfekt auf dich zugeschnittene Ergebnisse.
Falls du dir noch unsicher bist, welche Ausbildung zu dir passt, empfehlen wir dir unseren Berufscheck. Du musst nur 12 kurze Fragen beantworten und wir verraten dir, welche Ausbildung zu dir passt.
In unserem YouTube-Video erklären wir dir, wie du auch noch ganz kurzfristig einen Ausbildungsplatz für 2021 ergattern kannst.
Hier nochmal das Wichtigste in Kurzform:
Es werden zwar in allen Bereichen Azubis gesucht, jedoch gibt es manche Branchen und Berufe, in denen Auszubildende besonders dringend gesucht werden. So werden zum Beispiel viele Azubis für eine Pflegeausbildung gesucht. Aber auch in anderen Branchen sind Unternehmen noch auf der Suche nach Azubis. Vor allem in der Gastronomie, im Handwerk sowie im Einzelhandel stehen die Chancen auf einen Last-Minute-Ausbildungsplatz erfahrungsgemäß gut.
Durch Corona hat sich der Bewerbungsprozess bei vielen Unternehmen digitalisiert. Die meisten Firmen bieten mittlerweile Telefon- oder Videointerviews an. Manchmal sind sogar Videobewerbungen möglich.
Übrigens: In unserem ausführlichen Bewerbungsratgeber gibt es jede Menge interessante Infos für dich. Beherzigst du unsere Tipps zu Anschreiben, Lebenslauf und Co. wird deine Bewerbung auch in Zeiten von Corona mit Sicherheit ein Erfolg.
Mittlerweile gilt deutschlandweit beim Einkaufen und im Nahverkehr die Pflicht, eine Maske zu tragen. Durch den Anstieg der Infektionszahlen entscheiden immer mehr Bundesländer weitere Regelungen zur Maskenpflicht an verschiedenen Plätzen. Wichtig ist zu beachten: Jedes Bundesland hat seine eigenen Regeln; es kommt also immer darauf an, wo du wohnst. Außerdem ist es an manchen Schulen so, dass sie eigene Regeln aufstellen, die sich vielleicht von den Vorgaben der Politik unterscheiden. Mittlerweile gilt zur Maskenpflicht an Schulen in den einzelnen Bundesländern aber zur groben Orientierung folgendes
(Stand 14.12.2020):
In diesen Bundesländern muss während des Unterrichts eine Maske getragen werden
In diesen Bundesländern musst du während des Unterrichts bislang keine Maske tragen
Unser Tipp: Wenn es im Unterricht nicht geklärt wird und du dir unsicher bist, wie es an deiner Schule ist, frag im Sekretariat nach oder schau auf die Webseite deiner Schule.
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Die Corona-Krise hat den Ausbildungsmarkt hart getroffen. Manche Ausbildungsunternehmen mussten ihre Azubis in Kurzarbeit schicken, andere Betriebe sind komplett pleite gegangen. Dadurch haben leider einige Azubis ihren Ausbildungsplatz verloren. Das ist zwar nur ein kleiner Teil, trotzdem ist es für die betroffenen Azubis natürlich eine schlimme Situation. Aber keine Angst: Du bist nicht allein! Bei uns gibt’s jede Menge Infos und Tipps zur aktuellen Situation für Azubis.
Viele Azubis und auch Ausbildungsunternehmen sind mit der Coronakrise überfordert. Insbesondere bei rechtlichen Fragen, bleiben oft jede Menge Fragezeichen Deshalb haben wir für dich kurz und knapp zusammengefasst, was du als Azubi gerade wissen muss.
Auch in deinem Ausbildungsbetrieb an deinem Arbeitsplatz kann es unterschiedliche Regelungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes geben. Das Robert-Koch-Institut empfiehlt das Tragen einer Maske überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Manche Unternehmen lösen das aber auch, indem Schreibtische frei gelassen oder Plexiglasscheiben als Spuckschutz aufgestellt werden. Grundsätzlich ist es in der derzeitigen Situation immer von Vorteil eine Maske zu tragen und du schützt dich und deine Mitmenschen mit dem Tragen einer Maske.
Wenn du zur anstehenden Abschlussprüfung an Corona erkrankt bist, darfst du nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen. Eine Krankheit sowie Quarantäne stellen einen triftigen Grund da, dass du die Abschlussprüfung nicht antreten kannst. Wichtig ist, dass du in dem Fall alle Beteiligten frühzeitig informierst. Sende eine Kopie von deinem Attest oder die Bescheinigung vom Gesundheitsamt an die für dich zuständige IHK, deine Berufsschule und an deinen Arbeitgeber.
Frage aber am besten auch nochmal deinen Ausbilder oder höre dich in der Berufsschule um. Er wird dir sicherlich dabei helfen und weiß genau, was zu tun ist. Deine Prüfung wirst du dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachholen.
In der Regel dürfen Azubis nicht in Kurzarbeit geschickt werden. Der Ausbildungsbetrieb muss die Ausbildung weiter ermöglichen und den Ausbildungsplan umstellen oder den Auszubildenden in einer anderen Abteilung unterbringen.
