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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): So bekommst du Geld vom Staat

Eine eigene Wohnung, Fahrkarte zur Berufsschule, was zu essen im Kühlschrank – als Azubi kostet das Leben ganz schön viel. Auch wenn du mit deiner Ausbildungsvergütung dein erstes eigenes Geld verdienst, reicht das oft nicht aus, um alleine klarzukommen.

Die gute Nachricht: Du kannst staatliche Unterstützung beantragen! Eine der wichtigsten Hilfen ist die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Sie hilft dir, wenn dein Gehalt zu knapp ist – zum Beispiel für Miete, Essen oder Fahrtkosten.

In diesem Ratgeber erfährst du:

  • Was BAB genau ist,
  • wer Anspruch hat,
  • wie du BAB beantragen kannst,
  • und wie viel Geld du bekommen kannst.

Ob du also noch bei deinen Eltern wohnst oder schon ausgezogen bist – hier bekommst du alle Infos, die du brauchst, um die BAB richtig zu beantragen.

Was ist die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)?

Die Berufsausbildungsbeihilfe – kurz BAB – ist ein Zuschuss vom Staat, den du als Azubi bekommen kannst, wenn dein Gehalt nicht zum Leben reicht. Gezahlt wird BAB von der Bundesagentur für Arbeit.

Das Ziel: Du sollst deine Ausbildung erfolgreich abschließen können, auch wenn deine Eltern dich nicht (mehr) finanziell unterstützen können oder du nicht mehr zu Hause wohnst.

Das Geld soll dir zum Beispiel helfen, … 

  • … die Miete für deine eigene Wohnung
  • … Essen und Alltagskosten
  • … die Fahrtkosten zur Berufsschule oder zum Betrieb

… zu finanzieren.

Wichtig zu wissen

BAB ist keine Rückzahlungspflichtige Hilfe! Du bekommst das Geld geschenkt – du musst es also nicht zurückzahlen!

Wer bekommt BAB? Voraussetzungen für die Berufsausbildungsbeihilfe

Nicht alle Azubis können Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen – aber wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, steht dir der staatliche Zuschuss zu. Wir zeigen dir, worauf es ankommt.

💡 Kurz erklärt: BAB bekommst du, wenn du eine anerkannte betriebliche Ausbildung machst, nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und dein Azubi-Gehalt nicht reicht, um Miete, Verpflegung und andere Kosten zu stemmen.

Diese Voraussetzungen musst du erfüllen, um BAB zu bekommen

Voraussetzung  Erklärung
Du hast einen Ausbildungsvertrag Die Ausbildung muss in einem anerkannten Ausbildungsberuf stattfinden.
Du wohnst in einer eigenen Wohnung Kein BAB, wenn du noch bei deinen Eltern lebst.
Dein Gehalt reicht nicht aus Du musst finanzielle Unterstützung brauchen (z. B. für Miete, Fahrtkosten).

Zusätzlich muss mindestens einer der folgenden Punkte auf dich zutreffen:

  • Du bist über 18 Jahre alt.
  • Du bist verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Du hast ein eigenes Kind.
  • Du machst eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB).
  • Du hast schwerwiegende soziale Gründe, nicht mehr bei deinen Eltern zu wohnen (z. B. Konflikte).
Bekommst du BAB?

Sonderfall: Unter 18 Jahre und trotzdem BAB?

Auch wenn du noch keine 18 bist, kannst du unter bestimmten Umständen BAB bekommen – zum Beispiel:

Wenn deine Ausbildungsstelle so weit entfernt ist, dass Pendeln unzumutbar ist.

⏱️ Als Faustregel gilt: Wenn der tägliche Weg mehr als zwei Stunden dauert, ist eine eigene Wohnung gerechtfertigt.

Jeder Fall wird individuell geprüft. Es zählt also nicht die Kilometerzahl, sondern wie lange du für den Weg brauchst.

Ausschlusskriterien: Du bekommst kein BAB, wenn du ...

❌ … noch bei deinen Eltern wohnst.

❌ … eine schulische Ausbildung (z. B. an einer Berufsfachschule) machst.

❌ … schon eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hast.

❌ … eine andere finanzielle Förderung, z. B. BAföG, bekommst.

Brauche ich unbedingt eine eigene Wohnung?

Ja. Ohne eigene Wohnung gibt es kein BAB. Der Zuschuss ist speziell für Azubis gedacht, die nicht mehr zu Hause wohnen und dadurch höhere Kosten haben – z. B. Miete oder Fahrtkosten zur Ausbildungsstelle.

Kann ich BAB auch bei einer zweiten Ausbildung beantragen?

In der Regel nein – wenn du bereits eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hast, bekommst du kein BAB mehr. Es gibt aber Ausnahmen, die individuell geprüft werden. Frag am besten bei der Agentur für Arbeit nach.

💡 Tipp: Wenn du kein BAB bekommst, kannst du eventuell Wohngeld beantragen. Mehr Infos dazu findest du in unserem Ratgeber:

Mehr Infos zum Wohngeld

Wie viel BAB bekomme ich?

Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) hängt davon ab, wie viel Geld du selbst verdienst – und wie viel deine Eltern oder dein Partner verdienen. Die Bundesagentur für Arbeit prüft deinen Bedarf genau und berechnet daraus, wie viel Unterstützung dir zusteht.

