Diese Ausbildung wird an mehreren Standorten angeboten. Bitte wähle deinen bevorzugten Standort aus.
Du willst nicht nur Akten bearbeiten, sondern selbst Entscheidungen treffen? Dann könnte das duale Studium zur Rechtspflegerin bzw. zum Rechtspfleger genau das Richtige für dich sein.
Als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger bist du Fachjurist bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Das Besondere: Du arbeitest eigenverantwortlich und in sachlicher Unabhängigkeit. Das heißt, du triffst deine Entscheidungen selbst – genau wie Richterinnen und Richter bist du dabei nur an das Gesetz und dein Gewissen gebunden. Niemand kann dir sagen, wie du entscheiden sollst.
Du übernimmst verantwortungsvolle Aufgaben, die früher überwiegend Richterinnen und Richtern vorbehalten waren. Ob Grundbuch, Nachlass, Betreuung, Zwangsversteigerung oder Vollstreckung – dein Arbeitsalltag ist vielseitig, spannend und alles andere als eintönig.
Zu deinen Aufgaben gehören z.B.
Durchführung von Zwangsversteigerungsterminen
Vollstreckung von Geld- und Haftstrafen (z.B. Erlass von Haftbefehlen)
Entscheidungen in Grundbuchsachen
Entscheidungen über die Eintragungen im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister
Erbscheine erteilen und Testamente eröffnen
Aufgaben in Familien- und Betreuungsverfahren übernehmen
Gerichts- und Anwaltskosten festsetzen
Insolvenzverfahren bearbeiten
Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen
Aufgaben im Bereich der Justizverwaltung (z.B. als Geschäftsleiter eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft)
Ein Beruf mit Verantwortung, Sicherheit und Sinn – das erwartet dich bei der Justiz.
Du sorgst dafür, dass unser Rechtsstaat funktioniert. Du übernimmst verantwortungsvolle Aufgaben und triffst Entscheidungen, die für Menschen und Unternehmen eine zentrale Rolle spielen.
Deine Vorteile bei uns:
Sicherer Arbeitsplatz: Du startest deine Karriere im öffentlichen Dienst und hast langfristige Perspektiven.
Verantwortung ab dem ersten Tag: Du arbeitest selbstständig, triffst eigene Entscheidungen und gestaltest aktiv mit.
Attraktive Vergütung: Schon während des Studiums erhältst du Anwärterbezüge.
Gute Work-Life-Balance: Geregelte Arbeitszeiten, Urlaub und flexible Arbeitsmodelle ermöglichen dir eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Vielfältige Einsatzmöglichkeiten: Ob Grundbuch, Nachlass, Betreuung, Vollstreckung oder Justizverwaltung – dein Berufsalltag bleibt immer abwechslungsreich.
Persönliche Entwicklung: Wir unterstützen dich mit Fortbildungen und bieten dir zahlreiche Möglichkeiten, dich weiterzuentwickeln.
Ein Beruf mit Sinn: Du arbeitest nicht für irgendein Unternehmen, sondern für die Gesellschaft und hilfst dabei, Recht und Gerechtigkeit umzusetzen.
Theorie oder Praxis? Bei uns bekommst du beides.
Das duale Studium zur Rechtspflegerin bzw. zum Rechtspfleger dauert drei Jahre und verbindet wissenschaftliches Studium mit echter Berufspraxis. So kannst du das Gelernte direkt anwenden und Schritt für Schritt in deine verantwortungsvolle Rolle hineinwachsen.
Dein Studium ist in drei Abschnitte gegliedert:
12 Monate Studium an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen
12 Monate Praxis bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft in Rheinland-Pfalz
12 Monate Studium an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen
Während des Studiums beschäftigst du dich mit den Rechtsgebieten, in denen du später selbst Entscheidungen triffst. In den Praxisphasen arbeitest du von Anfang an im Gericht und bei der Staatsanwaltschaft mit und wendest dein theoretisches Wissen in echten Fällen an.
Zum Abschluss legst du die Rechtspflegerprüfung ab. Mit dem erfolgreichen Abschluss erhältst du den akademischen Grad Diplom-Rechtspflegerin (FH) bzw. Diplom-Rechtspfleger (FH).
Du möchtest Rechtspflegerin oder Rechtspfleger werden?
Diese Voraussetzungen solltest du erfüllen:
Du hast die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand.
Du erfüllst die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis. Dazu gehört grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sowie von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz.
Du hast das 40. Lebensjahr (bei einer Schwerbehinderung das 43. Lebensjahr) noch nicht vollendet. Ausnahmen können in bestimmten Fällen gelten.
Für die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ist die deutsche Staatsangehörigkeit erforderlich.
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Außerdem solltest du Folgendes mitbringen:
Verantwortungsbewusstsein
Selbstständigkeit
Interesse an Recht und Gerechtigkeit
Sorgfalt und Genauigkeit in deinen Entscheidungen
Analytisches Denken, um komplexere Sachverhalte zu erkennen
Teamfähigkeit
Lernbereitschaft
Ich berate Dich gerne unter 0261 102-2553 oder sende mir eine E-Mail an ausbildung.olg@ko.mjv.rlp.de
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