Beim Coronavirus handelt es sich um eine Ausnahmesituation. Viele Betriebe kämpfen um ihre Existenz und haben oft kaum eine andere Möglichkeit, als dem Azubi Kurzarbeit zu verordnen. Im Fall der Corona-Krise ist Kurzarbeit also doch eine Option für Azubis.
Wird dir als Azubi Kurzarbeit verordnet, erhältst du mindestens sechs Wochen die volle Ausbildungsvergütung. Je nach Vertragsart, kann der Zeitraum auch länger ausfallen. Nach den sechs Wochen haben Auszubildende Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Das wird dann über die verantwortliche Agentur für Arbeit geregelt.
Ja, du erhältst weiterhin Gehalt, denn du bist ja nach wie vor angestellt.
Hier gibt es keine einheitliche Antwort. Die Quarantäne-Regelungen sind in den Betrieben und je nach Raumsituation verschieden. Die Antwort auf die Frage hängt unter anderem davon ab, wie intensiv der Kontakt mit der infizierten Person war. Dabei gibt es unterschiedliche Einteilungen der Kontaktpersonen bezogen auf das Infektionsrisiko. Die Entscheidung triffst also nicht du selbst, sondern das zuständige Gesundheitsamt. Dein Arbeitgeber darf dich nicht einfach so in Quarantäne schicken. Es kann natürlich sein, dass er Vorkehrungsmaßnahmen trifft und dich vorübergehend ins Homeoffice schickt.
Nein, eine drohende Insolvenz hat keine direkten Auswirkungen auf deinen Ausbildungsvertrag. Erst wenn dein Ausbildungsbetrieb für längere Zeit komplett geschlossen bleibt, kann es zu Problemen kommen. Nach einer bestimmten Zeit verliert das Unternehmen nämlich seine Ausbildungseignung – ohne diese Eignung ist es dem Betrieb nicht mehr gestattet, auszubilden.
Grundsätzlich darfst du als Auszubildender deine Arbeit nicht verweigern, weil die Ansteckungsgefahr bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin erhöht sein könnte. Beim Coronavirus ist das inzwischen anders: Gibt es nämlich eine konkrete Gefährdung, muss der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachgehen und kann zum Beispiel dafür sorgen, dass du von zuhause arbeiten kannst. Sprich deinen Ausbilder dazu direkt an und frag, welche Maßnahmen ergriffen werden.
Keine Sorge! Wenn du dich mit Corona angesteckt hast oder aber in Quarantäne musst, darf dir nicht gekündigt werden.
Nein, als Azubi musst du keine Minusstunden machen! Da du im Betrieb beschäftigt bist, um einen Beruf zu erlernen, darfst du nicht einfach so nach Hause geschickt werden. Das steht sogar im BBiG, dem Berufsbildungsgesetz. Schickt dein Betrieb dich trotzdem nach Hause, weil es zum Beispiel gerade nichts zu tun gibt, dann zählt das als bezahlte Freistellung.
Der Ausbildungsbetrieb darf den Azubi nicht gegen seinen Willen in den Urlaub schicken. Sogenannter Zwangsurlaub ist auch in der Corona-Zeit nicht erlaubt.
Viele Unternehmen setzen in der Krise auf Home Office. Bisher gibt es in Deutschland aber noch keine Ausbildung, die du komplett im Home Office absolvieren kannst.
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Die Corona-Krise hat den Ausbildungsmarkt auf den Kopf gestellt. Vorstellungsgespräche können nicht stattfinden und Unternehmen müssen Ausbildungsplätze streichen. Die Ausbildungssuche läuft dieses Jahr also ganz anders ab als sonst. Klar, dass es da bei den Schüler*innen zu großen Unsicherheiten kommt.
Deshalb wollten wir von euch wissen, inwiefern ihr von der Corona-Krise betroffen seid und wie ihr damit umgeht. Im Rahmen unserer Schülerbefragung haben sich über 2400 Schüler*innen und Azubis unseren Fragen zu Corona und Ausbildung gestellt - vielleicht hast du ja auch mitgemacht. Die Ergebnisse gibt es jetzt in unserer Schülerstudie, die du kostenlos downloaden kannst.
Nein! Corona hat in der Regel keine Auswirkungen auf den Ausbildungsstart 2020.
Grundsätzlich darf ein Auszubildender die Arbeit nicht verweigern, weil die Ansteckungsgefahr bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin erhöht sein könnte. Im Einzelfall kann der Arbeitgeber aber bei einer konkreten Gefährdung aufgrund seiner Fürsorgepflicht verpflichtet sein, den Auszubildenden von der Arbeit freizustellen oder Arbeit im Homeoffice zu erlauben, wenn diese Möglichkeit besteht.
