Eine eigene Wohnung, Fahrkarte zur Berufsschule, was zu essen im Kühlschrank – als Azubi kostet das Leben ganz schön viel. Auch wenn du mit deiner Ausbildungsvergütung dein erstes eigenes Geld verdienst, reicht das oft nicht aus, um alleine klarzukommen.
Die gute Nachricht: Du kannst staatliche Unterstützung beantragen! Eine der wichtigsten Hilfen ist die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Sie hilft dir, wenn dein Gehalt zu knapp ist – zum Beispiel für Miete, Essen oder Fahrtkosten.
In diesem Ratgeber erfährst du:
Ob du also noch bei deinen Eltern wohnst oder schon ausgezogen bist – hier bekommst du alle Infos, die du brauchst, um die BAB richtig zu beantragen.
Die Berufsausbildungsbeihilfe – kurz BAB – ist ein Zuschuss vom Staat, den du als Azubi bekommen kannst, wenn dein Gehalt nicht zum Leben reicht. Gezahlt wird BAB von der Bundesagentur für Arbeit.
Das Ziel: Du sollst deine Ausbildung erfolgreich abschließen können, auch wenn deine Eltern dich nicht (mehr) finanziell unterstützen können oder du nicht mehr zu Hause wohnst.
Das Geld soll dir zum Beispiel helfen, …
… zu finanzieren.
BAB ist keine Rückzahlungspflichtige Hilfe! Du bekommst das Geld geschenkt – du musst es also nicht zurückzahlen!
Nicht alle Azubis können Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen – aber wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, steht dir der staatliche Zuschuss zu. Wir zeigen dir, worauf es ankommt.
💡 Kurz erklärt: BAB bekommst du, wenn du eine anerkannte betriebliche Ausbildung machst, nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und dein Azubi-Gehalt nicht reicht, um Miete, Verpflegung und andere Kosten zu stemmen.
Voraussetzung | Erklärung |
---|---|
Du hast einen Ausbildungsvertrag | Die Ausbildung muss in einem anerkannten Ausbildungsberuf stattfinden. |
Du wohnst in einer eigenen Wohnung | Kein BAB, wenn du noch bei deinen Eltern lebst. |
Dein Gehalt reicht nicht aus | Du musst finanzielle Unterstützung brauchen (z. B. für Miete, Fahrtkosten). |
Zusätzlich muss mindestens einer der folgenden Punkte auf dich zutreffen:
Auch wenn du noch keine 18 bist, kannst du unter bestimmten Umständen BAB bekommen – zum Beispiel:
Wenn deine Ausbildungsstelle so weit entfernt ist, dass Pendeln unzumutbar ist.
⏱️ Als Faustregel gilt: Wenn der tägliche Weg mehr als zwei Stunden dauert, ist eine eigene Wohnung gerechtfertigt.
Jeder Fall wird individuell geprüft. Es zählt also nicht die Kilometerzahl, sondern wie lange du für den Weg brauchst.
❌ … noch bei deinen Eltern wohnst.
❌ … eine schulische Ausbildung (z. B. an einer Berufsfachschule) machst.
❌ … schon eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hast.
❌ … eine andere finanzielle Förderung, z. B. BAföG, bekommst.
Ja. Ohne eigene Wohnung gibt es kein BAB. Der Zuschuss ist speziell für Azubis gedacht, die nicht mehr zu Hause wohnen und dadurch höhere Kosten haben – z. B. Miete oder Fahrtkosten zur Ausbildungsstelle.
In der Regel nein – wenn du bereits eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hast, bekommst du kein BAB mehr. Es gibt aber Ausnahmen, die individuell geprüft werden. Frag am besten bei der Agentur für Arbeit nach.
💡 Tipp: Wenn du kein BAB bekommst, kannst du eventuell Wohngeld beantragen. Mehr Infos dazu findest du in unserem Ratgeber:
Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) hängt davon ab, wie viel Geld du selbst verdienst – und wie viel deine Eltern oder dein Partner verdienen. Die Bundesagentur für Arbeit prüft deinen Bedarf genau und berechnet daraus, wie viel Unterstützung dir zusteht.
Diese Faktoren beeinflussen deinen BAB-Satz:
Der BAB-Höchstsatz liegt aktuell bei 822 € pro Monat (Stand: Juli 2025). Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Bestandteil | Maximalbetrag |
---|---|
Grundbedarf (z. B. Verpflegung) | 442 € |
Mietzuschuss (bei eigener Wohnung) | 380 € |
Gesamt maximal: | 822 € |
Dazu kommen ggf. noch:
Wichtig: Diese Beträge bekommst du nur im Ausnahmefall komplett – meistens liegt dein individueller BAB-Satz darunter. Die genaue Berechnung hängt von deiner finanziellen Situation ab.
Auf der Website der Bundesagentur für Arbeit gibt es einen offiziellen BAB-Rechner. Dort kannst du unverbindlich testen, ob du Anspruch hast – und wie viel du vermutlich bekommst.
Für die Berechnung brauchst du: dein Nettoeinkommen, Angaben zur Miete deiner Wohnung, das Einkommen deiner Eltern (inkl. Steuerbescheide), ggf. Infos zum Einkommen deines Partners.
Praktisch: Du findest bei der Bundesagentur für Arbeit auch eine BAB-Broschüre mit konkreten Rechenbeispielen. Da bekommst du dann einen groben Eindruck davon, wie hoch die Zuschüsse ausfallen können. Spoiler: Die Zuschüsse liegen bei den Beispielen bei knapp 500 Euro pro Monat.
❌ Nein – das Einkommen deiner Eltern ist fast immer mitentscheidend. Nur in wenigen Ausnahmefällen wird BAB elternunabhängig gezahlt, z. B.:
📌 Faustregel: Je mehr deine Eltern verdienen, desto geringer fällt dein BAB-Anspruch aus – oder du bekommst gar nichts.
🕒 Du bekommst Berufsausbildungsbeihilfe für die gesamte Dauer deiner Ausbildung – sofern du weiterhin anspruchsberechtigt bleibst.
Wichtig zu wissen:
💡 Tipp: Rechne jedes Jahr neu durch, ob du weiterhin BAB bekommst – und in welcher Höhe.
Du willst BAB beantragen? Gute Entscheidung! Denn wenn dein Azubi-Gehalt nicht reicht, kannst du mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) jeden Monat einen staatlichen Zuschuss bekommen – z. B. für Miete, Essen oder Fahrtkosten.
Am einfachsten stellst du den BAB-Antrag online bei der Agentur für Arbeit. Auf dem Portal findest du nicht nur das Formular, sondern auch einen BAB-Rechner, mit dem du vorab berechnen kannst, wie viel Geld dir voraussichtlich zusteht. Wichtig ist: Du brauchst dafür einige Unterlagen – und solltest den Antrag möglichst früh stellen.
Wichtige Unterlagen bereithalten: Du brauchst z. B.:
💡 Tipp: Du kannst BAB auch rückwirkend ab dem Monat bekommen, in dem du den Antrag stellst – also nicht zu lange warten!
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