<- Zurück zur Übersicht
  1. Katrin Schulz

Interview mit Katrin Schulz

Katrin Schulz
Stellv. Dezernatsleitung im Bereich Nachwuchsgewinnung
Hallo Frau Schulz, stellen Sie sich den zukünftigen Studierenden doch kurz vor! Wer sind Sie und was machen Sie?

Mein Name ist Katrin Schulz. Ich bin 42 Jahre alt und seit über 7 Jahren im Bereich der Nachwuchsgewinnung tätig. Ich vertrete die Dezernatsleitung und koordiniere den Auswahlprozess bis hin zur Einstellung. 

Welchen Schulabschluss braucht man, um das Studium bei der Polizei Niedersachsen anzufangen?

Grundsätzlich benötigt man für das Bachelorstudium das Abitur, die Fachhochschulreife oder eine ähnliche Hochschulzugangsberechtigung. Allerdings bieten wir trotzdem auch Realschüler*innen die Möglichkeit, sich über die Fachoberschulqualifikation inklusive Praktikum Zugang zum Studium an der Polizeiakademie zu verschaffen. 

Was können Interessierte von dem Studium erwarten?

Hier werden neben theoretischen Inhalten in Rechtsfächern, Grundlagen in der Kriminalistik und Einsatzlehre auch Polizeitrainings und Sport unterrichtet. Das Studium besteht aus drei Studienabschnitten und enthält auch zwei Praktikumsphasen, in denen das Erlernte dann draußen auf den Polizeidienststellen in der Praxis umgesetzt wird. So werden die Studierenden in einer Art Klassenverband bestmöglich auf den späteren Berufsalltag vorbereitet.

Was erwarten Sie von Bewerber:innen im Auswahlverfahren?

Zuerst werden nach Eingang der Bewerbung die beamtenrechtlichen sowie laufbahnrechtlichen Voraussetzungen geprüft. Ist die Bewerbung in Ordnung, erfolgt die Einladung zum computergestützten Eignungstest, bei dem wir Gedächtnisübungen, Sprach- und Ausdrucksvermögen, Rechtschreibung und Logik abprüfen. Dieser dauert etwa 4 Stunden. Wer ihn besteht, darf am gleichen Tag noch zum 5.000 m Lauf antreten. Ist man unter 1,63 m groß, muss man zusätzlich das Testmodul Mindestkörperlänge absolvieren. Bei dem sich anschließenden Strukturierten Interview handelt es sich um das Auswahlgespräch vor einer Kommission deiner Wunschbehörde. Hier werden Fragen zur Person, zur beruflichen Motivation sowie zum Verhalten in der potentiell zukünftigen Rolle als Polizist*in gestellt. Hier wird die Sozialkompetenz, das Ausdrucksvermögen und die persönliche Einstellung überprüft. Zum Abschluss erfolgt die medizinische Überprüfung. 

Wie ist die Arbeitszeit für die Studierenden geregelt?

Grundsätzlich ist das Studium ein Vollzeitstudium mit Präsenzpflicht. Mittlerweile werden auch einige Inhalte digital abgebildet. Die wöchentliche Arbeitszeit bemisst sich nach dem Stundenplan und variiert. Neben dem Kontaktstudium in der Studiengruppe gibt es auch Zeiten für das Selbststudium. Das grundsätzliche Zeitfenster für Unterrichte ist von 8- 20 Uhr.

Welche verschiedenen Bereiche bzw. Module durchlaufen die Studierenden?

Die Studierenden durchlaufen drei Studienabschnitte: Das Grundlagenstudium, das Fachstudium mit berufspraktischen Zeiten sowie das Ergänzungs-, Vertiefungs- und Schwerpunktstudium. Jeder Abschnitt beinhaltet mehrere Module, bei denen auch Prüfungen abgelegt werden müssen. Es werden Lernmodule aus den Bereichen Rechts- und Sozialwissenschaften, Kriminalistik, Kriminologie sowie Einsatz- und Organisationslehre vermittelt. Am Ende des Studiums muss zu einem Thema eine Bachelorarbeit geschrieben werden.

Wie steht es um Gehalt und Benefits?

Bereits im Studium werden Anwärterbezüge (etwa in Höhe von 1300,- Euro) gezahlt. Ein weiteres Benefit ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie – im Bedarfsfall werden Kinderbetreuungsangebote und zuverlässige Studienzeiten angeboten. Zudem gibt es für einige Studierende im Rahmen des Bildungsprogramms Erasmus + die Möglichkeit, eine einwöchige Hospitation bei einer anderen europäischen Polizei wahrzunehmen. Als Spitzensportler*in (Olympiakader, Perspektiv- oder Nachwuchskader) werden Förderungsprogramme angeboten.

Wie stehen die Übernahmechancen der Studierenden bei der Polizei Niedersachsen?

Die garantierte Übernahme nach dem Studium ist ein weiteres Benefit. Bereits zu Studienbeginn wird man zum/zur Polizeikommissaranwärter*in unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt. Hat man das Studium erfolgreich abgeschlossen und sich nichts zu Schulden kommen lassen, wird man zum/zur Polizeikommissar*in unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe ernannt. Zugleich wird man in eine Flächenbehörde oder in die ZPD versetzt.

Bis wann kann man sich bewerben?

Das Bewerbungsfenster ist aktuell offen und man kann sich für einen Studienstart am 01.04.2023 oder im Herbst 2023 bewerben. Alternativ wäre der Start der Fachoberschulqualifikation am 01.08.2023.

Alle Informationen und Fristen kann man immer auf unserer Homepage www.polizei-studium.de nachlesen.