Weil du bei der Polizei in einem Beamtenverhältnis bist, erhältst du eine sogenannte Besoldung, also ein gesetzlich festgelegtes Gehalt für Beamte. Als angehender Polizeikommissar bist du mit dem ersten Tag deines Studiums „Beamter auf Widerruf“ und bekommst deshalb auch Beamtenbezüge.
Im gehobenen Polizeidienst wirst du nach der der sogenannten A-Besoldung bezahlt und in die Besoldungsgruppe A9 eingeordnet. Während des Studiums bist du noch Polizeikommissaranwärter und wirst nach dem Anwärtergrundbetrag bezahlt.
So viel verdienst du mit dem A9 Anwärtergrundbetrag:
Je nach Bundesland gibt es kleine Unterschiede. In NRW zum Beispiel bekommst du seit dem 01.02.2025 ein monatliches Bruttogehalt von 1.555,68 Euro. In Bayern sind es 1 563,85 Euro und in Hessen 1 504,16 Euro.
Zusatzleistungen wie Weihnachtsgeld kommen meist obendrauf.
Dein Einstiegsgehalt in der Besoldungsgruppe A9 liegt bei durchschnittlich 3.000 Euro brutto im Monat. Der genaue Betrag ist in den einzelnen Bundesländern etwas unterschiedlich, weicht aber nur leicht voneinander ab.
Beachte aber: Der Grundbezug ist längst nicht alles, was du nach dem dualen Studium im gehobenen Dienst bei der Polizei verdienst, denn du bekommst noch Zuschläge für Mehrarbeit sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld. Zudem hast du, wie bereits gesagt, nur geringe Abzüge für Steuern und Versicherung.
Durch Berufserfahrung steigst du auch in der Besoldungstabelle auf. Das Höchste, was du erreichen kannst, ist die Besoldungsgruppe A13. Da warten dann je nach Bundesland zwischen 5.000 und 6.000 Euro brutto im Monat auf dich.
Wie viel du als Polizeikommissar netto verdienst, hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab, wie zum Beispiel welche Steuerklasse du hast, ob du Kinder hast oder verheiratet bist, ob du Kirchensteuern zahlst und in welchem Bundesland du lebst. Grob kannst du dich aber an diesen Angaben orientieren:
Polizeikommissar bzw. Polizeikomissarin (Besoldungsgruppe A9)
Polizeioberkommissar bzw. Polizeioberkommissarin (Besoldungsgruppe A10)
Im öffentlichen Dienst wirst du nach einer Besoldungsordnung bezahlt. Die legt auf den Cent genau fest, wie viel du verdienst. Im gehobenen Dienst bei der Polizei wirst du nach der Besoldungsordnung A bezahlt. Innerhalb der Besoldungsordnung gibt es dann noch Besoldungsgruppen (A 5 - 16). Die Besoldungsgruppen richten sich danach, ob du im mittleren, gehobenen oder höheren Dienst arbeitest. Mit dem dualen Studium Polizei qualifizierst du dich für den gehobenen Dienst. Das heißt, du wirst zwischen Besoldungsgruppe A 9 und Besoldungsgruppe A 13 bezahlt. In welche Gruppe du eingeteilt wirst, hängt von deiner beruflichen Position ab, also welche Amtsbezeichnung du trägst, z. B. Polizeihauptkommissar oder Polizeioberkommissar.
Und weil es noch nicht kompliziert genug ist: Innerhalb der Besoldungsgruppen gibt es noch verschiedene Erfahrungsstufen. Die Erfahrungsstufen richten sich danach, wie lange du schon im Dienst bist. Zwischen den ersten Stufen steigt das Gehalt meist schneller, also im Zwei-Jahres-Rhythmus. Ab den mittleren Stufen steigt das Gehalt nur noch alle drei Jahre und in den höchsten Stufen nur noch alle vier Jahre.
Also: An sich steigt dein Gehalt im gehobenen Polizeidienst automatisch mit der Zeit an. Es lohnt sich aber, sich anzustrengen und in höhere Positionen aufzusteigen, so kann man größere Gehaltsprünge machen.
Dein Verdienst könnte dann so aussehen wie in diesem Beispiel, das für NRW gilt (monatliches Bruttogehalt):
Besoldungsgruppe | Amtsbezeichnung | mindestens | maximal |
A 9 | Polizeikommissar | 3.326 Euro | 4.155 Euro |
A 10 | Polizeioberkommissar | 3.573 Euro | 4.628 Euro |
A 11 | Polizeihauptkommissar | 3.916 Euro | 5.086 Euro |
A 12 | Polizeihauptkommissar (Stufe 2) | 4.358 Euro | 5.583 Euro |
A 13 | Erster Polizeihauptkommissar | 5.051 Euro | 6.174 Euro |
*Grundvergütung Besoldungsordnung A (jeweils Stufe 1 und Stufe 11 bzw. 12), gültig seit 01.02.2025
Quelle für Gehaltszahlen: Gewerkschaft der Polizei NRW
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