Häufige Fragen zur Ausbildung – Stadt Mülheim

Welche Ausbildungen/Dualen Studiengänge bieten Sie an?

Die Stadtverwaltung Mülheim bildet in vielen unterschiedlichen Berufen aus. Da wir mitunter nicht jeden Beruf jedes Jahr ausbilden, schreiben wir rechtzeitig freie Ausbildungsplätze aus. Auf unserer Ausbildungs-Hompage findest du weitere Informationen: ausbildung.muelheim-ruhr.de



Wie sieht der Bewerbungsprozess für eine Ausbildungsstelle bei Ihnen aus?

Der normale Bewerbungsprozess sieht vor, dass du nach deiner Bewerbung einen Einstellungstest ablegst. Ist dieser erfolgreich gemeistert, wirst du zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Wenn du uns in diesem Gespräch überzeugt hast, erhältst du im letzten Schritt unsere Zusage.

Hinweis: Bei einigen Berufen (z.B. Fachangestellte/r für Bäderbetriebe oder Gärtner/in) kann zwischen dem schriftlichen Einstellungstest und dem Vorstellungsgespräch noch ein Praxistest durchgeführt werden.

Bis wann muss man sich für einen Ausbildungsplatz bewerben?

Die Ausbildungsplätze für das Folgejahr werden üblicherweise im Sommer auch hier auf unserem Firmenprofil bei Ausbildung.de ausgeschrieben. Der Normalfall ist, dass du dich bis etwa Ende Oktober bei uns bewerben kannst. Am besten informierst du dich rechtzeitig hier bei Ausbildung.de oder auf unserer Ausbildungs-Homepage unter: ausbildung.muelheim-ruhr.de


Wie viele Ausbildungsstellen werden jährlich bei Ihnen ausgeschrieben?

Da wir bedarfsgerecht ausbilden (d.h. es werden nur so viele Azubis eingestellt wie zukünftig neue Mitarbeiter benötigt werden) schwankt diese Zahl von Jahr zu Jahr.



Wie werden Ausbildungsstellen bei Ihnen vergütet?

Alle Ausbildungsberufe (mit Ausnahme der Bachelor-Studenten) erhalten das tariflich festgelegte Ausbildungsentgelt. Dieses sieht zurzeit so aus (Stand März 2015):

 

  • 1. Ausbildungsjahr:  918,26 €
  • 2. Ausbildungsjahr:  968,20 €
  • 3. Ausbildungsjahr:  1014,02 €

 

Bachelor-Studenten erhalten:

  • 1. Ausbildungsjahr:  1278,26 €
  • 2. Ausbildungsjahr:  1.358,20 €
  • 3. Ausbildungsjahr:  1.434,02 €
Brauche ich einen bestimmten Schulabschluss, um eine Ausbildung bei Ihnen zu machen?

Für alle Ausbildungsberufe (abgesehen vom Dualen Studium zum Bachelor of Laws) gilt, dass grundsätzlich keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben ist.

 

Für das Duale Studium zum Bachelor of Laws ist ein erfolgreich absolviertes (Fach-) Abitur Voraussetzung.

Unterstützen Sie Ihre Azubis mit irgendwelchen Sonderleistungen wie z.B. einem Zuschuss zum Busticket?

Durch einen Gruppenvertrag mit unserer örtlichen Verkehrsgesellschaft bieten wir allen Beschäftigten (also auch unseren Azubis) die Möglichkeit ein stark vergünstigtes VRR-Ticket als Jahres-Abo zu erwerben.

Wie groß sind die Chancen nach fertiger Ausbildung bei Ihnen übernommen zu werden?

Da wir bedarfsgerecht ausbilden streben wir für alle unsere Azubis eine Übernahme an. Verwaltungsfachangestellte und Bachelor of Laws können in der Regel unbefristet übernommen werden, alle anderen Ausbildungsberufe werden nach erfolgreicher Ausbildung zunächst für ein Jahr befristet übernommen, mit der Möglichkeit daran anschließend unbefristet beschäftigt zu werden. Garantiert werden kann dies natürlich nicht, aber wir haben großes Interesse daran unseren Auszubildenden eine Perspektive in unserer Stadtverwaltung zu bieten! Unsere Übernahmequote von über 90% zeigt dies deutlich.

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