Häufige Fragen zur Ausbildung – Oberlandesgericht Celle

Welche Ausbildungen/Dualen Studiengänge bieten Sie an?
Wir bieten die Ausbildung zum/zur Justizfachwirt/-in sowie zum/zur Gerichtsvollzieher/-in und das Duale Studium zum/zur Diplom-Rechtspfleger/-in (FH) an.
Wie wirkt sich die Covid19-Pandemie auf die Ausbildung aus?

Wir haben gute Nachrichten:

Wir bilden weiterhin aus und haben auch die Einstellungszahlen nicht reduziert!

Im Sinne des Infektionsschutzes und der Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wir die theoretische Ausbildung (je nach Infektionslage) auf Online-Unterricht umgestellt. Im Übrigen erwarten euch keine Einschränkungen.

Wie werden Auszubildende und Studenten im öffentlichen Dienst genannt?
Auszubildende sowie Studentinnen und Studenten werden bei uns als Anwärterinnen und Anwärter bezeichnet. Für die Zeit der Ausbildung bzw. des Dualen Studiums erfolgt bereits eine Verbeamtung auf Widerruf.
Wie sieht der Bewerbungsprozess für eine Ausbildungsstelle bei Ihnen aus?
Bei Bewerbungen für das Rechtspflegerstudium und die Justizfachwirtausbildung erfolgt zunächst eine Vorauswahl nach Schulnoten. Sodann ist von den Bewerberinnen und Bewerbern einen Online-Test zu absolvieren. Für die Rechtspfleger- und Gerichtsvollzieherlaufbahn ist hierbei Ausdrucksvermögen, juristisches Textverständnis und logisches Denken gefragt. Bei den angehende Justizfachwirtinnen und Justizfachwirten prüfen wir u.a. die Fähigkeiten in den Bereichen Gewissenhaftigkeit, Rechtschreibung, Mathematik, Wortschatz und logischem Denken. Nach bestandenem Test folgt für die Bewerberinnen und Bewerber aller Ausbildungsberufe ein Interview und ein Rollenspiel.
Bis wann muss man sich für einen Ausbildungsplatz bewerben?
Die Bewerbungen sind für alle drei Ausbildungsberufe immer bis zum 30. November des Vorjahres einzureichen. Beginnt also das Rechtspflegerstudium zum 1. Oktober 2021, muss deine Bewerbung bis zum 30. November 2020 bei uns sein.
Kann ich mich direkt für die Ausbildung bei einem bestimmten Gericht bewerben?
Es ist nicht möglich, sich direkt für die Ausbildung bei einem bestimmten Gericht (z.B. Amtsgericht Hannover) zu bewerben. Alle Bewerbungen sind zentral an das Oberlandesgericht Celle zu richten. Wir geben unseren künftigen Anwärterinnen und Anwärtern aber nach Abschluss des Bewerberverfahrens die Möglichkeit, Wünsche hinsichtlich des Ausbildungsgerichts zu äußern. Wir - also das Oberlandesgericht Celle - nehmen dann die Zuweisung zu den Ausbildungsgerichten vor. Die praktische Ausbildung erfolgt ausschließlich bei Amts- und Landgerichten sowie den Staatsanwaltschaften und nicht beim Oberlandesgericht Celle selbst.
Wie viele Ausbildungsstellen werden jährlich bei Ihnen ausgeschrieben?
Die Ausbildung erfolgt bedarfsgerecht, sodass jedes Jahr eine Berechnung des entstehenden Personalbedarfs erfolgt. In der Regel werden mindestens 30 duale Studienplätze (Diplom-Rechtspflege), 50 Ausbildungsplätze für Justizfachwirte und 15 Ausbildungsplätze für Gerichtsvollzieher ausgeschrieben.
Wie werden Ausbildungsstellen bei Ihnen vergütet?
Die Vergütung während der Ausbildung ermöglicht unseren Auszubildenden und Studenten bereits eine finanzielle Unabhängigkeit. Es ist mit rund 1.100 € netto monatlich zu rechnen.
Welche Unterlagen muss ich meiner Bewerbung beifügen?

