Häufige Fragen zur Ausbildung – Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)

Bis wann muss man sich für einen Ausbildungsplatz bewerben?
I. d. R. bis Ende Dezember des Vorjahres, spätestens bis Januar des Jahres, in dem man mit der Ausbildung starten möchte.
Wie sieht der Bewerbungsprozess aus?
Die Bewerbung erfolgt über unser Online-Bewerberportal auf unserer KVB-Webseite. Nach Sichten der Bewerbungen erfolgt die Einladung zum Auswahltag, an dem wir die Bewerber näher kennenlernen möchten. Natürlich machen wir auch kleine "Tests", zu denen wir aber bisher immer positive Rückmeldungen erhalten haben.

Danach gehen wir in die Entscheidung und fällt diese positiv aus, beginnt die Ausbildung zum 01.09. bzw. das Duale Studium zum 01.10.
Wie werden Ausbildungsstellen bei Ihnen vergütet?
Wir haben einen Haustarifvertrag für Auszubildende, aus dem die Vergütung zu sehen ist.
Zudem erhalten unsere Auszubildenden eine Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen.

Zum Zwecke der zusätzlichen Erwerbsminderungs- sowie Alters- und Hinterbliebenenversorgung sind die Auszubildenden zudem bei der Zusatzversorgungskasse der Bayerischen Gemeinden versichert.

Die Dualen Studenten erhalten die analoge Vergütung.

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