Als Beamtin oder Beamter in der Finanzverwaltung tätig zu sein, bedeutet sich in einem sicheren Beruf mit anspruchsvoller Arbeit und vielseitigen Tätigkeitsfeldern zu engagieren. Unsere Bewerber erwartet eine Verwaltung mit vielen jungen Leuten und vielen interessanten Einsatzmöglichkeiten nach der Ausbildung. Wir bieten als mitarbeiterorientierte und moderne Verwaltung gute Entwicklungsmöglichkeiten.
Was den öffentlichen Dienst weiterhin attraktiv macht: seine Familienfreundlichkeit. Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird sehr groß geschrieben. Als Beispiel sei hier genannt: fünfzehn Jahre Beurlaubung und familienbedingte unterhälftige Teilzeit sind schon jetzt möglich. Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen die Familienpflegezeit eingeführt. Die Familienpflegezeit ermöglicht die nötige Flexibilität für die Beamtinnen und Beamten, um auf solche Situationen reagieren zu können.
Als schulische Voraussetzungen wird der mittlere Bildungsabschluss (Fachoberschulreife oder auch mittlere Reife genannt) für eine Ausbildung gefordert, für ein Studium die Fachhochschulreife oder das Abitur. Durchweg befriedigende Noten in den Kernfächern Mathe und Deutsch sowie im Durchschnitt aller anderen Fächern setzen wir voraus.
Du solltest im Zeitpunkt der Einstellung die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates bzw. eines Staates mit einem EU-Rechtsabkommen besitzen.
Grundsätzlich ab März kannst Du Dich online bewerben für das nächst jährige Ausbildungsjahr. Also immer im Jahr vorher bewerben, bevor die Ausbildung/das Studium startet. An Hand der Bewerbungsdaten erfolgt danach eine Vorauswahl. Bei positiver Vorauswahl bekommst Du eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch im Finanzamt. Nach dem Gespräch erfolgt die abschließende Auswahl der Auszubildenden. Einstellungszusagen können bereits im Sommer des Bewerbungsjahres für das nächstjährige Ausbildungsjahr erteilt werden.
Es gibt zwar keine Übernahmegarantie, aber bisher sind in den Finanzämtern in Nordrhein-Westfalen so gut wie alle Ausbildungsabsolventen ins Beamtenverhältnis übernommen worden.
Ja, sie ist ganz neu:
www.die-zukunft-steuern.nrw
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