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Pflegefachmann*Pflegefachfrau

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📍
Carl-Gustav-Vogel-Straße 13, 07381 Pößneck
📍

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Diese Ausbildung wird an mehreren Standorten angeboten. Bitte wähle deinen bevorzugten Standort aus.

Auf einen Blick

  • 🗓
    Frühester Beginn01.09.2026
  • ⏳
    BewerbungsfristLaufend
  • 🎓
    SchulabschlussKeine Angabe
  • 📁
    ArtSchulische Ausbildung
  • 🕒
    Dauersiehe Ausschreibungstext
  • 💼
    AusbildungsberufPflegefachmann/-frau
Kurzbeschreibung
Du interessierst dich für eine Tätigkeit im Pflegebereich? Mit dieser Ausbildung erhältst du umfassende Kenntnisse, die dich auf die professionelle Pflege von Menschen jeden Alters in verschiedenen Lebenslagen vorbereiten.
Beschreibung
Erlerne in unserer Ausbildung die professionelle Pflege

Wenn du in der Pflege tätig sein möchtest, wirst du Menschen unterschiedlichen Alters in verschiedenen Lebensphasen und individuellen Situationen unterstützen. Durch die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann erwirbst du Kenntnisse für einen vielfältigen und bereichernden sozialen Beruf. Diese umfassende Ausbildung vermittelt dir theoretische und praktische Erkenntnisse aus der Pflegewissenschaft, Medizin und weiteren relevanten Fachbereichen. Du erlangst entscheidende berufliche Handlungskompetenzen für die selbständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Personen in akut oder dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen.


Ausbildung & Karriere


Zwei Drittel der Ausbildung erfolgt auf Basis eines einheitlichen Lehrplans. An dem Punkt, an dem das letzte Ausbildungsdrittel beginnt, hast du die Möglichkeit zu wählen. Du kannst die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann fortsetzen oder dich für einen spezialisierten Ausbildungsabschluss entscheiden, indem du einen Vertiefungseinsatz wählst, beispielsweise in der pädiatrischen Versorgung, stationären Langzeitpflege oder ambulanten Pflege. In diesem Fall erhältst du einen Abschluss als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in oder Altenpfleger*in.


Die Berufe Pflegefachmann und Pflegefachfrau erfordern von dir ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, Verantwortungsbewusstsein und Eigenständigkeit. Gleichzeitig bieten sie viele Vorteile:


  • EU-weite Anerkennung
  • einheitlicher Berufsabschluss mit der Möglichkeit, vertiefende Schwerpunkte zu wählen
  • sofortige Einsatzmöglichkeiten in allen Bereichen und Einrichtungen der Pflege
  • Ausbildungsvergütung ohne Erhebung von Schulgebühren

Die Pflege umfasst mehrere Maßnahmen, die darauf abzielen, die physische und psychische Gesundheit der versorgten Menschen zu erhalten, zu fördern, wiederherzustellen oder zu verbessern. Zu diesen Maßnahmen gehören präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Ansätze. Die Beratung, Anleitung und Begleitung von Personen am Lebensende gehören ebenfalls zur Pflege.


Mit dem Abschluss als Pflegefachmann oder Pflegefachfrau bist du berechtigt, bestimmte Tätigkeiten zu übernehmen, die für die Pflege relevant sind. Dazu zählen:


  • die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs
  • die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
  • die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege
Starttermine
Sie können bei uns zu folgenden Terminen starten:
  • 01.09.2026
  • 01.08.2027
Inhalt
Der theoretische und praktische Unterricht umfasst 2.100 Stunden und erfolgt an einer staatlich anerkannten bzw. staatlich genehmigten Pflegeschule. Grundlage der theoretischen Ausbildung bildet ein schulinternes Curriculum, auf der Grundlage der Empfehlungen des Rahmenlehrplanes.   
Im ersten und zweiten Ausbildungsdrittel erfolgt die Ausbildung generalistisch, nach einheitlichem Lehrplan. 
 
Vor Beginn des letzten Ausbildungsdrittels besteht ein Wahlrecht. Auszubildende können die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann fortsetzen oder mit gewähltem Vertiefungseinsatz in der pädiatrische Versorgung oder stationäre Langzeitpflege oder ambulante Pflege, einen "spezialisierten" Ausbildungsabschluss wählen: Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in oder Altenpfleger*in.  

Die Ausbildung zum*r Pflegefachmann*Pflegefachfrau beinhaltet die Vermittlung von theoretischem und praktischem Wissen in fünf Kompetenzbereichen: 
  1. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren
  2. Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten
  3. Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten 
  4. Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen
  5. Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen


Dauer
Die Vollzeitausbildung dauert 3 Jahre und erfolgt in einem Wechsel von Theorie und Praxis. Die Teilzeitausbildung dauert bis zu 5 Jahre.
Zugangsvoraussetzungen
Mittlerer Schulabschluss oder erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung oder
Hauptschulabschluss bzw. gleichwertige Schulausbildung und  
  • eine erfolgreich abgeschlossene, zweijährige Berufsausbildung oder
  • eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 die Mindestanforderungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege erfüllt oder
  • Abschluss als Pflegefachhelfer*in (Altenpflege), Pflegefachhelfer*in (Krankenpflege)

Außerdem werden benötigt:
  • Zuverlässigkeitsnachweis
  • Gesundheitliche Eignung sowie
  • Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache


Praktika
Die praktische Ausbildung umfasst 2.500 Stunden und wird in Einrichtungen auf der Grundlage eines vom Träger der praktischen Ausbildung zu erstellenden Ausbildungsplans durchgeführt. Träger der praktischen Ausbildung können sein:
  • Krankenhäuser, Kliniken
  • stationäre Pflegeeinrichtungen
  • ambulante Pflegeeinrichtungen

Die praktische Ausbildung gliedert sich in Pflichteinsätze, Vertiefungseinsätze sowie weitere Einsätze. Die Pflichteinsätze werden durchgeführt in
  • der allgemeinen Akutpflege in stationären Einrichtungen
  • der allgemeinen Langzeitpflege in stationären Einrichtungen und  
  • der allgemeinen ambulanten Akut- und Langzeitpflege 

Die Pflichteinsätze in den speziellen Bereichen können in
  • der pädiatrischen Versorgung 
  • der allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung durchgeführt werden. 

Weitere Einsätze sind auch in anderen, zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte geeigneten Einrichtungen möglich. Der Vertiefungseinsatz wird beim Träger der praktischen Ausbildung in einem der Bereiche, in denen bereits ein Pflichteinsatz stattgefunden hat, durchgeführt.
Abschluss
Am Ende des zweiten Ausbildungsdrittel erfolgt eine Zwischenprüfung.  
Die staatliche Abschlussprüfung zum Ende der Ausbildung umfasst einen schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil. Der erfolgreiche Abschluss der staatlichen Prüfung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. 
 
Ist eine der Spezialisierungen gewählt worden, berechtigt der erfolgreiche Abschluss der staatlichen Prüfung zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in oder Altenpfleger*Altenpflegerin.  
Aufbauoptionen
Nach deinem Abschluss kannst du verschiedene Fort- und Weiterbildungen, wie beispielsweise "Praxisanleiter*in für Pflegeberufe" absolvieren.  
In einem Beratungsgespräch stellen wir gern weitere Möglichkeiten vor.
 

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  • 🎓
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    ArtSchulische Ausbildung
  • 🕒
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  • 💼
    AusbildungsberufPflegefachmann/-frau
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