Häufige Fragen zur Ausbildung – Pflegeschule VfA e.V. – Verein für soziale Angelegenheiten

Welche Ausbildungen bieten Sie an?
  1. Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann (3Jahre)
  2. Ausbildung in der Pflegefachassistenz (1 Jahr)
Wie sieht der Bewerbungsprozess für eine Ausbildungsstelle bei Ihnen aus?
  1. Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen:
    Lebenslauf, Abschlusszeugnis ggf. mit Übersetzung
  2. Wir laden Sie ein um Sie kennen zu lernen
  3. Bei Bedarf vermitteln wir Sie an einen Ausbildungsbetrieb
Brauche ich einen bestimmten Schulabschluss, um eine Ausbildung bei Ihnen zu machen?

Für die ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann wird ein "mittlerer Schulabschluss" (Hauptschule Klasse 10) benötigt oder ein Nachweis der Gleichwertigkeit (aus NRW) bei Schulabschlüssen aus dem Ausland.

Für die Ausbildung in der Pflegefachassitenz ist nur dann mindestens ein "erster Schulabschluss" (Hauptschule Klasse 9 oder gleichwertig) erforderlich, wenn danach eine Ausbildung zur Pflegefachkraft angestrebt wird.

Wie sieht die Betreuung während der Ausbildung aus?

Sie werden von unseren Lehrern und Dozenten betreut und Unterrichtet, Ihre Klassenleitung ist Ihr erster Ansprechpartner. Unsere KlassenleiterInnen sind studierte Pflegepädagogen mit langjähriger Erfahrung in der praktischen Pflege.

Waöhrend der Praxisphasen werden Sie von geschulen Praxisanleitern begleitet und regelmäßig von Ihrer Klassenleitung besucht.

Wie sieht ein typischer Karriereweg aus?
  1. Azubi Pflegefachassistenz
  2. Praktische Tätigkeit
  3. Azubi Pflegefachfrau / Pflegefachmann
  4. praktische Tätigkeit
  5. Weiterbildung: Praxisanleitung / Wohnbereichsleitung / Pflegedienstleitung
  6. Studium Pflegewissenschaft / Pflegepädagogik / Pflegemanagement
  7. Lehre / Leitung
Was sollten Bewerber aus dem Ausland beachten?

Es werden viele Dokumente für den Ausbildungsstart benötigt. Manche können nur vor Ort beantragt werden. Manche nur mit Wohnsitz in Nordrhein-Westphalen.

Bitte beantragen Sie so früh wie möglich eine Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihres Schulabschlusses!

Anerkennungen müssen in NRW beantragt werden!

Für die Anerkennung ausländischer Zugnisse sind in Nordrhein-Westphalen die Bezirksregierungen Köln bzw. Düsseldorf zuständig. Dort jeweils das Dezernat 48.

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