Diese Ausbildung wird an mehreren Standorten angeboten. Bitte wähle deinen bevorzugten Standort aus.
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nehmen als Fachjuristen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften die ihnen durch das Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben wahr. Als selbstständiges Organ der Rechtspflege entscheiden sie sachlich unabhängig und eigenverantwortlich. Bei ihren Entscheidungen sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nicht an Weisungen von Vorgesetzten, sondern nur an Recht und Gesetz gebunden. Ihre Entscheidungen können nur im Rechtsbehelfsverfahren überprüft werden. Der Aufgabenbereich ist breit gefächert und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um ehemals richterliche Tätigkeiten. Rechtspfleger sind u. a. in folgenden Aufgabengebieten tätig:
Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Häusern, Wohnungen und Grundstücken,
Strafsachen (z. B. Vollstreckung von Freiheitsstrafen),
Familien- und Betreuungssachen (z. B. Verpflichtung und Kontrolle von Betreuern, Vormündern und Pflegern),
Nachlasssachen (z. B. Erteilung von Erbscheinen, Testamentseröffnungen),
Grundbuchsachen (z. B. Entscheidung über Anträge auf Eintragung neuer Grundstückseigentümer oder Belastungen eines Grundstücks),
Insolvenzverfahren und
Rechtsantrags- und Beratungshilfestelle.
Außerdem können die Beamtinnen und Beamten auch im Bereich des Justizmanagements (z. B. als Geschäftsleiterinnen oder Geschäftsleiter eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft) und als Lehrkräfte bei der Nachwuchsausbildung eingesetzt werden.
Der am 01.09.2026 beginnende dreijährige Vorbereitungsdienst umfasst ein Studium an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen und eine praktische Ausbildung bei einem pfälzischen Amtsgericht, Landgericht und einer Staatsanwaltschaft in der Nähe deines Wohnortes.
Schon während des Vorbereitungsdienstes bist du Beamtin oder Beamter und erhältst monatliche Bezüge in Höhe von 1.567,85 Euro brutto.
Weitere Informationen über das Berufsbild, die Einstellungsvoraussetzungen, das Bewerbungsverfahren und Karrierechancen findest du auf unserer Ausbildungsseite justizausbildung.de
Schulabschluss:
Eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand (allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife). Der schulische Teil der Fachhochschulreife ist nicht ausreichend, ein Zeugnis über den vollständigen Erwerb der Fachhochschulreife muss vorgelegt werden.
Persönliche Stärken:
Leistungsfähigkeit und Organisationstalent
Verantwortungsbereitschaft
Entscheidungsfreude
Lernfähigkeit und Lernbereitschaft
Belastbarkeit
gesundheitliche Eignung für den Beruf
Interessentinnen und Interessenten können sich bis 08.02.2026 bewerben.
Der Bewerbung bitten wir beizufügen:
vollständiger tabellarischer Lebenslauf,
unbeglaubigte Kopie oder Scan des letzten Schulzeugnisses (solltest du die allgemeine Hochschulreife erst erwerben, bitten wir, alle (bisherigen) Zeugnisse der Qualifikationsphase der Oberstufe einzureichen) und
gegebenenfalls unbeglaubigte Kopien oder Scan von Nachweisen über bisherige Studien, Berufsausbildungen und sonstige Tätigkeiten.
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen und Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichen Gewicht entgegenstehen.
Noch Fragen? Deine Studienberaterin:
Selina Burkhart, Tel.: 06332 805-379, E-Mail: bewerbung@zw.jm.rlp.de
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