Die Ausbildung soll dich dazu befähigen:
Eigenverantwortlich und gewissenhaft radiologische, - nuklearmedizinische und strahlentherapeutische Maßnahmen vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten.
Aufnahmen gewissenhaft im Postprocessing anzupassen.
Dosimetrie und Strahlenschutz aktiv umzusetzen und anzuwenden.
Zusammen mit Medizinphysik-Experten Bestrahlungspläne zu erstellen.
Patienten fachgerecht unter Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse während der Maßnahmen zu betreuen
Struktur:
Unterricht in Blockphasen
Fachpraktischer Unterricht im eigenen Skills-Lab
Enge Verzahnung von Theorie und Praxis durch qualifizierte Praxisanleiter in den kooperierenden Einrichtungen der praktischen Ausbildung
Praxisbegleitung durch Lehrerinnen und Lehrer
Methoden:
gruppenorientiertes Lernen
individuelle Lernbegleitung
E-Learning
Praxisbegleitung durch Lehrerinnen und Lehrer
Gesetzliche Grundlagen:
empfehlende Richtlinien für Niedersachsen sowie die APrV und das MTA-G
MTA Reformgesetz Bundesgesundheitsministerium
VORRAUSETZUNGEN:
Nach §14 des APrV und dem MTAG sind Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung:
Praxis: Mindestens 2000 Stunden mittleren Schulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss oder
einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung und eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem Beruf, für den eine reguläre Ausbildungsdauer von min. zwei Jahren vorgeschrieben ist.
sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Absolvierung der Ausbildung ergibt,
nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Absolvierung der Ausbildung ungeeignet ist und
über die Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, die für das Absolvieren der Ausbildung erforderlich sind.
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