Rechtpflegerinnen und Rechtspfleger arbeiten bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und in der Justizverwaltung. Die Aufgaben, die ihnen durch das Gesetz zur selbständigen und eigenverantwortlichen Entscheidung übertragen werden, waren früher zumeist den Richterinnen und Richtern vorbehalten. Das Aufgabenfeld ist groß, abwechslungsreich und vor allem mit viel Verantwortung verbunden.
Dabei treffen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wesentliche Entscheidungen in Grundbuchsachen, leiten Gerichtstermine bei Zwangsversteigerungen und in Insolvenzverfahren, erteilen familien- und betreuungsgerichtliche Genehmigungen und werden ebenso im Nachlassverfahren zur Erteilung von Erbscheinen, Testamentseröffnungen und Nachlasssicherungen tätig.
In Betreuungssachen prüfen sie die Jahresberichte und Jahresabrechnungen der Betreuerin bzw. der Betreuer und überwachen deren Amtsführung.
Eine zum Hochschulstudium berechtigende Schulbildung (z. B. Abitur)
Mindestens 16 Jahre & maximal 34 Jahre alt (Ausnahmen sind möglich)
Bürger*in der Bundesrepublik Deutschland oder Bürger*in eines EU-Mitgliedstaats (Ausnahmen sind möglich)
Du erfüllst die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen.
Erlernen eines sinnerfüllten Berufes mit vielfältigen und verantwortungsvollen Aufgaben
Ausbildung im dualen System mit moderner Technik
kleine Lerngruppen & persönliche Betreuung
Monatliche sog. Anwärterbezüge von ca. 1.530 €
Gute Übernahmechancen zunächst in ein Beamtenverhältnis auf Probe nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung
Oberlandesgericht Rostock
Wallstraße 3
18055 Rostock
Telefon: 0381 331-157
E-Mail: personal.olgbezirk@olg-rostock.mv-justiz.de
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