Wohnen wird immer teurer. Als Azubi mit eigener Wohnung ist das Geld dann oft knapp, denn der Großteil der Ausbildungsvergütung geht schon für die Miete drauf. Für solche Fälle gibt es staatliche Hilfen wie Schüler-BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Wenn du das nicht bekommst, gibt es aber noch eine andere finanzielle Unterstützungsmöglichkeit: Wohngeld.
Als Azubi bekommst du eigentlich kein Wohngeld! Das liegt aber nur daran, dass Auszubildende Anspruch auf BAB oder Schüler-BAföG haben (je nach Art der Ausbildung). Erst wenn der Antrag auf einen dieser Zuschüsse abgelehnt wurde, kannst du unter Umständen Wohngeld bekommen.
Also: Prüfe erstmal deinen Anspruch auf konkrete finanzielle Hilfen für Auszubildende. Alle Infos dazu findest du in unserem Ratgeber.
Hast du das bereits getan, kommen hier jetzt alle Infos zum Thema Wohngeld für Azubis.
Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss, der sich an Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen richtet. Das Geld dient dazu, die Wohnkosten zu decken. Das Ganze ist im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt. In § 1 wird der Zweck des Wohngeldes beschrieben:
„Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen […] Wohnens.“
„ Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) […] geleistet.“
Wichtig: Nicht jeder bzw. jede bekommt Wohngeld! Der staatliche Zuschuss richtet sich explizit an Menschen mit geringem Einkommen.
Wer Wohngeld bekommt, ist ziemlich genau festgelegt. Wohngeld ist ganz allgemein für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen vorgesehen – und nicht speziell für Azubis. Unter Umständen können Auszubildende aber auch wohngeldberechtigt sein.
abgelehnter Antrag auf BAB bzw. Schüler-BAföG
eigene Wohnung
über 18 Jahre alt
Einkommen darf Freigrenzen nicht überschreiten
Als Azubi bekommst du nur Wohngeld, wenn du keinen Anspruch auf BAB oder Schüler-BAföG hast. Ein abgelehnter Antrag auf Schüler-BAföG bzw. BAB ist Grundvoraussetzung für den Wohngeld-Antrag.
Gründe, warum du als Azubi Wohngeld bekommen kannst:
Du machst eine zweite Ausbildung.
Du machst eine Ausbildung, die nicht staatlich anerkannt ist.
Du hast die Förderungshöchstdauer überschritten.
Du hast ein Kind, das wohngeldberechtigt ist.
Wer BAB oder Schüler-BAföG bekommt, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Das liegt daran, dass darin bereits Wohnkostenzuschüsse enthalten sind.
Die Höhe des Wohngelds kann schwanken. Der Höchstbetrag ist deine Kaltmiete. Mehr kannst du auf keinen Fall bekommen. Das Wohngeld kann aber auch geringer ausfallen.
Wie viel Menschen leben im Haushalt?
Wie hoch ist das Gesamteinkommen des Haushalts?
Wie hoch sind die Mietkosten? (Kaltmiete)
Aus diesen Daten berechnet sich dann der Wohngeld-Anspruch. Dafür gibt es sogenannte Wohngeldtabellen. Für jede Haushaltsmitglieder-Anzahl gibt es eine eigene Tabelle. Wohnst du alleine, gilt für dich die Wohngeldtabelle für ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied.
Interessant: Auch die Stadt spielt eine Rolle. In großen Städten sind die Mieten teurer – das wird auch beim Wohngeld berücksichtigt. Dafür sind die Städte in verschiedene Stufen eingeteilt (Kreis der Mietenstufe).
Vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gibt es einen eigenen Wohngeld-Rechner. Da kannst du dann deine Daten eingeben und dir ausrechnen lassen, ob und wie viel Wohngeld du bekommst.
Übrigens: Wohngeld wird in der Regel immer für zwölf Monate bewilligt. Das heißt, du musst danach wieder einen neuen Antrag stellen. Die Zahlungen starten ab dem Monat, in dem du Wohngeld beantragt hast.
Den Wohngeld-Antrag kannst du bei der zuständigen Wohngeldbehörde deiner Stadt einreichen – das geht mittlerweile auch bequem online.
Für den Antrag auf Wohngeld brauchst du Folgendes:
abgelehnter Antrag auf BAB bzw. Schüler-BAföG
Einkommensnachweise
Angaben zu deiner Wohnung
Im Januar 2023 wurde das Wohngeld reformiert. Dadurch bekommen mehr Menschen Wohngeld und auch die Höhe des Zuschusses wurde angehoben. Außerdem gibt es von nun an eine Heizkostenkomponente.
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