Bricht eine Pandemie aus, kann die zuständige Behörde Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) treffen und zum Beispiel eine Quarantäne verhängen. Dabei kann für Auszubildende und andere Arbeitnehmer ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden. Für den daraus folgenden Verdienstausfall können Auszubildende und andere Arbeitnehmer eine Entschädigung beanspruchen. Diese Entschädigung zahlt bis zu sechs Wochen lang der Arbeitgeber, der wiederum einen Erstattungsanspruch gegen die zuständige Behörde hat. Das Infektionsschutzgesetz legt fest, dass das zuständige Gesundheitsamt diese Zahlungen übernimmt. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Auszubildende oder der Arbeitnehmer nicht aus anderen Gründen einen Anspruch auf Zahlung hat.
Als Verdachtsfälle gelten derzeit Patienten, die Symptome einer Corona-Erkrankung aufweisen und sich bis 14 Tage vor Erkrankungsbeginn in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt mit einem Erkrankten hatten. Besteht ein Verdacht, sollte zunächst der arbeitsmedizinische Dienst oder der jeweilige Hausarzt informiert werden. Verdachtsfälle werden dann von dem jeweiligen Arzt an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet. Das Gesundheitsamt kümmert sich daraufhin um einen Test auf das Coronavirus. Personen, die keine typischen Krankheitsanzeichen haben, aber trotzdem besorgt sind, weil sie sich eventuell angesteckt haben könnten, können sich über das Robert-Koch-Institut oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informieren.
In der Regel dürfen Auszubildende keine Kurzarbeit leisten. Der Ausbildungsbetrieb muss die Ausbildung weiter gewährleisten. Ihre konkreten Möglichkeiten: Umstellung des Ausbildungsplans, Wechsel in eine andere Abteilung oder besondere Ausbildungsveranstaltungen. Wenn es keine Möglichkeiten mehr gibt, darf Kurzarbeit aber eine Option sein. Bei der Anordnung hat der Azubi Anspruch auf mindestens sechs Wochen volle Ausbildungsvergütung (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). In Ausbildungs-/Tarifverträgen können auch längere Fristen festgehalten sein.
Für die Zulassung zur Abschlussprüfung bewertet die zuständige IHK, ob die Abwesenheit einen Wert von 10 Prozent der vertraglichen Ausbildungszeit übersteigt. Sollte dies der Fall sein, kann die Fehlzeit dennoch als geringfügig eingestuft werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Auszubildende trotz der Fehlzeiten den erforderlichen Leistungsstand besitzt, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Generell sind bei der Beurteilung immer die Umstände des Einzelfalls zu betrachten. Dabei wird nicht unterschieden, ob Berufsschulzeit oder Ausbildungszeit im Betrieb ausfällt.
Eine drohende Insolvenz oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens haben laut IHK keine direkten Auswirkungen auf den Ausbildungsvertrag. Aus dem Ausbildungsverhältnis resultierende Rechte und Pflichten bleiben bestehen, gehen allerdings nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den Insolvenzverwalter über. Alle aus dem Ausbildungsvertrag entstehenden Ansprüche sind dann an ihn zu richten. Wird im Zuge des Insolvenzverfahrens das Unternehmen, zum Beispiel durch Kauf, vollständig auf eine andere Person übertragen, tritt diese in die Rechte und Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis ein.
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Im Idealfall können Sie Ihren Bewerbungsprozess fortsetzen. Hier gilt es, auf digitale Möglichkeiten zurückzugreifen wie Online-Assessment-Center oder Video-Call. Unsere Kooperationspartner von Jobufo machen es vor: Dank Videobewerbung kann sich der Bewerber oder die Bewerberin schnell und einfach vorstellen.
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Auch für Schüler, die eine Ausbildung beginnen wollen, ist die Situation mit viel Unsicherheit verbunden. Schüler fragen sich, wie ein Bewerbungsprozess nun stattfinden soll und ob es überhaupt Sinn macht, sich gerade jetzt zu bewerben.
Machen Sie Ihre potenziellen Bewerber daher unbedingt darauf aufmerksam, dass eine Bewerbung ausdrücklich erwünscht ist. Passen Sie hierfür zum Beispiel die Stellenanzeigen an. Ebenso sollten Sie genau informieren, wie der Bewerbungsprozess ablaufen wird. Finden Bewerbungsgespräche statt oder werden sie durch Telefonate oder Videointerviews ersetzt? Verschieben sich Fristen und Termine? Je mehr Fragen Sie Ihren Bewerbern beantworten, desto eher werden sie sich trotz Unsicherheiten bei Ihnen bewerben.
Stellen Sie Informationen über Ihr Karriereportal bereit oder bieten Sie Infoveranstaltungen per Webinar an. Mittlerweile gibt es auch digitale Ausbildungsmessen. Versuchen Sie, über Social Media auf ihr Informationsangebot hinzuweisen, um potenzielle Bewerber zu erreichen. Auch kleinere Unternehmen können ihrer Homepage einen Informationsbereich hinzufügen oder Plattformen wie Ausbildung.de für die Kommunikation mit ihren potenziellen Bewerbern nutzen. Bei Fragen helfen wir Ihnen jederzeit gern.
In der aktuellen Lage ist es nicht verwunderlich, wenn Auszubildende, die dieses Jahr bei Ihnen starten, verunsichert sind. Mit Preboarding-Maßnahmen können Sie entgegenwirken. Maßnahmen, die Sie umsetzen sollten sind:
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