Die Ausbildungsvergütung ist sicherlich die Sache, auf die du dich als Azubi am meisten freust. Endlich verdienst du dein eigenes Geld – wäre da nicht das leidige Thema Steuern. In der Ausbildung wird es dir spätestens nach deiner ersten Lohnabrechnung begegnen. Von deinem Bruttolohn gehen nämlich Sozialabgaben und unter Umständen auch Lohnsteuer und Kirchensteuer ab. Was übrig bleibt ist dein Nettogehalt.
Wir erklären dir, ab wann du Steuern zahlen musst, worauf du dabei achten musst und ob sich eine Steuererklärung für dich als Azubi lohnt.
Für das Steuerjahr 2023 erfolgen folgende Anpassungen:
Grundfreibetrag wird auf 10.908 Euro erhöht (2022: 10.347 Euro).
Arbeitnehmerpauschbetrag wird auf 1.230 Euro erhöht (2022: 1.200 Euro)
Was Grundfreibetrag und Pauschbetrag genau sind, erklären wir dir im Text.
Hinweis: Wir gehen in diesem Ratgeber davon aus, dass du unverheiratet bist und keine Kinder hast – also in Steuerklasse 1 fällst. Die Steuerklasse hat nämlich Einfluss auf die Steuern und Abgaben, die dir von deiner Vergütung abgezogen werden.
Die Steuerpflichtigkeit von Auszubildenden hängt von zwei Dingen ab: Der Ausbildungsvergütung und der Lohnsteuerklasse. Bist du in Lohnsteuerklasse I und verdienst in der Ausbildung weniger als 1.260 Euro brutto im Monat musst du keine Steuern zahlen! Damit liegst du dann nämlich knapp unter dem sogenannten Grundfreibetrag von 10.908 Euro im Jahr (Steuerjahr: 2023).
Info: 2022 lag der Grundfreibetrag noch bei 10.347 Euro. Dementsprechend musstest du schon ab einem Bruttogehalt von knapp über 1.200 Euro Steuern zahlen. Im Klartext: Du darfst jetzt rund 60 Euro mehr verdienen, ohne steuerpflichtig zu werden.
Der Grundfreibetrag liegt 2023 bei genau 10.908 Euro (2022: 10.347 Euro). Bist du unter der Grenze, musst du keine Steuern zahlen. Bist du drüber werden Lohnsteuer und eventuell Kirchensteuer fällig.
Der Grundfreibetrag bezieht sich übrigens nicht auf dein Bruttoeinkommen, sondern auf das zu versteuernde Einkommen. Das berechnet sich wie folgt: jährliches Bruttogehalt abzüglich Sozialabgaben und abzüglich 1.230 Euro Werbungskostenpauschale.
Übrigens: Der Grundfreibetrag erhöht sich von Jahr zu Jahr. Deshalb steht auch jetzt schon fest, wie hoch der Grundfreibetrag 2024 ausfällt.
Jahr | Grundfreibetrag |
---|---|
Jan. 2024 | 11.604 Euro |
Jan. 2023 | 10.908 Euro |
Jun. 2022 | 10.347 Euro |
Jan. 2022 | 9.984 Euro |
Jan. 2021 | 9.744 Euro |
Als Azubi giltst du als Arbeitnehmer und bist je nach Höhe deiner Ausbildungsvergütung auch steuerpflichtig. Neben Lohnsteuer kommt dann unter Umständen auch Kirchensteuer auf dich zu.
Praktisch: Beim Thema Steuern musst du dich um nichts kümmern – das übernimmt nämlich alles dein Ausbildungsbetrieb für dich. Der behält einen Teil deiner Ausbildungsvergütung ein und führt diesen direkt an das Finanzamt ab
Die Lohnsteuer betrifft dich als Auszubildenden erst, wenn du 2023 mehr als den Grundfreibetrag von 10.908 Euro im Jahr verdienst (2022: 10.347). Das entspricht etwa einer monatlichen Ausbildungsvergütung von knapp 1.260 Euro brutto.
