Sie möchten in der Metall- und Elektroindustrie arbeiten und streben den anerkannten IHK-Abschluss "Fachkraft für Metalltechnik" an? Mit unserem Kurs bereiten wir Sie auf die Externenprüfung vor.
Beschreibung
Als gelernte*r Industriemechaniker*in oder, wenn Sie Berufserfahrungen im Bereich Metalltechnik besitzen, ist der anerkannte IHK-Berufsabschluss „Fachkraft für Metalltechnik“ eine Basis für eine Beschäftigung in der Metall- und Elektroindustrie. Wir begleiten Sie gerne auf diesem Weg, bilden Sie in Theorie und Praxis aus und bereiten Sie auf die externe Abschlussprüfung der IHK vor.
Fachkräfte für Metalltechnik der Fachrichtung Montagetechnik arbeiten hauptsächlich in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie. Sie sind überall dort tätig, wo Bauteile zu größeren Einheiten zusammengefügt werden, fertigen Maschinen oder Produkte, beispielsweise im Maschinen- und Anlagenbau, in der Haushaltsgeräteindustrie oder auch im Fahrzeugbau. Nach Bestehen der externen Abschlussprüfung der IHK sind Sie „Fachkraft für Metalltechnik“ und können in den Beruf starten.
Wenn Sie einen Bildungsgutschein (BGS) von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter besitzen, dann ist die Teilnahme an diesem Kurs für Sie kostenlos.
Starttermine
Sie können bei uns zu folgenden Terminen starten:
Termin auf Anfrage
Inhalt
Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen
und Maschinen
Herstellen und Montieren von Baugruppen
Instandhalten technischer Systeme
In Betrieb nehmen, Bedienen und Überwachen automatisierter Anlagen
Gewährleistung der Betriebsbereitschaft von Maschinen und Anlagen
Wirtschafts- und Sozialkunde
Warten von Betriebsmitteln
Steuerungstechnik
Planen, Vorbereiten von Montage-/Demontageprozessen
Überwachen und Optimieren
von Montage- und Demontageprozessen
Dauer
Bitte kontaktieren Sie uns
Zugangsvoraussetzungen
Um an diesem Kurs teilnehmen zu können, ist eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich Metalltechnik oder eine erfolgreich abgelegte IHK-Prüfung über Ausbildungsbaustein 3 zum*r Industriemechaniker*in erforderlich. Dies muss mit entsprechenden Zeugnissen nachgewiesen werden, da anderenfalls die IHK keine Zulassung zur Prüfung erteilt.