Häufige Fragen zur Ausbildung – Oberlandesgericht Braunschweig

Welche Ausbildungen/Dualen Studiengänge bieten Sie an?

Wir bieten die Ausbildung zum/zur Justizfachwirt/-in, zum/zur Gerichtsvollzieher/-in und das Duale Studium zum/zur Diplom-Rechtspfleger/-in (FH) an.


Wie heißen die Auszubildenden und Studenten während der Ausbildung/des Dualen Studiums?

Die Auszubildenden und dualen Studentinnen und Studenten werden als Anwärterinnen und Anwärter bezeichnet. Mit dem ersten Tag der Ausbildung/des Studiums erfolgt die Ernennung zum Beamten/zur Beamtin auf Widerruf.

Bis wann muss man sich für einen Ausbildungsplatz bewerben?

Die Bewerbung muss uns in der Regel bis zum 31. Dezember des Vorjahres vorliegen. Eine Verlängerung der Bewerbungsfrist ist möglich und wird sodann auf der Homepage des Oberlandesgerichts Braunschweig veröffentlicht..

Bsp.: Wenn die Ausbildung oder das Studium also im Jahr 2025 beginnt, muss die Bewerbung bis zum 31.12.2025 bei uns eingehen.


Wie kann man sich bei Ihnen bewerben?

Wir freuen uns über Bewerbungen per direkter Dateneingabe oder per E-Mail. Du kannst uns deine Bewerbung aber natürlich auch per Post übersenden.

Innerhalb von 4 Wochen nach Eingang deiner Bewerbung erhältst du eine Eingangsbestätigung.

Welche Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen?

Die Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

- ein Bewerbungsanschreiben

- einen tabellarischen Lebenslauf (inklusive Angabe zur Staatsangehörigkeit)

- eine Kopie des letzten Schulzeugnisses

- ggfs. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigung seit Schulentlassung

- ggfs. Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

- das ausgefüllte Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten in Niedersachsen (den link findest Du in der Stellenanzeige).


Kann ich mich direkt für die Ausbildung bei einem bestimmten Gericht bewerben?

Eine Bewerbung bei einem bestimmten Gericht (z.B. bei dem Amtsgericht Braunschweig) ist nicht möglich. Das Oberlandesgericht Braunschweig ist die zuständige Einstellungsbehörde für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig. Die praktische Ausbildung findet wiederum bei den Amts- und Landgerichten sowie den Staatsanwaltschaften statt und nicht beim Oberlandesgericht. Die Zuweisung zu den einzelnen Gerichten während der Ausbildung wird vom Oberlandesgericht vorgenommen. Die Anwärter/innen können Wünsche hinsichtlich des Ausbildungsgerichts und auch hinsichtlich des späteren Einsatzortes äußern.

Wie sieht der Bewerbungsprozess für eine Ausbildungsstelle bei Ihnen aus?
Die Bewerbungen werden zunächst auf Vollständigkeit und Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen geprüft. Im Anschluss erfolgt eine Vorauswahl nach Schulnoten. Sodann ist ein schriftlicher Einstellungstest zu absolvieren. Nach Bestehen des Tests werden die Bewerber/innen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Dieses ist aufgeteilt in ein Interview sowie ein Rollenspiel.

Wie viele Ausbildungsstellen werden jährlich bei Ihnen ausgeschrieben?

Die Einstellungen erfolgen bedarfsgerecht, sodass die Einstellungszahlen jedes Jahr etwas variieren.

Regelmäßig werden für die Ausbildung zur Justizfachwirtin/zum Justizfachwirten ca. 20 Anwärter/innen eingestellt, für das Duale Studium zur Rechtspflegerin/zum Rechtspfleger ca. 5 Anwärter/innen und für die Weiterbildung zur Gerichtsvollzieherin/zum Gerichtsvollzieher circa 2 Anwärter/innen.

Wie werden Ausbildungsstellen bei Ihnen vergütet?

Die Anwärter/innen erhalten bereits während des Dualen Studiums eine Anwärtervergütung in Höhe von 1319,74 € brutto, die Anwärter/innen, die die Ausbildung zur Justizfachwirtin/zum Justizfachwirt absolvieren erhalten eine Anwärtervergütung von 1259,04 € brutto.

Wie groß sind die Chancen nach fertiger Ausbildung bei Ihnen übernommen zu werden?
Die Anwärterinnen und Anwärter werden bei uns bedarfsgerecht eingestellt. Eine Übernahmegarantie können wir leider nicht geben, es bestehen jedoch sehr gute Chancen übernommen zu werden.

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