Verdienst du mehr Geld, musst du Lohnsteuer zahlen. Du musst dann aber nicht dein ganzes Einkommen versteuern, sondern nur das, was den Grundfreibetrag von 10.908 Euro übersteigt. Liegst du nur knapp drüber, wird die Lohnsteuer relativ gering ausfallen.
Nehmen wir mal an, du verdienst 1.260 Euro brutto im Monat. Das sind dann 15.120 Euro brutto im Jahr. Um dein zu versteuerndes Einkommen zu berechnen, musst du davon jetzt die Sozialabgaben abziehen. Das sind 20,1 % - also 3.039 Euro.
Außerdem musst du noch die 1.230 Euro Werbungskostenpauschale abziehen. Damit ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von 10.851 Euro – und damit liegst du unter dem Grundfreibetrag. Du musst also keine Lohnsteuer zahlen!
Übrigens: Bei einem Bruttogehalt von 1.260 Euro landen am Ende des Monats knapp 1.005 Euro auf deinem Konto (netto).
Ausbildungsvergütung | 15.120 Euro |
---|---|
Sozialabgaben | - 3.039 Euro |
Werbungskostenpauschale | - 1.230 Euro |
Zu versteuerndes Einkommen | = 10.851 Euro |
Wichtig: Das Rechenbeispiel bezieht sich auf das Steuerjahr 2023!
Aber Achtung: Weihnachts- und Urlaubsgeld sind nicht lohnsteuerfrei! Das musst du also noch dazurechnen. Es kann nämlich sein, dass du damit dann den Grundfreibetrag überschreitest und lohnsteuerpflichtig wirst. In unserem Rechenbeispiel würden schon 60 Euro reichen, damit du die Grenze überschreitest und Lohnsteuer bezahlen musst.
Das Rechenbeispiel hat dir Spaß gemacht und du findest das Thema Steuern spannend? Dann mach das doch zu deinem Beruf. Es gibt verschiedene Ausbildungen und duale Studiengänge, die sich mit Steuern befassen - zum Beispiel folgende:
Du möchtest ganz einfach wissen, ob und wenn ja, wie viel Lohnsteuer du in der Ausbildung zahlen musst? Dann google nach „Lohnsteuerrechner BMF“. Damit findest du den offiziellen Lohn- und Einkommenssteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen (BMF). Da kannst du dann einfach deine Daten eingeben und der Rechner ermittelt, wie viel Lohnsteuer du bezahlen musst.
Werbungskostenpauschale, Arbeitnehmerpauschbetrag, Werbungskosten oder Pauschbetrag: die vielen verschiedenen Bezeichnungen führen oft zu Unklarheiten. Ganz offiziell heißt es "Arbeitnehmer-Pauschbetrag" – so steht es im Einkommenstseuergesetz (EStG).
Grundsätzlich geht es dabei um das Thema Werbungskosten. Achtung: damit sind nicht (nur) Kosten für Bewerbungen gemeint. Die Werbungskostenpauschale fasst verschiedene Ausgaben zusammen, die du für deinen Job oder deine Ausbildung hast.
Das Finanzamt geht davon aus, dass du im Jahr eine bestimmte Summe für Werbungskosten ausgibst – 2023 sind das genau 1.230 Euro. Diese Summe wird dann pauschal auf dein zu versteuerndes Einkommen angerechnet, wodurch sich das verringert. Das Ganze betrifft dich natürlich auch nur, wenn du Steuern zahlen musst.
Im Klartext: Du musst weniger Einkommen versteuern.
Die Werbungskosten fassen alle Ausgaben zusammen, die du im Rahmen deines Jobs bzw. deiner Ausbildung hast. Das kann zum Beispiel folgendes sein:
Fahrtkosten
Fortbildung
Fachbücher
Home-Office-Pauschale
Berufskleidung
Bewerbungen
Praktisch: Die Werbungskostenpauschale wird automatisch angerechnet – du musst nichts machen und keine Nachweise erbringen, dass du wirklich so viel Geld ausgegeben hast. Hast du mehr als den Pauschbetrag von 1.230 Euro ausgegeben, kannst du das in der Steuererklärung geltend machen. Da brauchst du dann aber unter Umständen auch Nachweise.
