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  1. Thüringer Oberlandesgericht
  2. Ausbildung Justizsekretär*in (m/w/d)
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Ausbildung Justizsekretär*in (m/w/d)

📍
Amtsgericht Meiningen - Lindenallee 15, 98617 Meiningen
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Thüringer Oberlandesgericht
Rathenaustr. 13
07745 Jena

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Auf einen Blick

  • 🗓
    Frühester Beginn01.09.2026
  • ⏳
    BewerbungsfristLaufend
  • 🎓
    SchulabschlussMittlere Reife
  • 📁
    ArtKlassische duale Berufsausbildung
  • 🕒
    Dauer2 Jahre
  • 💼
    AusbildungsberufJustizfachwirt/Beamter im Justizdienst
duale Ausbildung zur Justizsekretärin bzw. zum Justizsekretär

In den Gerichten und Staatsanwaltschaften arbeiten Beschäftigte verschiedener Berufsgruppen als Team zusammen, um rechtsuchenden Bürgern zu helfen und für die Durchsetzung von Recht und Gesetz zu sorgen. Komm in unser Team!

Alle wichtigen Informationen im Überblick:

Berufsbezeichnung: Justizsekretärin bzw. Justizsekretär

Arbeitgeber: Freistaat Thüringen

Beschäftigungsverhältnis: duale Ausbildung (als Landesbeamtin bzw. Landesbeamter)

Beginn: 1.9.2026

Dauer: 2 Jahre

Vergütung während der Ausbildung: aktuell 1.492,02 EUR (Anwärtergrundbetrag A 6)

Einsatz nach erfolgreichem Abschluss: Gerichte und Staatsanwaltschaften

Aufgaben: mit büroorganisatorischen und verwaltenden Aufgaben für einen reibungslosen Ablauf der Justizverfahren sorgen

Wie und was arbeiten Justizsekretär/innen?

Sie übernehmen büroorganisatorische und verwaltende Tätigkeiten und sorgen damit für einen reibungslosen Ablauf der Verfahren. Daneben sind sie die ersten Ansprechpartner für Verfahrensbeteiligte und rechtsuchende Bürger/innen und übernehmen in eigener Verantwortung die Berechnung der Gerichtskosten.

Zu den vielseitigen Aufgaben der Justizsekretär/innen gehören zum Beispiel:

  • Akten anlegen und verwalten

  • Schriftstücke fertigen und versenden

  • Ansprechpartner für rechtsuchende Bürger und Verfahrensbeteiligte

  • Anträgen, Rechtsmitteln und Erklärungen aufnehmen

  • Fristen und Terminen überwachen

  • Vollstreckungsklauseln sowie Rechtskraft- und Notfristzeugnisse erteilen

  • Ladung von Parteien, Zeugen und Sachverständigen

  • Protokollieren in Strafverhandlungen

  • Gerichtskosten berechnen und einziehen

  • Entschädigungszahlungen für Zeugen sowie die Vergütungen von Sachverständigen
    berechnen und auszahlen

  • eigenständige Abwicklung der Vollstreckung von Geldstrafen an Staatsanwaltschaften

Wie läuft die Ausbildung ab?
  • Verbeamtung ab dem 1. Tag der Ausbildung

  • Theorie- und Praxisabschnitte wechseln sich ab und bauen aufeinander auf

  • 4 theoretische Ausbildungsabschnitte (4 Monate, 3 Monate, 3 Monate und 1 Monat) im Bildungszentrum der Thüringer Landesverwaltung in Gotha

  • 3 praktische Ausbildungsabschnitte (4 Monate, 6 Monate und 4 Monate) an Gerichten und Staatsanwaltschaften in Thüringen

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

formale Anforderungen:

  • Realschulabschluss (mittlere Reife) oder

  • Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder ein gleichwertiger Bildungsstand

  • Erfüllung der sonstigen Anforderungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf

  • Widerruf nach § 8 Thüringer Laufbahngesetz in Verbindung mit § 7 Beamtenstatusgesetz

  • Nachweis über Fertigkeiten im 10-Finger-Tastschreiben (mindestens 140 Anschläge pro Minute, der Nachweis kann noch während der Ausbildung nachgereicht werden)

persönliche Anforderungen:

  • hohe Lernbereitschaft und Motivation

  • Freude an der Arbeit mit Gesetzen und Rechtsvorschriften

  • gut ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit

  • Teamgeist und soziale Kompetenz

  • Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit

  • Entscheidungsfreude

Welche Vorteile bieten wir dir?
  • Vergütung während der Ausbildung: aktuell 1.492,02 EUR (Anwärtergrundbetrag A 6)

  • 30 Tage Urlaub

  • eine praxisnahe duale Ausbildung

  • unentgeltliche Unterkunft und Vollverpflegung während der theoretischen

  • Ausbildungsabschnitte im Bildungszentrum in Gotha

  • verantwortungsvolle, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeiten

  • Verbeamtung zu Beginn der Ausbildung

  • gute Übernahmechancen nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung

  • ein sicherer Arbeitsplatz mit vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der Justiz

  • gute Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeiten

  • Gesundheitsmanagement der Justiz (z.B. Yoga, Massage, Joggen, Vorträge, etc.)

  • regelmäßige Fortbildungen

  • Möglichkeit einer Zusatzausbildung für die Gerichtsvollzieherlaufbahn

Wie kannst du dich bewerben?

Warte nicht zu lange und bewirb dich schon jetzt!

Die Bewerbungsfrist endet am 15.2.2026!

Wir brauchen folgende Bewerbungsunterlagen:

  • Bewerbungsanschreiben

  • tabellarischer Lebenslauf

  • vollständige Kopie der Zeugnisse über den erfolgreichen Schulabschluss bzw. das letzte Schuljahreszeugnis

  • Nachweise und Zeugnisse über berufliche Tätigkeiten seit dem Schulabschluss

  • Online-Bewerbung: über das Karriereportal des Freistaates Thüringen unter: karriere.thueringen.de/

Alternativ kannst du dich auch per E-Mail ( tholg.ausbildung@justiz.thueringen.de) oder per Post (Thüringer Oberlandesgericht, Rathenaustr. 13, 07745 Jena) bewerben.

Bewerber/innen, die sich nicht direkt über das Karriereportal bewerben, stimmen der Nacherfassung im Karriereportal zu.

Bewerbungen, die nach dem 15.02.2026 eingehen, können für den Einstellungstermin 1.9.2026 nicht mehr berücksichtigt werden.

Ausführliche Informationen zum Berufsbild, zur Ausbildung und zum Auswahlverfahren erhältst du auch auf der Homepage des Thüringer Oberlandesgerichts unter Mittlerer allgemeiner Justizdienst (Justizsekretär*in) | Thüringer Oberlandesgericht oder telefonisch unter 03641/307-276.

Besondere Hinweise:

Die Ausschreibung richtet sich in gleicher Weise an Frauen und Männer. Da Männer in dem ausgeschriebenen Bereich unterrepräsentiert sind, werden Männer gemäß § 6 Abs. 1

Thüringer Gleichstellungsgesetz ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Aufgrund der Unterrepräsentanz werden Männer gemäß § 8 Abs. 1 Thüringer Gleichstellungsgesetz bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Anerkannt schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung und

Befähigung vorrangig entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

Entsprechende Nachweise sind beizufügen.

Die Bewerber/innen erklären sich mit der Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen einverstanden und stimmen der vorübergehenden Speicherung ihrer Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens zu. Informationen zum Umgang mit Deinen persönlichen Daten findest Du unter: gerichte.thueringen.de.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.

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