Diese Ausbildung wird an mehreren Standorten angeboten. Bitte wähle deinen bevorzugten Standort aus.
Für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist jeder Tag ein Tag der Entscheidung. Wie Richter sind sie allein dem Gesetz verpflichtet und agieren ansonsten vollkommen unabhängig. Rechtspfleger haben Aufgabenbereiche, in denen sie eigenverantwortlich urteilen – zum Beispiel bei Zwangsversteigerungen, in Nachlassangelegenheiten oder bei der Vollstreckung von Freiheitsstrafen.
Das duale Studium an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen beginnt jährlich am 1. September und dauert insgesamt drei Jahre. Es startet mit zwei Einführungstagen an einem Gericht, gefolgt von einem ersten zwölfmonatigen Studienabschnitt an der Hochschule. Dabei werden grundlegende Kenntnisse in verschiedenen Rechtsgebieten vermittelt.
Daran schließt eine zwölfmonatige praktische Ausbildungsphase bei Gerichten und Staatsanwaltschaften an – möglichst nahe am Wohnort. Eine Übersicht der möglichen Einsatzorte bietet eine Karte auf der Website der Hochschule.
Im dritten Jahr folgt ein weiterer zwölfmonatiger Studienabschnitt, in dem das erworbene Wissen vertieft wird. Daraufhin beginnt der verlängerte Vorbereitungsdienst, der bis zur mündlichen Prüfung im Laufe des Monats Oktober andauert und den Übergang in den Beruf vorbereitet.
Ohne Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger würden die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugseinrichtungen in unserem Land nicht funktionieren.
Rechtspfleger arbeiten im Herzen des Rechtssystems. Sie schützen die Rechte von Menschen mit Betreuungsbedarf, indem sie deren Betreuer kontrollieren. Sie sorgen mit Zwangsvollstreckungen dafür, dass Gläubiger zu ihrem Geld kommen. Sie regeln Nachlassangelegenheiten, vollstrecken Freiheitsstrafen oder sorgen mit Eintragungen in das Handels- oder Vereinsregister für klare Verhältnisse. Mit ihren unabhängigen Entscheidungen wirken sie direkt auf das Leben der Menschen im Land – und leisten einen unverzichtbaren Beitrag für ein gerechtes Miteinander.
Als Beamte des gehobenen Justizdienstes haben Rechtspflegerinnen / Rechtspfleger einen abwechslungsreichen und attraktiven Arbeitsplatz, der ihnen finanzielle Sicherheit, gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie umfangreiche Fortbildungsangebote bietet.
Prüfungsabsolventen werden als Justizoberinspektorin / Justizoberinspektor (Besoldungsgruppe A 10) eingestellt, Beförderungsmöglichkeiten gibt es bis zur Oberamtsrätin / zum Oberamtsrat (Besoldungsgruppe A 13).
Besonders qualifizierte Beamtinnen und Beamte können in den höheren Dienst aufsteigen oder eine Zusatzausbildung zur Amtsanwältin / zum Amtsanwalt bei einer Staatsanwaltschaft absolvieren.
…im Überblick
Das Studium beginnt am 1. September an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen bzw. den Außenkursen in Ulm und verläuft in drei Abschnitten:
1. Jahr:
Studium an der Hochschule zur Vermittlung der theoretischen Grundlagen (Studium I)
2. Jahr:
Praktische Ausbildung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zur Anwendung der erworbenen Kenntnisse in der Praxis (Studienpraxis)
3. Jahr:
Studium an der Hochschule zur Wiederholung und Vertiefung der theoretischen Grundlagen (Studium II) mit anschließender Prüfung und deutschlandweit anerkanntem Hochschulabschluss
Der Wechsel von Theorie und Praxis ermöglicht den Studierenden bereits während der Ausbildung praktische Erfahrungen und einen frühen Bezug zu echten Fällen.
…als persönliche Wahl
Grundsätzlich geht es in unterschiedlichen Bereichen immer wieder darum, Sachverhalte zu erfassen, zu ordnen und rechtlich mit Hilfe der einschlägigen Gesetze zu bewerten.
Dafür ist es wichtig, soziale und wirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehen, präzise zu erfassen und selbst klar und verständlich zu formulieren.
Jura ist zudem eine Wertungswissenschaft. Ob eine rechtliche Entscheidung richtig und gerecht ist, kann deshalb nicht mit naturwissenschaftlicher Eindeutigkeit festgestellt werden, sondern bedarf einer Abwägung verschiedener Argumente und Aspekte. Deshalb sollte es Ihnen Spaß machen zu argumentieren, sich mit anderen auszutauschen und am Ende mit Ihrer abschließenden Entscheidung Verantwortung zu übernehmen.
Die Voraussetzungen für eine Bewerbung zum Rechtspfleger-Studium erfüllst du, wenn du
das Abitur oder die Fachhochschulreife hast,
die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine der sonstigen Staatsangehörigkeiten gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz (z.B. EU-Bürger) besitzt,
die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllst und gesundheitlich geeignet bist.
Für deine Bewerbung nutze bitte das Online-Bewerbungsverfahren.
Den entsprechenden Link findest du auf dieser Seite sowie auf der Homepage des Oberlandesgerichts Stuttgart. Dort findest du auch weitere wichtige Hinweise zur Bewerbung.
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