Gehörst du der evangelischen oder katholischen Kirche an, musst du neben Lohnsteuer auch Kirchensteuer zahlen. Wie viel genau, hängt von der Lohnsteuer ab – die Kirchensteuer beträgt nämlich 8 bis 9 % von der Lohnsteuer. Zahlst du monatlich 10 Euro Lohnsteuer, beträgt die Kirchensteuer also achtzig bis neunzig Cent. Bist du in keiner Kirche, musst du natürlich auch keine Kirchensteuer zahlen.
Ab dem 1.1.2021 entfällt der sogenannte Solidaritätszuschlag. Darüber musst du dir also keine Gedanken mehr machen!
Die Steuerklasse hat großen Einfluss darauf, wie viel Steuern du bezahlen musst. In welche Steuerklasse du fällst, hängt von deinem Familienstand ab – also, ob du verheiratet bist oder nicht.
Steuerklasse 1: ledig (nicht verheiratet), kein Kind
Steuerklasse 2: alleinerziehend, mit Kind
Steuerklasse 3, 4 + 5: verheiratet
Hast du keine Kinder und bist auch nicht verheiratet, fällst du in Steuerklasse 1. Das gilt für die meisten Azubis. Die Steuerklassen 3, 4 und 5 werden erst wichtig, wenn du verheiratet bist.
Praktisch: Deine Steuerklasse steht übrigens auch auf deiner Gehaltsabrechnung.
Sobald du als Azubi Lohnsteuer zahlen musst, lohnt sich in der Regel eine Steuererklärung. In den allermeisten Fällen kannst du dir damit die vom Finanzamt einbehaltene Lohnsteuer zurückholen. Achte bei deiner Lohnabrechnung also unbedingt darauf, ob du Lohnsteuer bezahlst.
Viele Azubis wissen gar nicht, dass sie viele Ausgaben wie zum Beispiel Ausbildungskosten von der Steuer absetzen können. Das sind zum Beispiel:
Kosten für Prüfungen oder Lehrgänge
Fahrtkosten zur Berufsschule und zum Ausbildungsunternehmen
Umzugskosten
Kosten für Lernmaterial wie zum Beispiel Fachbücher oder Laptop
2022 ist so gut wie alles teurer geworden. Deshalb hat die Bundesregierung ein Steuerentlastungsgesetz auf den Weg gebracht, von dem unter Umständen auch Azubis profitieren. Die wichtigsten Änderungen sind die Anpassung des Grundfreibetrags und die Erhöhung der Werbungskostenpauschale.
Der Grundfreibetrag wurde von 9.984 Euro auf 10.347 Euro erhöht.
Die Werbungskostenpauschale wurde von 1.000 Euro auf 1.200 Euro erhöht.
Die Beitragserhöhungen wurde übrigens rückwirkend für das gesamte Jahr 2022 angesetzt. Heißt im Klartext: Im ersten halben Jahr hat der Staat zu viel Lohnsteuer einbehalten – und die bekommt man rückwirkend zurück beziehungsweise hat man rückwirkend zurückbekommen. Die Auszahlung ist nämlich bei den meisten mit dem Juni-Gehalt erfolgt.
Info: Ab dem 1.1.2023 steigt der Grundfreibetrag auf 10.908 Euro und die Webungskostenpauschale auf 1.230 Euro.
Wichtig: Die Steuerentlastung bringt dir nur etwas, wenn du auch Lohnsteuer zahlst. Liegst du mit deinem Azubi-Gehalt unter dem Grundfreibetrag, musst du eh keine Steuern zahlen und kannst dementsprechend auch nichts zurückbekommen.
Abgesehen von der Rückzahlung der zu viel gezahlten Lohnsteuer ändert sich auch was am aktuellen Gehalt: Dir bleibt etwas mehr Netto vom Brutto – vorausgesetzt du zahlst Steuern! Du musst jetzt nämlich erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 10.347 Euro Lohnsteuer zahlen. Dadurch bleiben dir auf das Jahr gerechnet knapp 70 Euro mehr als bisher – du bekommst also etwa 6 Euro mehr Gehalt pro Monat ausbezahlt.