Deine Bewerbung muss enthalten:

- ein Bewerbungsanschreiben

- einen tabellarischen Lebenslauf

- das aktuelle Schulzeugnis bzw. das Schulabschlusszeugnis

- ggf. Zeugnisse über die Beschäftigung seit Schulentlassung

- den sog. Mehrfachbewerberbogen

- das Einwilligungsformblatt für den Online-Test

Beide Formblätter sind unter den Bewerberinformationen zu finden auf https://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de

Bitte reich deine Bewerbung vorrangig per E-Mail bei uns ein.

Bei postalischen Bewerbungen nutze bitte keine Bewerbungsmappe, sondern nur ein Büroklammer, eine Tackernadel oder eine Klarsichtfolie. Dies erleichtert uns die Handhabung erheblich.

Gibt es die Möglichkeit, die Ausbildung bzw. das Duale Studium zu verkürzen?
Nein. Bei keinem unserer Ausbildungsberufe ist eine Verkürzung möglich.
Welche Arbeitszeiten gibt es während der Ausbildung?

Die angehenden Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte sowie Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher haben in den Praxisphasen eine reguläre 40-Stunden-Woche abzuleisten. Die Arbeitszeiten in den Lehrgängen bestimmen sich nach dem Lehrplan. In der Regel ist hier mit einer geringeren wöchentlichen Arbeitszeit zu rechnen, da an den Nachmittagen Zeit für die Nachbereitung des Unterrichtsstoffs zur Verfügung stehen soll.

Die Rechtspflegestudentinnen und -studenten haben täglich mindestens 5 Stunden Anwesenheitspflicht. Die Nachmittage dienen auch hier der Vor- und Nachbereitung sowie der Anfertigung einer Haus- und einer Diplomarbeit.

Bekomme ich einen Ausbildungsvertrag?

Wir schließen mit unseren Auszubildenden und Studenten keinen Ausbildungsvertrag. Die Rechtspfleger- bzw. Justizsekretäranwärter/-innen werden durch Aushändigung einer Urkunde zu Beamten auf Widerruf ernannt.

Die Gerichtsvollzieheranwärter/-innen werden nicht verbeamtet, sondern treten ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis an. Hierfür erhalten sie von uns eine sogenannte Aufnahmeerklärung.

Wie muss ich mich während der Ausbildung / dem Dualen Studium krankenversichern?
Soweit du dich bei einer privaten Krankenkasse versichern möchtest, brauchst du dich bei dieser nur zu maximal 50 % zu versichern, da das Land Niedersachsen bereits für mindestens die Hälfte deiner anfallenden krankheitsbedingten Aufwendungen in Form einer Beihilfe die Kosten übernimmt.
Wie groß sind die Chancen nach fertiger Ausbildung bei Ihnen übernommen zu werden?
Es bestehen sehr gute Chancen für die Übernahme nach fertiger Ausbildung, da wir bedarfsgerecht ausbilden.
Was für Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es für Auszubildende in Ihrem Unternehmen? Wie sieht ein typischer Karriereweg aus?

Diplom-Rechtspfleger/-in:

Es bestehen Beförderungsmöglichkeiten von Besoldungsgruppe A 9 - A 13 mit Amtszulage. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger können in der Gerichtsverwaltung Führungsaufgaben übernehmen und haben in diesem Rahmen sogar die Möglichkeit bis maximal zur Besoldungsgruppe A 16 befördert zu werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Weiterbildung zum Amtsanwalt zu absolvieren.

Gerichtsvollzieher/-in:

Es bestehen Beförderungsmöglichkeiten von Besoldungsgruppe A 8 - A 9 mit Amtszulage. Für Gerichtsvollzieher/-innen bietet sich außerdem die Möglichkeit, den Regelaufstieg zum Diplom-Rechtspfleger zu absolvieren.

Justizfachwirt/-in:

Es bestehen Beförderungsmöglichkeiten von Besoldungsgruppe A 6 - A 9 mit Amtszulage. Für Justizfachwirt/-innen bietet sich außerdem die Möglichkeit, den Regelaufstieg zum Diplom-Rechtspfleger oder die Weiterbildung zum Gerichtsvollzieher zu absolvieren.


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