Die monatliche Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) und ist nach Ausbildungsjahren gestaffelt.
Tabelle gültig ab 01.03.2019
1. Ausbildungsjahr 1.018,26 €
2. Ausbildungsjahr 1.068,20 €
3. Ausbildungsjahr 1.114,02 €
Im dualen Studium wird in den ersten drei Ausbildungsjahren ein Aufschlaft von 150 € gezahlt.
In der PTB werden überwiegend hauptamtliche, auch pädagogisch und didaktisch gut geschulte Ausbilder/innen eingesetzt, die sich regelmäßig weiterbilden. Sie besitzen viel Erfahrung und sind auch außerhalb der PTB anerkannt. Häufig sind sie Mitglieder oder Vorsitzende von Prüfungsausschüssen der Kammern, arbeiten in regionalen Arbeitskreisen mit oder leiten diese.
Die PTB bildet zwar weit über ihren eigenen Bedarf hinaus aus, bietet aber in der Regel allen, die ihre Ausbildung erfolgreich beendet haben, eine mindestens 12-monatige Weiterbeschäftigung an. Bei guten Leistungen und entsprechendem Bedarf kann sich darüber hinaus auch eine weitere Beschäftigung im Rahmen von Projekten oder auch dauerhaft, ergeben.
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