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Themenübersicht
  1. Muss ich Soldat gewesen sein, um als ziviler Beschäftigter bei der Bundeswehr eingestellt zu werden?
  2. Muss ich bei der Bundeswehr eine Uniform tragen?
  3. Muss ich als ziviler Beschäftigter an den Auslandseinsätzen der Bundeswehr teilnehmen?
  4. Welche Unterlagen muss ich meiner Bewerbung beifügen?
  5. Werden Onlinebewerbungen bevorzugt?
  6. An wen sende ich meine Bewerbung, wenn ich mich für eine Beamtenlaufbahn interessiere?
  7. An wen sende ich meine Bewerbung für eine Berufsausbildung bei der Bundeswehr?
  8. An wen sende ich meine Bewerbung, wenn ich bereits eine Ausbildung habe?
  9. Was passiert mit meiner Bewerbung? Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
  10. Benötige ich einen bestimmten Notendurchschnitt, um zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden?
  11. Wird eine Berufsausbildung bei der Bundeswehrverwaltung auch außerhalb der Bundeswehr anerkannt?
  12. Werde ich nach einer Berufsausbildung bei der Bundeswehr übernommen?
  13. Wo kann ich während einer Berufsausbildung wohnen?
  14. Kann ich auch bei der Bundeswehr eingestellt werden, wenn ich bereits eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen habe?
  15. Kann ich an verschiedene Orte versetzt werden, wenn ich bei der Bundeswehrverwaltung arbeite? Was bedeutet uneingeschränkte Versetzungsbereitschaft?
  16. Gibt es ein Höchstalter um bei der Bundeswehr eingestellt werden zu können?
  17. Ich bin schwerbehindert. Kann ich trotzdem bei der Bundeswehrverwaltung eingestellt werden?
  18. Welche Berufe gibt es für Frauen?
  19. Lassen sich Beruf und Familie bei der Bundeswehr vereinbaren?

Häufige Fragen zur Ausbildung – Bundeswehr

Muss ich Soldat gewesen sein, um als ziviler Beschäftigter bei der Bundeswehr eingestellt zu werden?
Nein. Auszubildende, Arbeitnehmer und Beamte bei der Bundeswehr sind in einem zivilen Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis beschäftigt. Eine Verpflichtung als Soldat auf Zeit oder Berufssoldat ist weder vor noch während oder nach der Ausbildung beziehungsweise Tätigkeit im zivilen Bereich der Bundeswehr erforderlich.
Muss ich bei der Bundeswehr eine Uniform tragen?
Nein, zivile Beschäftigte tragen in der Bundeswehr grundsätzlich keine Uniform. Freiwillig kann man jedoch als Zivilbeschäftigter an Auslandseinsätzen der Bundeswehr teilnehmen. Dann ist das Tragen einer Uniform erforderlich. Zusätzlich gibt es Tätigkeiten, bei denen das Tragen einer Schutzkleidung Pflicht ist, zum Beispiel bei der Feuerwehr.
Muss ich als ziviler Beschäftigter an den Auslandseinsätzen der Bundeswehr teilnehmen?
Eine generelle Verpflichtung zur Teilnahme an Auslandseinsätzen gibt es nicht, da die Bundeswehrverwaltung ihren Bedarf an zivilen Mitarbeitern für die Auslandseinsätze derzeit durch Freiwillige decken kann. Die Bereitschaft zur Teilnahme an Auslandseinsätzen und Dienstreisen in die Einsatzgebiete wird sowohl von Arbeitnehmern als auch Beamten jedoch erwartet.
Welche Unterlagen muss ich meiner Bewerbung beifügen?
Grundsätzlich sollten Sie jeder Bewerbung ein Bewerbungsschreiben, einen Lebenslauf sowie eine Kopie des Schulabgangszeugnisses beilegen. Falls Sie schwerbehindert sind, fügen Sie bitte auch eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bei.
Werden Onlinebewerbungen bevorzugt?
Nein. Unabhängig davon, ob die Bewerbung per Post oder elektronisch eingeht, wird jede Bewerbung nach den selben Gleichbehandlungsgrundsätzen bearbeitet.
An wen sende ich meine Bewerbung, wenn ich mich für eine Beamtenlaufbahn interessiere?
Die Bewerbungen für Beamtenlaufbahnen werden zum Teil in unterschiedlichen Dienststellen bearbeitet. Bewerbungen für den mittleren Dienst werden von einem Karrierecenter der Bundeswehr entgegen genommen, während die Bewerbungen für Laufbahnen des gehobenen und höheren Dienstes an das Assessmentcenter für Führungskräfte der Bundeswehr zu senden sind. Einzelheiten finden sich beim Navigationspunkt "Bewerbung" bei den jeweiligen Laufbahnen.
An wen sende ich meine Bewerbung für eine Berufsausbildung bei der Bundeswehr?
Bewerbungen für Berufsausbildungen sind grundsätzlich an das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum zu senden, das den jeweiligen Ausbildungsplatz anbietet. Einzelheiten finden sich beim Navigationspunkt "Bewerbung" bei der jeweiligen Stellenausschreibungen.
An wen sende ich meine Bewerbung, wenn ich bereits eine Ausbildung habe?
Sie können sich einerseits für eine weitere Berufsausbildung oder eine Beamtenlaufbahn bewerben (siehe oben). Wenn Sie in Ihrem erlernten Beruf tätig sein wollen, können Sie sich bei den verschiedenen Bundeswehr-Dienstleistungszentren nach freien Stellen erkundigen.

