Das Oberlandesgericht Celle bildet zur/zum
Justizfachwirt/-in (m/w/d) aus.
Der Start ist am 1. September eines jeden
Jahres, Bewerbungen sind bis zum 31. Januar möglich.
Justizfachwirte / Justizfachwirtinnen sind als
Beamte/-innen des 2. Einstiegsamts der Laufbahngruppe 1 (Fachrichtung
Justiz) bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Zu den Aufgaben gehören
u. a:
- Verwaltung von Akten
- Umgang mit dem Publikum
- Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen
- Anordnung von Zustellungen und Ladungen
- Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle
- Schreibarbeiten
- Berechnung von Gerichtskosten
- Entschädigung von zeugen und Sachverständigen
Die Ausbildungsvergütung beträgt derzeit ca. 1470
€ im Monat.
Die Justizfachwirtausbildung dauert zwei Jahre und gliedert sich in
Praxisabschnitte und Lehrgänge.
Die praktische Ausbildung wird im Wesentlichen
an Amtsgerichten absolviert. Ausbildungsstandorte sind z.B. Achim, Alfeld,
Bückeburg, Burgdorf, Burgwedel, Buxtehude, Celle, Cuxhaven, Elze, Geestland,
Gifhorn, Hameln, Hannover, Hildesheim, Holzminden, Lehrte, Lüneburg, Neustadt,
Nienburg, Peine, Rotenburg (Wümme), Soltau, Syke, Stade, Stadthagen, Tostedt,
Uelzen, Verden (Aller), Walsrode, Wennigsen und Winsen (Luhe). Unterbrochen
werden die berufspraktischen Ausbildungsteile durch Lehrgänge bei den
Landgerichten Hannover, Lüneburg, Stade oder Verden (Aller).
Es wird ein gewisses Maß an räumlicher
Flexibilität erwartet, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf
die persönlichen Belange und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht
genommen.
Persönliche Anforderungen:
- hohe Berufsmotivation
- sichere Rechtschreibkenntnisse
- Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
- Belastbarkeit und Wahrung professioneller Distanz
- Konflikt- und Problemlösefähigkeit
- Analysefähigkeit/Kombinatorisches Denken
- Planungs- und Organisationsfähigkeit
- Gewissenhaftigkeit
Zur Ausbildung kann zugelassen werden, wer
- eine Realschule erfolgreich besucht hat,
- eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Justizfachangestellten-, Rechtsanwalts- oder Notarfachangestelltenausbildung erfolgreich abgeschlossen hat oder
- einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist.
In jedem Fall ist Voraussetzung, dass im Grundsatz das 40. Lebensjahr, im Fall der Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet ist (§ 16 NLVO).
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind besonders erwünscht und werden bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt.
Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung vorrangig unser
Online-Bewerbungsmodul unter folgendem Link: Bewerbungsmodul
Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch per
E-Mail als PDF-Dokument an folgende Adresse übersenden:
OLGCE-Bewerbungen@justiz.niedersachsen.de
Sofern Sie die Bewerbung per E-Mail übersenden wollen, sind folgende Unterlagen beizufügen:
- (tabellarischer) Lebenslauf
- in unbeglaubigter Ablichtung:
- das letzte Schulzeugnis
- ggf. Zeugnisse über Beschäftigungen seit der Schulentlassung
- ggf. Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)
-
das
Formblatt Mehrfachbewerbungen, das hier
heruntergeladen werden kann
- das
unterschriebene Einwilligungsformblatt
für den Online-Test
Weitere Informationen finden Sie unter
www.oberlandesgericht-celle.de und
www.stark-fuer-gerechtigkeit.de.