Häufige Fragen zur Ausbildung – Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen

Was ist denn positiv an der Finanzverwaltung?

Als Beamtin oder Beamter in der Finanzverwaltung tätig zu sein, bedeutet sich in einem sicheren Beruf mit anspruchsvoller Arbeit und vielseitigen Tätigkeitsfeldern zu engagieren. Unsere Bewerber erwartet eine Verwaltung mit vielen jungen Leuten und vielen interessanten Einsatzmöglichkeiten nach der Ausbildung. Wir bieten als mitarbeiterorientierte und moderne Verwaltung gute Entwicklungsmöglichkeiten.

Was den öffentlichen Dienst weiterhin attraktiv macht: seine Familienfreundlichkeit. Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird sehr groß geschrieben. Als Beispiel sei hier genannt: fünfzehn Jahre Beurlaubung und familienbedingte unterhälftige Teilzeit sind schon jetzt möglich. Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen die Familienpflegezeit eingeführt. Die Familienpflegezeit ermöglicht die nötige Flexibilität für die Beamtinnen und Beamten, um auf solche Situationen reagieren zu können. Wir bieten flexible Arbeitszeiten, Homeoffice und Teilzeitmodelle.

Welche Voraussetzungen erwarten wir?

Als schulische Voraussetzungen wird der mittlere Bildungsabschluss (Fachoberschulreife oder auch mittlere Reife genannt) für eine Ausbildung gefordert, für ein Studium die Fachhochschulreife oder das Abitur. Im Zeugnis setzten wir einen befriedigenden Gesamtdurchschnitt aller Fächer voraus.

Du solltest im Zeitpunkt der Einstellung die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates bzw. eines Staates mit einem EU-Rechtsabkommen besitzen.

Solltest Du gewisse Talente mitbringen?
Du solltest auf alle Fälle gerne mit Menschen umgehen, erklären und argumentieren können. Du solltest auch in der Lage sein, mit Konflikten umzugehen.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren?

Grundsätzlich im Frühjahr kannst Du Dich online bewerben für das nächst jährige Ausbildungsjahr. Also immer im Jahr vorher bewerben, bevor die Ausbildung/das Studium startet. An Hand der Bewerbungsdaten erfolgt danach eine Vorauswahl. Bei positiver Vorauswahl bekommst Du eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch im Finanzamt. Nach dem Gespräch erfolgt die abschließende Auswahl der Auszubildenden. Einstellungszusagen können bereits im Sommer des Bewerbungsjahres - also bereits schon kurze Zeit nach Deiner Bewerbung - für das nächstjährige Ausbildungsjahr erteilt werden.

Gibt's einen Einstellungstest?
Nein, wir sichten zunächst nach Schulzeugnissen und Bewerbungsunterlagen und führen dann Vorstellungsgespräche durch.
Wie stehen die Einstellungschancen?

Bewerberinnen und Bewerber haben im Augenblick sehr gute Chancen.

Welche Übernahmechancen bestehen nach der Ausbildung/dem Studium?

Es gibt zwar keine Übernahmegarantie, aber bisher sind in den Finanzämtern in Nordrhein-Westfalen so gut wie alle Ausbildungsabsolventen ins Beamtenverhältnis übernommen worden.

Mehr Info? Gibt es eine spezielle Karriereseite der Finanzverwaltung?

Ja, sie ist neu:
www.diezukunftsteuern.nrw 


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