Was passiert mit meiner Bewerbung? Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
Für die meisten Berufs- und Laufbahnausbildungen führen die Einstellungsbehörden eigene Auswahlverfahren durch. Diese umfassen einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. In einigen Fällen wird dies noch um einen praktischen Teil ergänzt. Die Zulassung zum Auswahlverfahren erfolgt in erster Linie auf Grundlage der Noten des Schulabschlusszeugnisses.
Benötige ich einen bestimmten Notendurchschnitt, um zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden?
Je nach Bewerberlage und gewähltem Beruf werden unterschiedliche Notendurchschnitte für die Zulassung zum Auswahlverfahren herangezogen. Grundsätzlich sind gute Noten in den Hauptfächern Deutsch und Mathematik, in einer Fremdsprache oder in den naturwissenschaftlichen Fächern (bei technischen Berufen) von Vorteil.
Wird eine Berufsausbildung bei der Bundeswehrverwaltung auch außerhalb der Bundeswehr anerkannt?

Alle Berufsausbildungen der Bundeswehrverwaltung erfolgen nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, zum Beispiel dem Berufsbildungsgesetz und den Ausbildungsordnungen. Die Abschlussprüfung wird - wie bei allen Berufsausbildungen - vor der Industrie-, Handels- oder Handwerkskammer abgelegt. Sie sind damit überall gültig und anerkannt.

Die Laufbahnausbildung im Beamtenstatus führt nach der Laufbahnprüfung zu allgemein gültigen Abschlüssen, die im gesamten öffentlichen Dienst anerkannt werden.

Werde ich nach einer Berufsausbildung bei der Bundeswehr übernommen?

Leider können nicht alle Auszubildenden nach Abschluss ihrer Berufsausbildung übernommen werden. Es besteht jedoch immer die Möglichkeit, sich im Anschluss an die Ausbildung als Soldat auf Zeit zu verpflichten oder eine Laufbahnausbildung anzuschliessen.

Im Beamtenbereich werden die Anwärter nach erfolgreichem Abschluss der Laufbahnprüfung regelmäßig übernommen, es besteht jedoch ebenfalls keine Übernahmegarantie.

Wo kann ich während einer Berufsausbildung wohnen?

Während der Berufsausbildung werden Auszubildende, die nicht täglich an ihren Wohnort zurückkehren können, in Jugendwohnheimen, Privatquartieren oder in Gemeinschaftsunterkünften der Bundeswehr untergebracht. Minderjährige Auszubildende werden vorrangig in Jugendwohnheimen kommunaler oder freier Träger oder in Privatquartieren untergebracht.

Die Kosten der Unterbringung tragen die Auszubildenden selbst, minderjährige Auszubildende können einen Unterkunftszuschuss erhalten.

Kann ich auch bei der Bundeswehr eingestellt werden, wenn ich bereits eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen habe?
Ja. Die Bundeswehrverwaltung ist nicht nur Ausbildungsbetrieb, sondern auch Arbeitgeber für ausgebildete Kräfte. In welchem Bereich Sie eingestellt werden können, hängt von Ihrem bereits erreichten Abschluss ab.
Kann ich an verschiedene Orte versetzt werden, wenn ich bei der Bundeswehrverwaltung arbeite? Was bedeutet uneingeschränkte Versetzungsbereitschaft?
Ja. Für Arbeitnehmer gilt grundsätzlich, dass sie aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen im gesamten Bundesgebiet eingesetzt werden können. Allerdings kommt diese Situation selten vor, der Einsatz im weiteren regionalen Umfeld um den ursprünglichen Dienstort kann aber vorkommen. Diese Maßnahmen erfolgen aber in Absprache mit dem Arbeitnehmer.
Beamte müssen darüber hinaus uneingeschränkt versetzungsbereit sein. Der Arbeitgeber Bundesrepublik Deutschland behält sich grundsätzlich vor, seine Beamten im gesamten Bundesgebiet versetzen zu können. Belange von schwerbehinderten Menschen und besondere soziale Fragestellungen werden selbstverständlich berücksichtigt.
Gibt es ein Höchstalter um bei der Bundeswehr eingestellt werden zu können?
Für die Berufsausbildungen gibt es kein Bewerbungshöchstalter. Grundsätzlich bevorzugt die Bundeswehrverwaltung aber Bewerber, die sich für eine Erstausbildung bewerben. Für die Einstellung in eine Beamtenlaufbahn der Bundeswehr ist zur Zeit das 50. Lebensjahr als Regelhöchstalter festgelegt.
Ich bin schwerbehindert. Kann ich trotzdem bei der Bundeswehrverwaltung eingestellt werden?
Ja, alle schwerbehinderten Bewerber werden nach den gesetzlichen Vorschriften zum Auswahlverfahren eingeladen. Bei gleicher Eignung und Leistung gegenüber anderen Bewerbern werden sie bevorzugt eingestellt.
Welche Berufe gibt es für Frauen?
Frauen wird der gleiche Zugang zu allen Berufen gewährt wie Männern. Vor allem in technischen Berufen besteht im Rahmen der Gleichstellung von Frauen ein großes Interesse an weiblichen Bewerbern.
Lassen sich Beruf und Familie bei der Bundeswehr vereinbaren?
Bei der Bundeswehrverwaltung sind flexible Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit und Telearbeit möglich. Des Weiteren unterstützt die Bundeswehr ihre Beschäftigten (Soldaten, Beamte und Arbeitnehmer) beispielsweise bei der Suche von Kindertagesstätten.
Auf der Internetseite www.bundeswehr-kinderbetreuung.de finden Sie tagesaktuell alle wichtigen Informationen rund um das Thema.