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Pflegefachmann*Pflegefachfrau

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📍
Neugasse 39/40, 01662 Meißen
📍

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Auf einen Blick

  • 🗓
    Frühester Beginn01.09.2026
  • ⏳
    BewerbungsfristLaufend
  • 🎓
    SchulabschlussKeine Angabe
  • 📁
    ArtSchulische Ausbildung
  • 🕒
    Dauersiehe Ausschreibungstext
  • 💼
    AusbildungsberufPflegefachmann/-frau
Kurzbeschreibung
Werde Spezialist in der Pflege für Menschen jeden Alters. Die generalistische Ausbildung bietet dir umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten für unterschiedliche Pflegesituationen.
Beschreibung
Umfassende Ausbildung für die Pflegeberufe
Wenn du über ausgeprägte soziale Kompetenzen sowie Verantwortungsbewusstsein verfügst und selbstständig arbeiten kannst, besteht die Möglichkeit, einen abwechslungsreichen und erfüllenden Beruf im sozialen Bereich zu erlernen, der dir langfristige Beschäftigungssicherheit bietet. Durch die praxisnahe Ausbildung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau erhältst du Zugang zu aktuellen pflegewissenschaftlichen, medizinischen und weiteren relevanten Erkenntnissen sowie umfassende berufliche Handlungskompetenzen, die dir ermöglichen, Menschen aller Altersgruppen in unterschiedlichen Pflegekontexten zu betreuen.

Die Ausbildung ist gebührenfrei, und während dieser Zeit erhältst du eine Ausbildungsvergütung von deiner Einrichtung.

Ausbildung und berufliche Entwicklung

Im Rahmen deiner Ausbildung befasst du dich mit verschiedenen Aspekten der Pflege, die folgende Maßnahmen einschließen:
  • präventive Maßnahmen
  • kurative Ansätze
  • rehabilitative Unterstützung
  • palliative Pflege
  • sozialpflegerische Interventionen

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die physische und psychische Verfassung der betreuten Menschen zu erhalten, zu fördern, wiederherzustellen oder zu verbessern. Außerdem umfasst die Pflege Beratung, Anleitung und Begleitung von Menschen bis zum Lebensende.

Mit dem Abschluss als „Pflegefachmann“ oder „Pflegefachfrau“ bist du berechtigt, spezifische Aufgaben in der Pflege zu übernehmen, darunter:
  • die Ermittlung und Festlegung des individuellen Pflegebedarfs
  • die Planung, Organisation und Steuerung des Pflegeprozesses
  • die Analyse, Bewertung sowie Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität
Starttermine
Sie können bei uns zu folgenden Terminen starten:
  • 01.09.2026
  • 01.08.2027
Inhalt
Der theoretische und praktische Unterricht umfasst 2.100 Stunden und erfolgt an einer staatlich anerkannten bzw. staatlich genehmigten Pflegeschule. Grundlage der theoretischen Ausbildung bildet ein schulinternes Curriculum, auf der Grundlage der Empfehlungen des Rahmenlehrplanes. Im ersten und zweiten Ausbildungsdrittel erfolgt die Ausbildung generalistisch, nach einheitlichem Lehrplan.   
Vor Beginn des letzten Ausbildungsdrittels besteht ein Wahlrecht. Auszubildende können die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann fortsetzen oder mit gewähltem Vertiefungseinsatz in der pädiatrische Versorgung oder stationäre Langzeitpflege oder ambulante Pflege, einen "spezialisierten" Ausbildungsabschluss wählen: Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in oder Altenpfleger*in. 
 
Die Ausbildung zum*zur Pflegefachmann*frau beinhaltet die Vermittlung von theoretischem und praktischem Wissen in fünf Kompetenzbereichen: 
  1. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren
  2. Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten
  3. Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten 
  4. Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen
  5. Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen


Dauer
Die Vollzeitausbildung dauert 3 Jahre und erfolgt in einem Wechsel von Theorie und Praxis. Die Teilzeitausbildung dauert bis zu 5 Jahre.
Zugangsvoraussetzungen
  • Mittlerer Schulabschluss oder
  • erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung oder
  • Hauptschulabschluss bzw. gleichwertige Schulausbildung und eine erfolgreich abgeschlossene, zweijährige Berufsausbildung oder
  • eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 die Mindestanforderungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege erfüllt oder
  • Abschluss als Pflegefachhelfer*in (Altenpflege), Pflegefachhelfer*in (Krankenpflege)
Erforderliche Nachweise
  • Nachweis über gesundheitliche Eignung 
  • Nachweis über einen ausreichenden Maserimpfschutz
  • Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache

Praktika
Die praktische Ausbildung umfasst 2.500 Stunden und wird in Einrichtungen auf der Grundlage eines vom Träger der praktischen Ausbildung zu erstellenden Ausbildungsplans durchgeführt. Träger der praktischen Ausbildung können sein:
  • Krankenhäuser, Kliniken
  • stationäre Pflegeeinrichtungen
  • ambulante Pflegeeinrichtungen

Die praktische Ausbildung gliedert sich in Pflichteinsätze, Vertiefungseinsätze sowie weitere Einsätze. Die Pflichteinsätze werden durchgeführt, in der
  • allgemeinen Akutpflege in stationären Einrichtungen 
  • allgemeinen Langzeitpflege in stationären Einrichtungen und  
  • allgemeinen ambulanten Akut- und Langzeitpflege

Die Pflichteinsätze in den speziellen Bereichen können in der
  • pädiatrischen Versorgung 
  • allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung durchgeführt werden. 

Weitere Einsätze sind auch in anderen, zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte geeigneten Einrichtungen möglich. Der Vertiefungseinsatz wird beim Träger der praktischen Ausbildung in einem der Bereiche, in denen bereits ein Pflichteinsatz stattgefunden hat, durchgeführt.
Abschluss
Am Ende des zweiten Ausbildungsdrittels erfolgt eine Zwischenprüfung.  
Die staatliche Abschlussprüfung zum Ende der Ausbildung umfasst einen schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil. Der erfolgreiche Abschluss der staatlichen Prüfung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. 
 
Ist eine der Spezialisierungen gewählt worden, berechtigt der erfolgreiche Abschluss der staatlichen Prüfung zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in oder Altenpfleger*in.  
Aufbauoptionen
Nach deinem Abschluss kannst du verschiedene Fort- und Weiterbildungen, wie beispielsweise "Praxisanleiter*in für Pflegeberufe" absolvieren.  
In einem Beratungsgespräch stellen wir gern weitere Möglichkeiten vor.
 

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