Du machst eine Ausbildung, wohnst nicht mehr bei deinen Eltern und das Geld wird knapp? Dann fragst du dich vielleicht: „Kann ich als Azubi Wohngeld beantragen?“
Die kurze Antwort: Nur in bestimmten Fällen – aber es lohnt sich, genau hinzuschauen!
Hier erfährst du alles zum Thema Wohngeld für Auszubildende, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, wie viel Geld du bekommen kannst und wie der Antrag funktioniert.
Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung, die einkommensschwache Haushalte bei den Wohnkosten entlasten soll. Es handelt sich dabei um einen Mietzuschuss. Ziel des Wohngeldes ist es, allen Menschen unabhängig von ihrem Einkommen ein angemessenes und bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Wichtig dabei: Nicht jeder bzw. jede bekommt Wohngeld. Der staatliche Zuschuss richtet sich explizit an Menschen mit geringem Einkommen.
In § 1 Wohngeldgesetz (WoGG) wird der Zweck des Wohngeldes so beschrieben:
💡 Gut zu wissen: Wohngeld ist kein Kredit, sondern ein Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst. Die Auszahlung erfolgt durch deine örtliche Wohngeldstelle – in der Regel für 12 Monate ab dem Monat der Antragstellung.
In der Ausbildung bekommst du normalerweise kein Wohngeld. Warum? Weil für Auszubildende andere staatliche Förderungen vorgesehen sind – vor allem:
Nur wenn dein Antrag auf BAB oder Schüler-BAföG abgelehnt wurde, kannst du Wohngeld beantragen.
Du hast nur dann Anspruch auf Wohngeld in der Ausbildung, wenn folgende Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:
Voraussetzung | Erklärung |
---|---|
❌ Ablehnung von BAB oder Schüler-BAföG | Du musst einen schriftlichen Ablehnungsbescheid vorlegen – z. B. weil deine Ausbildung nicht förderfähig ist oder weil du bereits eine andere Ausbildung abgeschlossen hast. |
🏠 Du wohnst nicht mehr bei deinen Eltern | Wohngeld gibt es nur für eine eigene Wohnung – also keine Unterstützung für ein Zimmer im Elternhaus. |
👥 Du bist über 18 Jahre alt | In der Regel gilt Wohngeld erst ab dem 18. Lebensjahr – in Ausnahmen auch früher (z. B. bei eigener Familie). |
💶 Dein Einkommen liegt unter den Freibeträgen | Je nach Miete, Haushaltsgröße und Wohnort darf dein Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. |
Wenn dein BAB- oder BAföG-Antrag nur abgelehnt wurde, weil das Einkommen deiner Eltern zu hoch ist, bekommst du kein Wohngeld – denn dann gilt dein Bedarf als gedeckt.
Es gibt ein paar Sonderfälle, in denen Azubis trotz Ausbildung wohngeldberechtigt sind:
Nein! Wohngeld und BAB oder BAföG schließen sich gegenseitig aus, denn in beiden Förderungen ist bereits ein Mietzuschuss enthalten.
➡️ Die Faustregel lautet: Wohngeld gibt’s nur dann, wenn du kein BAB oder Schüler-BAföG bekommst.
Dein Antrag auf Wohngeld war erfolgreich? Dann stellt sich jetzt natürlich die Frage, wie hoch dein Wohngeld ausfällt. Entscheidend dabei sind drei Faktoren:
💡 Wichtig zu wissen: Wohngeld deckt maximal deine Kaltmiete ab – nicht Nebenkosten wie Strom oder Internet. Laut Wohngeldgesetz gibt es pro Quadratmeter 1,20 € Heizkosten-Zuschlag, der pauschal angerechnet wird.
➡️ Durchschnittlich liegt das Wohngeld für Einzelhaushalte bei etwa 370 € im Monat – je nach Stadt und Mietenstufe kann es aber deutlich mehr oder weniger sein.
2023 wurde das sogenannte Wohngeld Plus eingeführt. Dadurch erhalten mehr Menschen Wohngeld, und die Beiträge wurden deutlich erhöht. Zum Januar 2025 wurde das Wohngeld aufgestockt – es gibt 15 % mehr Zuschuss pro Haushalt. Hintergrund ist die allgemeine Inflation sowie die gestiegenen Miet- und Energiekosten.
Den Wohngeld-Antrag stellst du bei der Wohngeldbehörde deiner Stadt – oft auch online über das kommunale Serviceportal möglich. Zuständig ist immer die Kommune, in der du gemeldet bist.
📑 Diese Unterlagen brauchst du für den Antrag:
Auch dual Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld beantragen – aber nur dann, wenn kein Anspruch auf BAföG besteht. Das gilt zum Beispiel bei einem nicht förderfähigen Studiengang, bei einer zweiten Ausbildung oder wenn die Förderungshöchstdauer überschritten wurde.
Für duale Studiengänge gilt:
Auch beim dualen Studium gilt: Wohngeld bekommst du nur, wenn dein BAföG-Antrag abgelehnt wurde. Die Ablehnung musst du dem Wohngeldantrag beilegen. Zudem darf dein Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten – denn auch bei dualen Studiengängen richtet sich der Wohngeldanspruch nach deinem Verdienst und deiner Wohnsituation.
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