Kennziffer: 11055
Beginn: 01. August 2026 | Dauer: 3 Jahre | Geschäftsbereich Wirtschaftsbetriebe | Gastronomie
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.
Die vielfältige Gastronomie am UKM besteht aus den Bereichen Patientenverpflegung, Cafeteria, Bistro-Kiosk, Verkaufsautomaten, Diätküche, Hauptküche, Bäckerei, Kommissionier-Zone und dem UKM Catering „Herd & Seele“ mit dem Restaurant „Zum Dekan“. Die oben genannten Bereiche produzieren, organisieren und koordinieren die Verpflegung der Patienteninnen und Patienten, Gäste sowie Beschäftigten.
In Deiner Ausbildung im Bereich der Gastronomie profitierst Du von individueller Betreuung, attraktiven Rahmenbedingungen und vielen Möglichkeiten, zu wachsen und Dich einzubringen. Gemeinsam wollen wir erfolgreich in die Zukunft starten – am besten mit Dir!
VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:
Während Deiner dreijährigen Ausbildung erlernst Du vielfältige Tätigkeiten:
Herstellung von Roggen-, Weizen-, Misch- und Spezialbroten sowie von verschiedenen Sorten Brötchen
Zubereitung von “feinen Backwaren” aus Blätter-, Mürbe- und Hefeteig, wie z.B. Brioche, Pfannkuchen
Handwerkliche Teigherstellung und Aufarbeitung
Manuelle Bedienung der Steinöfen
Einhaltung der Qualitäts- und Hygienestandards
ANFORDERUNGEN:
Einen guten Hauptschulabschluss (Bitte die letzten zwei Schulzeugnisse Deiner Bewerbung beifügen)
Lernbereitschaft und Freude an der Mitarbeit im Team
Organisationsgeschick
Gelassenheit, auch wenn es mal hektisch wird
Handwerkliches Geschick und Kreativität
WIR BIETEN:
Ummfassende und abwechslungsreiche Ausbildung in allen Bereichen einer modernen Bäckerei
Feste Ansprechperson zur Praxisanleitung
Innerbetriebliche Unterweisungen
Geregelte Arbeitszeiten
Rückfragen an: Linda Haschmann, T 0251 83-48807 oder Frederik Schön, T 0251 83-48805.
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Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
(*gn=geschlechtsneutral)
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