Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht jährlich nach
geeigneten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der
Fachrichtung Justiz - Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt -
(m/w/d).
Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen für den
Einstellungszeitpunkt 1. September 2027 nehmen wir gern bis zum 31. Januar
2027 entgegen. Die Ausbildung findet im Bezirk des Oberlandesgerichts
Oldenburg zurzeit bei den Amtsgerichten Aurich, Bad Iburg, Bersenbrück, Brake,
Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Leer, Lingen, Meppen, Nordenham, Nordhorn,
Oldenburg, Osnabrück, Papenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen,
Wilhelmshaven sowie bei den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Aurich,
Oldenburg und Osnabrück statt.
Aufgabenbereiche
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen büroorganisatorische,
verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben in verschiedenen Fachgebieten bei den
Amts- und Landgerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften wahr. Zu ihren Aufgaben
gehören insbesondere die Verwaltung von Akten und Vorgängen am PC bzw. in
elektronischen Akten, die Fertigung von Schriftstücken, die Aufnahme von
Anträgen und sonstigen Erklärungen, die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle
sowie die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. Der Zuständigkeitsbereich
umfasst daneben auch Tätigkeiten, die Entscheidungskraft und eine
selbstständige Sachbearbeitung erfordern. Justizfachwirtinnen und
Justizfachwirte kümmern sich beispielsweise um die Berechnung und Festsetzung
der Vergütung bzw. Entschädigungen von Sachverständigen und Zeugen. Für
ratsuchende Bürgerinnen und Bürger dienen sie darüber hinaus als Ansprechperson
und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn
Wir bieten Ihnen unter anderem
Die Höhe der späteren Besoldung richtet sich nach dem
Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG). Zur Laufbahn des ehemals mittleren
Justizdienstes gehören die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 mit Zulage. Während
der Ausbildung erhalten Sie monatliche Anwärterbezüge in Höhe von derzeit
1.409,04 € (Stand: 01.06.2026).
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und beginnt am 1. September eines jeden
Jahres. Sie gliedert sich in vier Abschnitte:
Modul I (Orientierungsphase) - 1 Monat
Modul II (fachtheoretischer Unterricht) - 7 Monate
Modul III (Praxiszeit) - 13 Monate
Modul IV (Prüfungs- und Vertiefungsphase) - 3 Monate
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen an den oben genannten
Amtsgerichten absolviert. Ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität muss
vorhanden sein, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die persönlichen
Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen. Nach erfolgreicher
Ausbildung ist ein Einsatz ist bei jedem Gericht im Bezirk des
Oberlandesgericht Oldenburg möglich. Eine Karte finden Sie hier (*1).
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich
Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber/-in eines
Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder Anspruch darauf haben.
Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung oder Pflege mindestens
eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren oder
wegen der Pflege einer oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen im Sinne
des Pflegezeitgesetzes vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.)
Lebensjahres abgesehen haben, so kann sich das Höchstalter je Kind oder
Pflegefall unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 3 Jahre maximal bis zu
einem Höchstalter von 45 Jahren erhöhen.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Sofern Sie schwerbehindert oder
einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, wird daher zur Wahrung
Ihrer Interessen um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung gebeten.
Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellungsbescheid.
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:
Sofern Sie Anspruch auf einen Eingliederungs- bzw.
Zulassungsschein haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige
Vormerkstelle.
Bewerbungsform
Ihre Bewerbung können Sie online über das
gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und
Oldenburg einreichen. Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar:
Ihre Karriere in der niedersächsischen Justiz (*3)
Die Nutzung des Browsers Firefox kann zu
Fehlermeldungen führen. Der Aufruf des Bewerbungsmoduls wird daher über einen
anderen Browser (z. B. Chrome, Edge oder Brave) empfohlen.
Falls Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Bewerbung elektronisch einzureichen,
können Sie diese auch postalisch an folgende Adresse übersenden:
Oberlandesgericht Oldenburg
- Die Präsidentin -
Postfach 9221
26140 Oldenburg
In diesem Fall müssen Ihrer Bewerbung noch folgende
Dokumente beigefügt sein:
Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land
Niedersachsen (*4)
Einwilligungsformblatt Online-Test Justizfachwirtausbildung (*5)
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappe
ein. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen
nicht zurückgesandt – aber abgeholt – werden.
Mehrfachbewerbungen
Die Oberlandesgerichte in Niedersachsen führen das Auswahlverfahren für die
Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz einheitlich durch.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Oldenburg (ausschließlich) bewerben,
zusätzlich aber auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Celle. Das
Auswahlverfahren wird bei dem Oberlandesgericht durchgeführt, bei welchem Sie
vorrangig eingestellt werden möchten.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auch nur an das Oberlandesgericht, bei
welchem Sie vorrangig eingestellt werden möchten.
Der Bewerbung fügen Sie bitte den Mehrfachbewerberbogen (*6) bei. Dort können
Sie angeben, dass Sie sich neben dem vorrangigen Oberlandesgericht (hier das
Oberlandesgericht Oldenburg) auch noch bei weiteren Oberlandesgerichten in
Niedersachsen (Oberlandesgericht Braunschweig und/oder Celle) bewerben möchten.
Die Oberlandesgerichte tauschen die Ergebnisse des Auswahlverfahrens aus,
sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch
diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden.
Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach einem bestandenen Online-Test
zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel in einem wohnortnahen
Amts- oder Landgericht stattfindet und ca. 60 Minuten dauert. Diese
Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber
über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie
z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit,
Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Frau Ferneding (Telefon 0441 220-1102)
Herr Specker (Telefon 0441 220-1213)
Weitere Informationen finden Sie unter www.stark-fuer-gerechtigkeit.de und www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de (Karriere/Einstellung
und Ausbildung).
*1 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*2 www.gesetze-im-internet.de
*3 obm2.pmv.niedersachsen.de
*4 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*5 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
*6 oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de
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