Ausbildung Medizinischer Technologe in der Radiologie (MTR) (gn*) 2027
Kennziffer: 12522
Beginn: 01. Oktober 2027 | Schule für Medizinische Technologie in der Radiologie | Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.
In Deiner Ausbildung an der Schule für Medizinische Technologie in der Radiologie profitierst Du von individueller Betreuung, attraktiven Rahmenbedingungen und vielen Möglichkeiten, zu wachsen und Dich einzubringen. Gemeinsam wollen wir erfolgreich in die Zukunft starten – am besten mit Dir!
Dich erwartet ein spannender Mix aus Theorie und Praxis – im Unterricht und direkt im Einsatz in Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie. Du arbeitest mit modernster Technik und bist ganz nah am Patienten.
Zukunftssicher, abwechslungsreich und wichtig.
ANFORDERUNGEN:
Fachoberschulreife oder höherwertiger Abschluss
Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Grundlegende Englischkenntnisse
Hohe Sozialkompetenz, Lernbereitschaft und Zuverlässigkeit
Aufgeschlossenheit gegenüber neuster Technik
Interesse an Medizin und Naturwissenschaften
WIR BIETEN:
Kompetenzorientiere Ausbildung, die Dich befähigt, neben den methodischen und fachlichen Kompetenzen auch Deine sozialen und persönlichen Kompetenzen weiterzuentwickeln
Eine moderne Schule mit eigenem Röntgengerät, Ultraschallgeräten, uvm.
Ausgezeichnete Berufschancen
Attraktive Ausbildungsvergütung nach TVA-L Gesundheit bei derzeit 38,5 Wochenstunden
Vielfältiges Spektrum an Erfahrungen und Eindrücken durch die unterschiedlichen praktischen Einsätze in den radiologischen Kliniken des UKM
Hochmotiviertes und engagiertes Schulteam mit hoher Fachexpertise
Rückfragen an: Iris Meister, Sekretariat MTR Schule, T 0251 83-56167
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Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2010 als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ebenfalls bevorzugt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
(*gn=geschlechtsneutral)
Verdienst während der Ausbildung