Häufige Fragen zur Ausbildung – Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

Welche Ausbildungen bieten Sie an?

Die Ausbildung zur/ zum Rechtsanwaltsfachangestellten.

Wie sieht der Bewerbungsprozess für eine Ausbildungsstelle aus?

Die Ausbildung erfolgt nicht bei uns, sondern bei den ausbildenden Kanzleien. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg ist "lediglich" zuständige Stelle für das Eintragen der Ausbildungsverträge und die Durchführung der Prüfungen. Daher müssen auch die Bewerbungen an die Kanzleien gerichtet werden. Die Kanzleien, die Ausbildungsplätze anbieten, findest Du auf https://rak-hamburg.de/ra-fachangestellte/stellenboerse/ 

Bis wann muss man sich für einen Ausbildungsplatz bewerben?

Das entscheidet jede Kanzlei für sich. Häufig sind auch kurzfristig Ausbildungsplätze verfügbar. Unter https://rak-hamburg.de/ra-fachangestellte/stellenboerse/ erkennst Du, welche Kanzleien Ausbildungsplätze "ab sofort" anbieten.

Wie viele Ausbildungsstellen werden jährlich ausgeschrieben?

Die Kanzleien suchen ständig neue Auszubildende. In Hamburg sind jährlich über 200 Ausbildungsplätze zur/ zum Rechtsanwaltsfachangestellten verfügbar.

Wie werden Ausbildungsstellen vergütet?

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg empfiehlt eine eine Ausbildungsvergütung von 

850,- € im ersten Ausbildungsjahr

950,- € im zweiten Ausbildungsjahr

1.050,- € im dritten Ausbildungsjahr

Brauche ich einen bestimmten Schulabschluss, um eine Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte/ ein Rechtsanwaltsfachangestellterzu machen?

Grundsätzlich ist ein bestimmter Schulabschluss nicht erforderlich. Du solltest jedoch einen MSA haben, damit du auch in der Berufsschule gut mitkommst.

Wie sieht die Betreuung während einer Ausbildung in der Kanzlei aus?

Deine Ausbildung übernimmt regelmäßig eine Rechtsanwältin/ ein Rechtsanwalt und eine Rechtsanwaltsfachangestellte/ ein Rechtsanwaltsfachangestellter.

Erhalten Azubis irgendwelche Sonderleistungen wie z.B. einem Zuschuss zum Busticket?

Sonderleistungen müssen mit der jeweiligen ausbildenden Kanzlei vereinbart werden. Als Auszubildende/r erhälst du aber in jedem Fall eine vergünstigte HVV- Karte.

Gibt es die Möglichkeit einen Teil der Ausbildung im Ausland zu absolvieren?

Es gibt die Möglichkeit, während der Ausbildung ein Auslandspraktikum zu absolvieren.

Wie groß sind die Chancen nach fertiger Ausbildung übernommen zu werden?

Ein Blick in die Stellenbörsen zeigt, dass in Hamburg händeringend Rechtsanwaltsfachangestellte gesucht werden. Daher sind die Chancen auf eine Übernahme sehr gut. Aber auch wenn Du nicht übernommen werden solltest, findest Du auf Anhieb einen neuen Arbeitsplatz.

Was für Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?

Nach der Ausbildung kann man die Weiterbildung zur Rechtsfachwirtin/zum Rechtsfachwirt machen. Mit der Weiterbildung kannst Du einzelne Fälle selbstständig bearbeiten und die Büroleitung mit Personalverantwortung übernehmen.

Warum sollte man sich für eine Ausbildung zur/ zum Rechtsanwaltsfachangestellten entscheiden?

Mit einer Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten wirst Du immer einen Job haben!

Die Nachfrage nach Rechtsanwaltsfachangestellten nimmt immer weiter zu.

Du bist außerdem nicht nur für alle Berufe in einem Büro bestens qualifiziert, sondern kannst auch in den Rechtsabteilungen von Banken, Versicherungen oder Unternehmen arbeiten. Dies bietet Dir vielfältige Arbeitsmöglichkeiten und Flexibilität bei Deiner Zukunftsplanung!

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