Ausbildung Maler und Lackierer (gn*)
Kennziffer: 12384
Beginn 01. August 2027 | UKM Infrastruktur Management GmbH | Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.
In Deiner Ausbildung als Maler und Lackierer profitierst Du von individueller Betreuung, attraktiven Rahmenbedingungen und vielen Möglichkeiten, zu wachsen und Dich einzubringen. Gemeinsam wollen wir erfolgreich in die Zukunft starten – am besten mit Dir.
Als Tochtergesellschaft des Universitätsklinikums Münster verantworten wir den gesamten Lebenszyklus der Gebäude und technischen Anlagen auf dem UKM-Campus. Von der strategischen Entwicklung und Planung über die Umsetzung von Bauprojekten bis hin zu Betrieb, Instandhaltung und Medizintechnik schaffen wir die Voraussetzungen für Krankenversorgung, Forschung und Lehre auf höchstem Niveau.
VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:
Arbeiten in einem vielseitigen Gebäudekomplex
Erlernen der Beschichtung und Bekleidung von verschiedenen Oberflächen und Erlernen des dazugehörigen Systemaufbaus
Gestaltung von Fassaden und Innenräumen bei Neu- und Altbauten
Zuständigkeit für die Instandhaltung, Kennzeichnung und Verschönerung von Objekten
Arbeiten im Team
ANFORDERUNGEN:
Selbstständiges Arbeiten und Übernahme von Verantwortung für Deine Aufgaben
Einen Schulabschluss, egal welcher, Hauptsache Motivation!
Gutes Farbsehvermögen und Spaß an Farben und Mustern
Handwerkliches Geschick
Ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
Ein hohes Maß an Sorgfalt
WIR BIETEN:
Eine abwechslungsreiche und vielseitige Ausbildung in einem aufgeschlossenen und kommunikativen Team
Eine feste Ansprechperson zur Praxisanleitung
Geregelte Arbeitszeiten
Rückfragen an: Christian Kemper, T 0251 83-57385
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Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2010 als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ebenfalls bevorzugt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
(*gn=geschlechtsneutral)
Verdienst während der Ausbildung