Diese Faktoren beeinflussen deinen BAB-Satz:

  • deine Ausbildungsvergütung
  • das Einkommen deiner Eltern
  • das Einkommen deines Ehe- oder Lebenspartners (falls vorhanden)
  • die Kosten deiner Unterkunft
  • deine Fahrtkosten zur Ausbildungsstelle
  • mögliche Kinderbetreuungskosten

Was ist der Höchstsatz bei BAB?

Der BAB-Höchstsatz liegt aktuell bei 822 € pro Monat (Stand: Juli 2025). Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

Bestandteil Maximalbetrag
Grundbedarf (z. B. Verpflegung) 442 €
Mietzuschuss (bei eigener Wohnung) 380 €
Gesamt maximal: 822 €

Dazu kommen ggf. noch:

  • Fahrtkosten: bis zu 476 € pro Monat
  • Kinderbetreuungskosten: zusätzlicher Zuschuss möglich

Wichtig: Diese Beträge bekommst du nur im Ausnahmefall komplett – meistens liegt dein individueller BAB-Satz darunter. Die genaue Berechnung hängt von deiner finanziellen Situation ab.

BAB-Rechner: So viel BAB steht dir zu

Auf der Website der Bundesagentur für Arbeit gibt es einen offiziellen BAB-Rechner. Dort kannst du unverbindlich testen, ob du Anspruch hast – und wie viel du vermutlich bekommst.

Für die Berechnung brauchst du: dein Nettoeinkommen, Angaben zur Miete deiner Wohnung, das Einkommen deiner Eltern (inkl. Steuerbescheide), ggf. Infos zum Einkommen deines Partners.

Praktisch: Du findest bei der Bundesagentur für Arbeit auch eine BAB-Broschüre mit konkreten Rechenbeispielen. Da bekommst du dann einen groben Eindruck davon, wie hoch die Zuschüsse ausfallen können. Spoiler: Die Zuschüsse liegen bei den Beispielen bei knapp 500 Euro pro Monat.

Ist BAB elternunabhängig?

Nein – das Einkommen deiner Eltern ist fast immer mitentscheidend. Nur in wenigen Ausnahmefällen wird BAB elternunabhängig gezahlt, z. B.:

  • du hast bereits eine Ausbildung abgeschlossen
  • du wohnst nicht mehr im Elternhaus und bist über 25 Jahre alt
  • du hast ein eigenes Kind oder bist verheiratet

📌 Faustregel: Je mehr deine Eltern verdienen, desto geringer fällt dein BAB-Anspruch aus – oder du bekommst gar nichts.

Wie lange bekomme ich BAB?

🕒 Du bekommst Berufsausbildungsbeihilfe für die gesamte Dauer deiner Ausbildungsofern du weiterhin anspruchsberechtigt bleibst.

Wichtig zu wissen:

  • Deine Ausbildungsvergütung steigt oft jährlich – dadurch kann sich dein Anspruch verändern
  • Die Agentur für Arbeit prüft deinen Bedarf regelmäßig neu
  • Du musst ggf. einen Weiterbewilligungsantrag stellen

💡 Tipp: Rechne jedes Jahr neu durch, ob du weiterhin BAB bekommst – und in welcher Höhe.

BAB beantragen: Wie beantrage ich die Berufsausbildungsbeihilfe?

Du willst BAB beantragen? Gute Entscheidung! Denn wenn dein Azubi-Gehalt nicht reicht, kannst du mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) jeden Monat einen staatlichen Zuschuss bekommen – z. B. für Miete, Essen oder Fahrtkosten.

Am einfachsten stellst du den BAB-Antrag online bei der Agentur für Arbeit. Auf dem Portal findest du nicht nur das Formular, sondern auch einen BAB-Rechner, mit dem du vorab berechnen kannst, wie viel Geld dir voraussichtlich zusteht. Wichtig ist: Du brauchst dafür einige Unterlagen – und solltest den Antrag möglichst früh stellen.

Schritt-für-Schritt: BAB richtig beantragen

  • 🔢BAB-Rechner nutzen: Nutze den offiziellen BAB-Rechner der Agentur für Arbeit, um deinen möglichen Anspruch und die Höhe der Ausbildungsbeihilfe zu berechnen.
  • 📝BAB-Antrag online ausfüllen: Gehe auf arbeitsagentur.de und fülle dort den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe online aus. Alternativ kannst du auch ein PDF des BAB-Antrags herunterladen und per Post einreichen.
  • 📁

    Wichtige Unterlagen bereithalten: Du brauchst z. B.:

    • deinen Ausbildungsvertrag
    • deine Vergütungsnachweise
    • deinen Mietvertrag (bei eigener Wohnung)
    • Steuerbescheide oder Einkommensnachweise deiner Eltern
  • 📬️Antrag abschicken und Bescheid abwarten: Sobald alles vollständig ist, prüft die Arbeitsagentur deinen Antrag. Wenn alles passt, bekommst du jeden Monat BAB direkt aufs Konto überwiesen.

💡 Tipp: Du kannst BAB auch rückwirkend ab dem Monat bekommen, in dem du den Antrag stellst – also nicht zu lange warten!