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ODER
Bis zum Beginn der Sommerferien im Land NRW eines jeden Jahres - jeweils für das darauffolgende Jahr.
nach Tarifvertrag bzw. nach Anwärterbezügen der Besoldungstabelle (LBesG NRW)
Ja.
Im Rahmen des dualen Studiums zum Bachelor of Laws besteht die Möglichkeit eines Auslandspraktikums.
Sehr gut - bei guten Leistungen!
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