Bei Bewerbungen für das Rechtspflegerstudium und die Justizfachwirtausbildung erfolgt zunächst eine Vorauswahl nach Schulnoten. Sodann ist von den Bewerberinnen und Bewerbern einen Online-Test zu absolvieren. Für die Rechtspfleger- und Gerichtsvollzieherlaufbahn ist hierbei Ausdrucksvermögen, juristisches Textverständnis und logisches Denken gefragt. Bei den angehende Justizfachwirtinnen und Justizfachwirten prüfen wir u.a. die Fähigkeiten in den Bereichen Gewissenhaftigkeit, Rechtschreibung, Mathematik, Wortschatz und logischem Denken. Nach bestandenem Test folgt für die Bewerberinnen und Bewerber aller Ausbildungsberufe ein Interview und für die angehenden Rechtspfleger/-innen und Gerichtsvollzieher/-innen noch ein Rollenspiel.
Die aktuellen Bewerbungsfristen findet ihr auf der Website des Oberlandesgerichts Celle unter Karriere/Ausbildung. In der Regel sind die Bewerbungen bis zum 31. Dezember des Vorjahres einzureichen.
Die Ausbildung erfolgt bedarfsgerecht, sodass jedes Jahr eine Berechnung des entstehenden Personalbedarfs erfolgt. In der Regel werden mindestens 30 duale Studienplätze (Diplom-Rechtspflege), 50 Ausbildungsplätze für Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte sowie 5 Ausbildungsplätze für Gerichtsvollzieher/-innen ausgeschrieben.
Deine Bewerbung muss enthalten:
- ein Bewerbungsanschreiben
- einen tabellarischen Lebenslauf
- das aktuelle Schulzeugnis bzw. das Schulabschlusszeugnis
- ggf. Zeugnisse über die Beschäftigung seit Schulentlassung
- den sog. Mehrfachbewerberbogen
- das Einwilligungsformblatt für den Online-Test
Beide Formblätter sind unter den Bewerberinformationen zu finden auf https://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de
Bitte nutze für deine Bewerbung vorrangig unser Online-Bewerbungsmodul. Die Verlinkung findest du in unseren Stellenanzeigen bzw. auf unserer Website.
Die angehenden Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte sowie Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher haben in den Praxisphasen eine reguläre 40-Stunden-Woche abzuleisten. Die Arbeitszeiten in den Lehrgängen bestimmen sich nach dem Lehrplan. In der Regel ist hier mit einer geringeren wöchentlichen Arbeitszeit zu rechnen, da an den Nachmittagen Zeit für die Nachbereitung des Unterrichtsstoffs zur Verfügung stehen soll.
Die Rechtspflegestudentinnen und -studenten haben täglich mindestens 5 Stunden Anwesenheitspflicht. Die Nachmittage dienen auch hier der Vor- und Nachbereitung sowie der Anfertigung einer Haus- und einer Diplomarbeit.
Wir schließen mit unseren Auszubildenden und Studenten keinen Ausbildungsvertrag. Die Rechtspfleger- bzw. Justizsekretäranwärter/-innen werden durch Aushändigung einer Urkunde zu Beamten auf Widerruf ernannt.
Die Gerichtsvollzieheranwärter/-innen werden nicht verbeamtet, sondern treten ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis an. Hierfür erhalten sie von uns eine sogenannte Aufnahmeerklärung.
Diplom-Rechtspfleger/-in:
Es bestehen Beförderungsmöglichkeiten von Besoldungsgruppe A 9 - A 13 mit Amtszulage. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger können in der Gerichtsverwaltung Führungsaufgaben übernehmen und haben in diesem Rahmen sogar die Möglichkeit bis maximal zur Besoldungsgruppe A 16 befördert zu werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Weiterbildung zum Amtsanwalt zu absolvieren.
Gerichtsvollzieher/-in:
Es bestehen Beförderungsmöglichkeiten von Besoldungsgruppe A 8 - A 9 mit Amtszulage. Für Gerichtsvollzieher/-innen bietet sich außerdem die Möglichkeit, den Regelaufstieg zum Diplom-Rechtspfleger zu absolvieren.
Justizfachwirt/-in:
Es bestehen Beförderungsmöglichkeiten von Besoldungsgruppe A 6 - A 9 mit Amtszulage. Für Justizfachwirt/-innen bietet sich außerdem die Möglichkeit, den Regelaufstieg zum Diplom-Rechtspfleger oder die Weiterbildung zum Gerichtsvollzieher zu absolvieren.
Für diesen Schritt brauchen wir noch eine gültige E-Mail-Adresse von dir. Bitte hinterlege sie in deinem Account.