tarifgerechte Bezahlung nach TVAöD (1.368,26 € brutto im 1. Lehrjahr)
eine qualifizierte und fundierte Ausbildung im Bereich Veranstaltungstechnik
attraktive Qualifikations- und Seminarangebote
Zusatzversicherung für Arbeitnehmende im öffentlichen Dienst (Betriebsrente)
fachkompetente Ausbildende
Anerkennung und Wertschätzung Ihrer Leistungen/Arbeit
Spaß an und während der Ausbildung
Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen
30 Tage Erholungsurlaub pro Jahr (ab 01.01.2027 31 Tage)
50 Euro Lernmittelzuschuss
Gewährung eines kostenfreien Jobtickets oder eines Deutschlandticket-Job (mit Eigenanteil)
Weiterbeschäftigung nach gutem Ausbildungsabschluss für 12 Monate möglich
guter bis sehr guter Abschluss der Fachoberschulreife/10. Klasse (gilt auch für Abiturienten)
gute bis sehr gute Leistungen, insbesondere in den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch
hohe Einsatzbereitschaft und Kommunikations- und Teamfähigkeit
nachgewiesene Deutschkenntnisse auf B2-Niveau für Nichtmuttersprachler des Deutschen
Bewerbungsschreiben
tabellarischer Lebenslauf mit Angabe einer E-Mail-Adresse
Kopie der letzten beiden Zeugnisse (Halbjahr und Schuljahr)
Kopie des Zeugnisses zum Abschluss der 10. Klasse (kann ggf. nachgereicht werden)
bei Abschlüssen, die im Ausland erworben wurden, beglaubigte Zeugnisse sowie eine Bescheinigung über die Anerkennung des Bildungsabschlusses vom Staatlichen Schulamt
Zur Geltendmachung der Rechte für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Menschen ist mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage der entsprechenden amtlichen Nachweise erforderlich. Wir weisen darauf hin, dass bei einer möglichen Zuschlagserteilung ein einfaches Führungszeugnis abgefordert wird. Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten (z.B. Fahrt- und Bewerbungskosten) werden nicht übernommen. Mit Einreichen der Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen auch elektronisch erfassen und bis zu 6 Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren. Elektronisch eingereichte Bewerbungen werden anschließend gelöscht. Auf dem Postweg eingereichte Unterlagen werden nur zurückgesendet, wenn ein ausreichend großer und ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde, andernfalls werden diese vernichtet. Von der Zusendung von Eingangsbestätigungen und Zwischenbescheiden wird abgesehen.
Die Informationen nach Art. 13 DSGVO finden Sie unter folgendem Link: www.gladhouse.de/
Für diesen Schritt brauchen wir noch eine gültige E-Mail-Adresse von dir. Bitte hinterlege sie in deinem Account.