Das
Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für
das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz als
Gerichtsvollzieherin/Gerichtsvollzieher (m/w/d).
Einstellungstermin ist für justizexterne Bewerber/innen der 1. Juni 2027 und
für justizinterne Bewerber/innen der 1. Dezember 2027.
Aufgabenbereiche
Zentrale Aufgabe im Gerichtsvollzieherdienst ist es, auf Betreiben von
Gläubigern die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner
vorzunehmen sowie die Vermögensauskunft abzunehmen. Insofern ist ein
funktionsfähiges Gerichtsvollzieherwesen ein wichtiger Standortfaktor für die
wirtschaftliche Betätigung. Darüber hinaus stellen Gerichtsvollzieherinnen und
Gerichtsvollzieher Pfändungsbeschlüsse zu, taxieren Pfändungsgegenstände und
erwirken deren Herausgabe. Dabei sind sie stets um Konfliktbegrenzung mit den
Schuldnern bemüht.
Weitere Aufgabenschwerpunkte sind die Zwangsräumung von Wohnungen, die
Versteigerung von Wertgegenständen, die Zustellung von Ladungen,
Wechselprotesten und Willenserklärungen sowie die zwangsweise Vorführung von
Zeugen vor Gericht. Gerichtvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher regeln ihren
Geschäftsbetrieb weitgehend selbstständig. Dazu gehört auch die Unterhaltung
eines eigenen Geschäftszimmers in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk sowie die
Beschäftigung von Bürohilfen. Einige Gerichtsvollzieherinnen und
Gerichtsvollzieher haben sich auch in Gemeinschaftsbüros zusammengeschlossen.
Der Beruf erfordert deshalb: vielseitige Fachkenntnisse, hohe
Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, gutes Einfühlungsvermögen und
Kommunikationsbereitschaft, Belastbarkeit, insbesondere auch im Außendienst,
ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen, häufig auch
Einfühlungsvermögen. Die Arbeit mit moderner Bürotechnik muss
selbstverständlich sein.
Es sind mehrere Ausbildungsplätze für justizinterne
(bleiben in ihrer Besoldungsgruppe) oder justizexterne (erhalten
Entgeltgruppe 5 TV-L) Bewerber/innen zu vergeben.
Die Ausbildung besteht aus berufspraktischen Zeiten von insgesamt zehn Monaten
bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher und einem
theoretischen Lehrgang von acht Monaten sowie für externe Bewerber/innen aus
einem zusätzlichen sechsmonatigen Vorbereitungslehrgang.
Zulassungsvoraussetzungen
Sie können zur Gerichtsvollzieherausbildung zugelassen werden, wenn Sie
1. eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene
Berufsausbildung,
insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich,
absolviert haben,
2. sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst
förderlichen Beruf bewährt haben,
3. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch
nicht vollendet haben
4. Sie den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des
Gerichtsvollzieherdienstes entsprechen und
5. eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 BeamtStG innehaben.
In Betracht kommen Berufstätige, die in einem kaufmännisch-juristischen
Berufsfeld tätig sind, z. B. Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und
Notarfachangestellte sowie Steuerfachangestellte.
Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber eines Eingliederungs- oder
Zulassungsscheins sind oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des
Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen sollten.
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens
eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder
wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne
des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.)
Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder
Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu
einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
Darüber hinaus können Sie sich als justizinterne/r Bewerber/in bewerben, wenn
Sie Beamter oder Beamtin der ehemaligen Laufbahn des ehem. mittleren
Justizdienstes sind.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder
einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung
Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten.
Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der
Gleichstellungsbescheid.
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*1)
Die
Nutzung des Browsers Firefox kann zu Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls
wird daher über einen anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave)
empfohlen.
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in der niedersächsischen Justiz
tätig sind, bitte ich ihre Bewerbung bitte auf dem Dienstweg zu übermitteln.
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung über das Portal einzureichen,
können Sie diese auch per E-Mail (PDF-Dokument) an OLGOL-Ausbildung@justiz.niedersachsen.de
oder postalisch an folgende Adresse übersenden:
Oberlandesgericht
Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 92 21
26140 Oldenburg
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Bewerbungsmappen/-hüllen ein, da
dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In diesem
Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die eingereichten
Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können.
Bewerbungsunterlagen
Für die Einreichung Ihrer Bewerbung über das Portal bitte ich folgende
Unterlagen bereitzuhalten: ein Bewerbungsanschreiben einen (tabellarischen)
Lebenslauf mit Angabe zur Staatsangehörigkeit eine Kopie des
Schulabschlusszeugnisses eine Kopie des Berufsausbildungszeugnisses eine Kopie
des Prüfungszeugnisses der Ausbildung Kopie der Zeugnisse über die
Beschäftigungen seit der Schulentlassung Erklärung, ob die wirtschaftlichen
Verhältnisse geordnet sind ggf. Einverständniserklärung hinsichtlich der
Anforderung und Einsichtnahme Ihrer Personalakten (nur Bewerberinnen und
Bewerber aus dem öffentlichem Dienst) Ihrer Bewerbung, die Sie per E-Mail oder
postalisch übersenden, sind neben den vorgenannten Unterlagen folgende
Erklärungen beizufügen: Formblatt Mehrfachbewerbungen
bei Gerichten im Land Niedersachsen (*2) Einwilligungsformblatt Online-Test
Gerichtsvollzieherdienst, barrierefrei (PDF, 272.17 KB) (*3)
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren einheitlich
durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben und
zusätzlich im Mehrfachbewerberbogen angeben, dass Sie auch an einer Einstellung
bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle interessiert sind.
Das
Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei dem Sie
vorrangig eingestellt werden möchten.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei
welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
Im Bewerbungsportal wird eine Abfrage erfolgen. Der schriftlichen Bewerbung
fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*4)
bei. Dort können Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen
Oberlandesgericht (hier das Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren
Oberlandesgerichten in Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder
Celle) bewerben möchten.
Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus,
sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch
diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerber/-innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem
Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet. Dieses
Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber
über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie
z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und
Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und
Kontaktfähigkeit.
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Brinkert (Telefon: 0441 220-1712)
Frau Mager (Telefon 0441 220-1172)
Weitere Informationen zum Berufsbild finden Sie unter
www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung
und Ausbildung).
*1 obm2.pmv.niedersachsen.de
*2
oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*3 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
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