nach oben
Themenübersicht

Mindestlohn Ausbildung: Alle Infos zur Mindestausbildungsvergütung 2025

Seit Januar 2020 gibt es den Mindestlohn für Azubis – oder ganz offiziell gesagt: die Mindestausbildungsvergütung (MiAV). Wir verraten dir, wie hoch der Azubi-Mindestlohn 2025 ausfällt, wer ihn bekommt, welche Ausnahmen es gibt und was du sonst noch so wissen musst.

Mindestvergütung ≠ Mindestlohn

Viele verwechseln den Azubi-Mindestlohn mit dem normalen Mindestlohn für Arbeitnehmer. Aber wichtig: Für Azubis gilt kein richtiger Mindestlohn, sondern eine Mindestvergütung, die extra im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgelegt ist. 

💡Das bedeutet: Du bekommst während deiner Ausbildung gesetzlich garantiert mindestens eine bestimmte Summe pro Monat – damit deine Arbeit fair bezahlt wird. Also: Mindestvergütung ist nicht gleich Mindestlohn!

Wie hoch ist der Mindestlohn für Auszubildende 2025?

Im ersten Ausbildungsjahr liegt der Azubi-Mindestlohn bei 682 Euro brutto im Monat. Im zweiten Ausbildungsjahr steigt das Gehalt auf 805 Euro pro Monat und im dritten Jahr gibt es 921 Euro. Im vierten Ausbildungsjahr liegt die Mindestvergütung bei 955 Euro.

💡Die Zahlen gelten nur, wenn du deine Ausbildung in 2025 angefangen hast! Bist du bereits in der Ausbildung und hast beispielsweise 2024 oder 2023 angefangen, gelten die Mindestausbildungsvergütungen aus diesem Jahr. Die passenden Gehaltszahlen findest du weiter unten.

Mindestausbildungsvergütung 2025

Ausbildungsjahr Vergütung (brutto/Monat)
1. Jahr 682 Euro
2. Jahr 805 Euro
3. Jahr 921 Euro
4. Jahr 955 Euro

💡Bei den Zahlen handelt es sich um Brutto-Angaben. Davon werden dir zwar keine Steuern abgezogen, aber Sozialabgaben. Wenn du wissen willst, wie viel dir von deinem Azubi-Gehalt abgezogen wird, dann wirf mal einen Blick in unseren Steuern-Ratgeber.

Zum Ratgeber Steuern & Sozialabgaben

Wie hoch ist der Azubi-Mindestlohn, wenn ich die Ausbildung vor 2025 begonnen habe?

Hast du deine Ausbildung 2024, 2023 oder 2022 angefangen, gelten die Zahlen aus dem Jahr des Ausbildungsbeginns.

  2024 2023 2022
1. Jahr 649 € 620 € 585 €
2. Jahr 766 € 731 € 690 €
3. Jahr 876 € 837 € 790 €
4. Jahr 909 € 868 € 819 €

💡Die Gehaltssteigerungen sind gesetzlich festgelegt. Noch mehr Infos zum Thema Ausbildungsvergütung findest du in unserem Gehaltsratgeber.

Zum Gehaltsratgeber

Welche Ausnahmen gibt es bei der Mindestausbildungsvergütung?

Es gibt bestimmte Berufe, Branchen oder Bedingungen, die dafür sorgen können, dass du in der Ausbildung keine Mindestvergütung bekommst.

  1. Tarifvertrag: Ist ein Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden, gelten die darin festgelegten Gehaltszahlen.  
  2. Schulische Ausbildung: Schulische Gesundheitsberufe wie Physiotherapeut oder Logopäde haben jeweils eigene Gesetze.  
  3. Landesrechtliche Regelungen: Für Ausbildungen, die nicht bundeseinheitlich geregelt sind, gilt der Mindestlohn nicht (Bsp.: Erzieher).

💡Eine Sonderstellung haben Pflege-Berufe wie die Ausbildung zum Pflegefachmann. Die haben ein eigenes Pflegeberufsgesetz. Der Mindestlohn gilt auch nicht für Azubis, die ihre Ausbildung vor 2020 begonnen haben.

Was kann ich tun, wenn ich keinen Azubi-Mindestlohn bekomme?

Machst du deine Ausbildung bei einem Unternehmen, das nach einem Tarifvertrag bezahlt, der unter der Mindestausbildungsvergütung liegt, gibt es leider keine Möglichkeit, den Mindestlohn zu bekommen. 

Reicht dir dein Azubi-Gehalt nicht zum Leben, gibt es verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten – wem die zustehen und wie du sie bekommst, erfährst du in unserem Ratgeber.

Infos zur finanziellen Unterstützung

FAQ – Die wichtigsten Fragen zum Azubi-Mindestlohn