Bei der Erhöhung der Werbungskostenpauschale ist es ein bisschen schwieriger, konkrete Zahlen zu nennen – in dem Fall hängt die nämlich von deinem Steuersatz ab. Liegt der bei 30 % ergibt sich eine jährliche Steuerersparnis von knapp 60 Euro.
Lohnsteuer und Kirchensteuer sind allerdings nicht das einzige, was am Ende des Monats von deiner Ausbildungsvergütung abgezogen wird. Da gibt es nämlich noch die Sozialabgaben – und die betragen rund 40 % deines Azubi-Gehalts.
Aber keine Angst: Die Sozialabgaben teilst du dir mit deinem Arbeitgeber. Der übernimmt nämlich die Hälfte davon – schlussendlich werden dir also nur ungefähr 20 % deiner Ausbildungsvergütung abgezogen.
Unter dem Überbegriff Sozialabgaben werden verschiedene Versicherungen zusammengefasst:
Rentenversicherung: Ein Teil deiner Ausbildungsvergütung fließt in die gesetzliche Rentenversicherung. Das Geld dient also der Altersvorsorge. Wenn du dann später einmal im Ruhestand bist, bekommst du monatlich Rente.
Krankenversicherung: Für Krankheitsfälle musst du in der Ausbildung eine eigene Krankenversicherung haben. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Die Krankenversicherung kannst du dir aber selber aussuchen – vergleichen lohnt sich!
Pflegeversicherung: Auch für die sogenannte Pflegeversicherung bezahlst du monatlich einen kleinen Betrag. Die Versicherung ist dafür da, falls du später einmal pflegebedürftig werden solltest.
Arbeitslosenversicherung: Die Arbeitslosenversicherung zahlst du, damit du später abgesichert bist, falls du mal arbeitslos werden solltest.
Während Lohn- und Kirchensteuer nur die Azubis in den bestbezahlten Ausbildungsberufen betreffen, werden die Sozialabgaben bei fast jedem Azubi fällig. Um genau zu sein ab einer monatlichen Ausbildungsvergütung von 325 Euro – das ist die sogenannte Geringverdienergrenze. Da 2020 der Mindestlohn für Azubis eingeführt wurde (1. Ausbildungsjahr 2023: 620 Euro brutto), gibt es eigentlich keine Azubis mehr, die keine Sozialabgaben zahlen müssen.
Wie viel Sozialabgaben du am Ende genau zahlen musst, hängt von deiner Ausbildungsvergütung ab. Die Abgaben werden nämlich prozentual an deinem Bruttolohn berechnet.
Rentenversicherung: 9,3 %
Krankenversicherung: 8,1–8,3 %
Pflegeversicherung: 1,5 % (ab 23. Lebensjahr 1,7 %)
Arbeitslosenversicherung: 1,2 %
Bei der Kranken- und Pflegeversicherung kann es zu Schwankungen kommen. Grundsätzlich beträgt die Krankenversicherung 7 % des Bruttogehalts, dazu kommen allerdings noch Zusatzbeiträge der Krankenkasse in Höhe von 1,1–1,3 %.
Bei der Pflegeversicherung spielt hingegen das Alter eine Rolle. Bei kinderlosen Arbeitnehmern steigt die Versicherungshöhe ab dem 23. Lebensjahr von 1,5 auf 1,7 %.
Von deinem Bruttogehalt werden knapp 20% Sozialabgaben abgezogen. Das sind Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Liegst du über dem jährlichen Grundfreibetrag von 10.908 Euro kommen noch Lohnsteuer und eventuell Kirchensteuer dazu.
Rechenbeispiel: Verdienst du 1.000 Euro brutto im Monat, werden dir von deiner Vergütung knapp 200 Euro Sozialabgaben abgezogen. Somit bleiben rund 800 Euro netto übrig. Nach Abzug der Sozialabgaben und den 1.000 Euro Werbungskosten liegst du bei einem zu versteuernden Einkommen von knapp 8.600 Euro. Du musst also keine Lohnsteuer bezahlen.
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